Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wegen Lohnsplitting zu Falschaussage angestiftet?
Zwei Geschäftsmänner aus der Region sollen eine Angestellte zu einer Gefälligkeitsaussage veranlasst haben. Doch von den Vorwürfen bleibt am Ende nichts übrig – sehr zum Missfallen zweier Zeugen
Drei Mal Freispruch: Was die drei Angeklagten gefreut haben dürfte, sorgte bei zwei Zeugen für Ärger. Vor dem Amtsgericht mussten sich jetzt zwei Geschäftsmänner, Vater (73) und Sohn (42) aus dem Raum Augsburg, sowie eine ihrer Angestellten (41) wegen Falschaussage und Anstiftung dazu verantworten. Zwei Belastungszeugen kommen aus dem Umfeld der Angeklagten. Hintergrund des jetzigen Prozesses war ein Gerichtsverfahren aus dem Frühjahr 2018 gewesen.
Damals standen die beiden Geschäftsmänner bereits einmal vor Gericht, es ging um Lohnsplitting. Angestellte sollen bei verschiedenen Unternehmen der beiden gearbeitet haben, was aber nicht richtig dokumentiert worden war. Die beiden Geschäftsmänner wurden damals wegen der Hinterziehung von rund 66 000 Euro Sozialversicherungsbeiträgen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der jetzige Vorwurf: Im damaligen Verfahren habe eine Mitarbeiterin der beiden Geschäftsmänner, die 41-jährige Angeklagte, eine
Falschaussage getätigt, und zwar auf Veranlassung der beiden Geschäftsmänner. Vorwürfe, von denen am Ende nichts übrig blieb. Richterin Alena Weidemann folgte mit ihrem Urteil auf Freispruch sowohl dem Antrag von Staatsanwalt Daniel Grimm als auch dem der drei Verteidiger der Angeklagten.
Zwei Zeugen belasteten die Angeklagten, ein 65-jähriger Pensionist und eine 66-jährige Rentnerin. Beide kennen die Angeklagten seit Jahrzehnten. Den 65-Jährigen verbinden sogar Familienbande mit den beiden männlichen Angeklagten. Die Rentnerin wohnte als Bekannte viele Jahre in einer Wohnung auf dem Betriebsgelände der Firmen von Vater und Sohn. Und: Beide Zeugen hatten dem angeklagten Sohn viel Geld geliehen oder geschenkt, das bei diesem „versandet“sei. Der Pensionist nannte in seiner Aussage eine missbräuchliche Verwendung eines Geldgeschenks und eines Vorerbes durch den 42-Jährigen. Der Rentnerin und deren Ehemann gingen zwei Privatdarlehen über mehrere Hunderttausend Euro im Zuge eines Insolvenzver
durch den 42-Jährigen verloren.
Die Zeugen hatten zu folgendem Thema etwas zu sagen: Die 41-jährige Angeklagte hatte seinerzeit vor Gericht ausgesagt, sie habe vormittags für die Firma des Unternehmer-Vaters gearbeitet, am Nachmittag dann für eine Firma des Sohnes. Laut einer anonymen Anzeige beim Zoll sei dies aber eine Falschaussage gewesen, die die Angestellte auf Veranlassung der beiden Geschäftsmänner getan habe, eben um kein Lohnsplitting zu belegen. Die Frau habe vielmehr von Anfang ihrer Ausbildung an nur für die Firma des Vaters gearbeitet. Die Angestellte selbst bestritt dies. Es sei vielmehr richtig, dass sie, als ihre Halbtagsbeschäftigung zu einer Vollzeitmitarbeit ausgeweitet worden war, vormittags für den Vater, nachmittags für den Sohn gearbeitet habe. Dass sie das Gehalt von einer dritten Firma bekommen habe, sei ihr egal gewesen, Hauptsache, sie habe es erhalten, so die Frau.
Die 66-jährige Zeugin erklärte, sie habe die Angeklagte aus ihrer Wohnung praktisch täglich arbeiten sehen können, wenn sie etwa ein Fahrrad verkauft oder einen Rasenmäher zur Reparatur angenommen habe. Von daher wisse sie auch, dass die 41-Jährige praktisch nie in der etwa 500 Meter entfernt gelegenen Firma des Sohnes im Gewerbegebiet gearbeitet habe. Bei einem zufälligen Gespräch zwischen den Regalen in einem Einkaufszentrum bald nach der Gerichtsverhandlung habe ihr die 41-Jährige von der Falschaussage erzählt. Sie, die 66-Jährige, habe unmittelbar daraufhin den 65-jährigen Zeugen informiert. Der Pensionist bestätigte dies.
Daniel Grimm oblag es als Ersfahrens tem, die Beweisaufnahme zu würdigen. Und er tat dies in seinem Plädoyer dahingehend, dass er „Unklarheiten“feststellte. Die Motivationslage der Zeugenaussagen, persönliche Animositäten aus nachvollziehbaren Gründen, erkenne er sehr wohl. Was aber die angebliche Falschaussage und die Anstiftung dazu anbelange, könne er diese nicht klar erkennen. Also bleibe für ihn nur die Forderung nach einem Freispruch.
Das sahen auch alle drei Verteidiger so. David Herrmann bezweifelte vor allem die Art und Weise des Gesprächs zwischen der 41-jährigen Angeklagten und der 66-jährigen Zeugin in einem Einkaufsmarkt. Es sei völlig lebensfremd, dass sich jemand an dieser Stelle zu dieser zufälligen Gelegenheit derart, auch sich selbst belastend, äußern würde, wie es der 41-Jährigen zugeschrieben werde. Nicole Lehmbruck und Christian Rauch zielten auf die offensichtlich mehr als tiefen Gräben zwischen den Beteiligten ab und verzichteten auf ausführliche Plädoyers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.