Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Debatte über Baurecht am Fuß der Markter Burg
Die Zukunft eines Grundstücks unterhalb der Burg im Biberbacher Ortsteil sorgt erneut für Diskussionen
Biberbach Mithilfe einer Einbeziehungssatzung soll am Fuß der Burg im Biberbacher Ortsteil Markt Baurecht geschaffen werden. Das hatte der Marktgemeinderat im Oktober 2020 mit einer Stimme Mehrheit beschlossen. Das Verfahren wurde auf den Weg gebracht; Einwendungen können bis zum 8. Februar vorgebracht werden.
Die Gegner des Vorhabens stellten in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats von Biberbach einen Dringlichkeitsantrag zur erneuten Beratung. Es hätten sich seit der Entscheidung Erkenntnisse ergeben, die eine Weiterführung des Verfahrens infrage stellen würden, so Johanna Quis (UFB). Die fraglithematisiert che Fläche liege in einem Landschaftsschutzgebiet. Dort dürfe auch von einem Landwirt nicht ohne Weiteres privilegiert gebaut werden, wie das dem Gremium suggeriert worden sei.
Der Aspekt des Landschaftsbildes sei zudem bisher überhaupt nicht worden. Dagegen habe der Bauausschuss im Jahr 2009 mit dem Hinweis, dass die beantragte Bebauung die Sicht auf die Burganlage beeinträchtigen würde, einen Antrag auf landwirtschaftliche Bebauung unterhalb der Burg abgelehnt. Dieses Vorhaben wäre wesentlich weniger störend für das Burgensemble gewesen als das aktuelle. Im Zuge der Gleichbehandlung zweier Landwirte könne nun einer Bebauung unterhalb der Burg nicht zugestimmt werden, zitierte Quis weiter aus dem Antrag. Auch befürchte man, dass der Marktgemeinde durch eine vor einem Verfahrensende geschlossene städtebaulichen Vereinbarung mit dem Bauwerber Schaden entstehen könnte. Das sei nicht der Fall, so
Geschäftsführer Stefan Behringer. Im Gegenteil halte sich die Gemeinde mit der Vereinbarung schadlos. Auch bei einem für den Bauwerber negativ ausgehenden Verfahren könne es zu keinen Forderungen gegen die Gemeinde kommen. Zusätzlich trage der Bauwerber alle Kosten des Verfahrens.
Die von den Antragstellern gewünschte erneute Beratung finde nach dem Ende der öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen ohnehin statt, betonte Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Finde sich dabei keine Mehrheit mehr für den Erlass der Einbeziehungssatzung, sei die Angelegenheit erledigt. Die im Dringlichkeitsantrag geforderte vorzeitige Beratung mache daher keinen Sinn.