Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Einwände gegen Gewerbegebiet der Nachbarn
Den Bebauungsplan für ein neues Gewerbegebiet in Langweid hält Meitingen weiterhin für fehlerhaft
Meitingen Ein neues Gewerbegebiet will Langweid nahe der Grenze zu Meitingen ausweisen. Der nördliche Nachbar beurteilt die schalltechnischen Berechnungen, die für die Ausweisung der zulässigen Lärmimmissionen zugrunde gelegt werden, weiterhin als ungenügend. Der Gemeinderat folgte mit einer Gegenstimme dem Beschlussvorschlag, den Langweider Bebauungsplan abzulehnen.
Entstehen soll das Gewerbegebiet Langweid-Nord zwischen der Lechwerksiedlung und dem Lohwald, wo ein Kreisverkehr die Straße zwischen Langweid und Meitingen mit einer Verbindungsstraße zur B2 verknüpft. Vor allem die Lärmbelastung in diesem Bereich gibt schon seit längerer Zeit immer wieder Anlass zu Verstimmungen, vor allem wenn es um Planungen im Bereich der LechStahlwerke auf Meitinger Gebiet geht. Mit Unverständnis betrachtet die Marktgemeinde die Planung, dass nun nördlich der Lechwerksiedlung ein Gewerbegebiet angedacht
das seinerseits für zusätzlichen Lärm sorgen würde. Der schalltechnische Bericht, der zum Bebauungsplan gehört, wurde zwar überarbeitet, ist aber nach Ansicht der Meitinger Verwaltung weiterhin lückenund fehlerhaft.
Der Haushalt der Marktgemeinde Meitingen für das Jahr 2021 wurde von der Aufsichtsbehörde genehmigt, informierte Bürgermeister Michael Higl den Marktgemeinderat. Allerdings gab es diesmal dazu einige Anmerkungen, worauf die Gemeinde künftig achten solle, um nicht in Zukunft zu viel der vorhandenen Rücklagen für aktuelle Ausgaben einsetzen zu müssen.
Die Notbetreuung in den Kitas ist in der ersten Woche ohne größere Probleme angelaufen. Etwa die Hälfte der Krippenkinder werden betreut, in den Kindergärten nutzen etwa 20 bis 30 Prozent der Eltern das Angebot. Zeitlich bleibt die Betreuung auf 7 bis 15 Uhr begrenzt.
Die Lech-Stahlwerke haben einen Antrag auf die Erhöhung der Proist, duktionskapazität von 1,1 auf 1,4 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr gestellt.
Die Einwendungen werden beim Landratsamt Augsburg noch bis 25. Januar bei einer Online-Konsultation behandelt, die anstelle des coronabedingt nicht möglichen Erörterungstermins stattfindet. Der Marktgemeinderat wird sich erst wieder mit dem Thema befassen, wenn das federführende Landratsamt eine Entscheidung über den Antrag getroffen hat.