Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
● Bürgerbegehren Das Bürgerbegehren ist einem Bürgerentscheid vorgeschaltet. In Augsburg müssen rund 11 000 Unterstützerunterschriften (entspricht fünf Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Innerhalb eines Monats nach Einreichung muss der Stadtrat über die rechtliche Zulässigkeit der Frage entscheiden.
● Bürgerentscheid Entscheidend ist die absolute Mehrheit. Hinzu kommt: Damit der Entscheid erfolgreich ist, müssen sich mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten für das Anliegen aussprechen.
● Bisherige Bürgerentscheide Die Walter-Garage (1996) wurde abgelehnt. Die Gegner der Schleifenstraße (1997) setzten sich nicht durch. Ein erster Entwurf zum Königsplatz-Umbau (2007) wurde abgelehnt, ebenso aber auch die Forderung nach einem
Kö-Tunnel (2010). 2015 stoppten die Bürger die von der Regierung geplante Energiefusion von Stadtwerken und Erdgas Schwaben.
Aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen wurden dagegen die Bürgerbegehren gegen den Bahnhofstunnel (2014), für eine schnelle Maxstraßensanierung (2010), gegen die Treppe am Fünffingerlesturm (2007), für ein Bläserinstitut anstelle der Musikhochschule (2007), gegen ein Islamzentrum im Hochfeld (2004) und gegen ein Multiplex-Kino an der Gögginger Brücke (1996).
2010 verhinderten Bürger mit 10 000 Unterschriften innerhalb von drei Wochen den Verkauf des Stadtbades (die Stadt zog ihre Pläne von sich aus zurück). Zu wenig Unterschriften erzielte das Bürgerbegehren gegen eine Kreditfinanzierung der Theatersanierung (2016). (skro)