Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Alt und billig ist oft genauso gut
Waschmaschine, Kühlschrank und Co. kann man gebraucht online, privat oder bei einem Händler kaufen. Experten geben Tipps, worauf Verbraucher dabei achten sollen
Berlin Die Waschmaschine macht schlapp und für eine neue ist einfach kein Geld da? Kein Problem: Haushaltsgeräte gibt es gebraucht im Internet oder in An- und Verkaufsläden oft zu kleinen Preisen. Doch auf was müssen Verbraucher beim Kauf von Altgeräten achten? Und lohnt sich das? Claudia Oberascher von der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung sieht in SecondHand-Geräten viele Vorteile. „Vor ein paar Jahren hieß es immer, Neugeräte sind sehr viel sparsamer“, sagt sie. Das stimme heute aber nicht mehr. „Wenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe mit einer guten Effizienzklasse, dann ist es auch gut.“Allerdings ist nicht jedes Altgerät ein echtes Schnäppchen, warnt die Expertin. Je nachdem, was gesucht wird, sollten Käufer auf Besonderheiten achten. Ein Überblick: ● Waschmaschine „Eine Waschmaschine kann man guten Gewissens gebraucht kaufen“, sagt Gerhild Loer, die im Energiebereich der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen arbeitet. Auch wenn die Markenhersteller selbst oft von 15 Jahren Lebensdauer sprechen, halte ein Gerät durchaus mal 25 Jahre. Loers Tipp: Den Vorbesitzer fragen, wie oft die Maschine durchschnittlich lief. „Wenn sie zum Beispiel von einem Zwei-PersonenHaushalt stammt, hält sie wahrscheinlich länger.“Wer gebraucht kauft, sollte laut Oberascher vor dem Kauf zumindest die Waschmittelschublade kurz herausziehen. Das seien Teile, die ohnehin regelmäßig gereinigt werden sollten. „Wenn das dann verdreckt und schwarz ist, sollte man sich das gut überlegen.“
● Trockner Passend zur Waschmaschine gleich noch einen gebrauchten Trockner kaufen, kann grundsätzlich eine gute Idee sein. „Allerdings hat sich die Technik in den letzten 15 Jahren geändert“, erklärt Loer. Ein alter Ablufttrockner verbrauche an Energie teilweise das Fünffache eines aktuellen Modells.
● Backofen Hier sei die Energieklasse nicht ganz so wichtig: „Da kommt es eher auf den Nutzer an, was den Verbrauch angeht“, sagt Oberascher. In erster Linie sollte geprüft werden, ob die Ausstattung für die eigenen Bedürfnisse passt. „Die Geräte sind im Normalfall nicht kaputt zu kriegen. Da kann man auch was Älteres holen“, so die Expertin. Wichtig sei ein Funktionstest vor Ort. Ein weiterer Tipp: Geräte von europäischen Markenherstellern kaufen. Die seien laut Stiftung Warentest nicht nur weniger störanfällig, es muss dafür auch 25 Jahre lang Ersatzteile geben. Einen Gummi im Ofen zu erneuern, koste laut Loer zum Beispiel nur ein paar Euro.
● Spülmaschine Eine gebrauchte Spülmaschine gleicht eher einem
Glücksspiel: Da die Elektronik viel sensibler sei, geht sie eher kaputt, erklärt Loer. Wer sich dennoch dafür entscheidet, kann die „neue Alte“erst mal mit einem speziellen Maschinenreiniger laufen lassen, um Rückstände zu entfernen, empfiehlt Oberascher.
● Kühlschrank Hier ist Vorsicht geboten. „Wir raten grundsätzlich vom Kauf eines gebrauchten Kühlschranks ab“, sagt Energieexpertin Loer. Seit Jahren dürfen zwar nur noch die besten Energieklassen verkauft werden, jedoch altert das Gerät: „Ein Kühlschrank verliert mit der Zeit an Dämmung. Nach drei Jahren verbraucht er schon mehr als beim Neukauf.“Nach zwölf Jahren seien es etwa 50 Prozent mehr. Wer sicher gehen will, sollte den Stromverbrauch messen. Bei der Verbraucherzentrale kann man sich dafür Geräte ausleihen. Oberascher rät in jedem Fall dazu, vor dem Kauf die Türgummis zu überprüfen.
● Rechtliche Fragen Wer sich für ein gebrauchtes Gerät entschieden hat, steht vor rechtlichen Fragen. Braucht es einen Kaufvertrag? Haftet der Verkäufer, wenn das Gerät kaputt geht? Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale NRW antwortet: „Man schließt immer einen Kaufvertrag – auch mündlich. Ich würde aber empfehlen, ihn schriftlich aufzusetzen.“Vordrucke gebe es im Internet. Auf dem Dokument sollten Zustand und Alter des Geräts, aber auch Mängel festgehalten werden. „Wenn man privat kauft, muss man sich im Klaren sein, dass die Gewährleistung beschränkt sein kann“, erklärt Jahn. Statt den üblichen zwei Jahren kann der Anspruch bei Gebrauchtware auf ein Jahr beschränkt sein. In diesem Zeitraum kann aber ein Mangel, der schon beim Kauf vorlag, geltend gemacht werden. Der Verkäufer muss das Gerät dann reparieren oder gegen ein gleichwertiges ersetzen. Wenn das nicht geht, muss der Verkauf rückgängig gemacht werden – samt Rückzahlung.
Oft fixieren Privathändler allerdings schon im Vertrag, dass sie unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkaufen. Zudem müsse im Falle des Falles der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war. Einen Vorteil bringt es da, das Gerät bei gewerblichen Händlern im Internet oder in An- und Verkaufsläden zu besorgen. „Da wird vermutet, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auftritt“, sagt Jahn. Außerdem gelte bei gewerblichen Verkäufen das Widerrufsrecht von 14 Tagen, wenn der Kaufvertrag am Telefon oder online geschlossen wurde. Zudem sollte geprüft werden, ob eine Garantie übertragbar ist. Anika Berger, dpa