Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Debatte über Baurecht am Fuß der Markter Burg

Die Zukunft eines Grundstück­s unterhalb der Burg im Biberbache­r Ortsteil sorgt erneut für Diskussion­en

- VON SONJA DILLER

Biberbach Mithilfe einer Einbeziehu­ngssatzung soll am Fuß der Burg im Biberbache­r Ortsteil Markt Baurecht geschaffen werden. Das hatte der Marktgemei­nderat im Oktober 2020 mit einer Stimme Mehrheit beschlosse­n. Das Verfahren wurde auf den Weg gebracht; Einwendung­en können bis zum 8. Februar vorgebrach­t werden.

Die Gegner des Vorhabens stellten in der jüngsten Sitzung des Marktgemei­nderats von Biberbach einen Dringlichk­eitsantrag zur erneuten Beratung. Es hätten sich seit der Entscheidu­ng Erkenntnis­se ergeben, die eine Weiterführ­ung des Verfahrens infrage stellen würden, so Johanna Quis (UFB). Die fraglithem­atisiert che Fläche liege in einem Landschaft­sschutzgeb­iet. Dort dürfe auch von einem Landwirt nicht ohne Weiteres privilegie­rt gebaut werden, wie das dem Gremium suggeriert worden sei.

Der Aspekt des Landschaft­sbildes sei zudem bisher überhaupt nicht worden. Dagegen habe der Bauausschu­ss im Jahr 2009 mit dem Hinweis, dass die beantragte Bebauung die Sicht auf die Burganlage beeinträch­tigen würde, einen Antrag auf landwirtsc­haftliche Bebauung unterhalb der Burg abgelehnt. Dieses Vorhaben wäre wesentlich weniger störend für das Burgensemb­le gewesen als das aktuelle. Im Zuge der Gleichbeha­ndlung zweier Landwirte könne nun einer Bebauung unterhalb der Burg nicht zugestimmt werden, zitierte Quis weiter aus dem Antrag. Auch befürchte man, dass der Marktgemei­nde durch eine vor einem Verfahrens­ende geschlosse­ne städtebaul­ichen Vereinbaru­ng mit dem Bauwerber Schaden entstehen könnte. Das sei nicht der Fall, so

Geschäftsf­ührer Stefan Behringer. Im Gegenteil halte sich die Gemeinde mit der Vereinbaru­ng schadlos. Auch bei einem für den Bauwerber negativ ausgehende­n Verfahren könne es zu keinen Forderunge­n gegen die Gemeinde kommen. Zusätzlich trage der Bauwerber alle Kosten des Verfahrens.

Die von den Antragstel­lern gewünschte erneute Beratung finde nach dem Ende der öffentlich­en Auslegung der Verfahrens­unterlagen ohnehin statt, betonte Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch. Finde sich dabei keine Mehrheit mehr für den Erlass der Einbeziehu­ngssatzung, sei die Angelegenh­eit erledigt. Die im Dringlichk­eitsantrag geforderte vorzeitige Beratung mache daher keinen Sinn.

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Foto: Marcus Merk (Archivfoto) Die Burg bestimmt das Ortsbild des Biberbache­r Ortsteils Markt. Nun gibt es Streit um das Baurecht für ein unterhalb gelegenes Grundstück.

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