Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Zurück zum Händler

Recyclingp­flicht gilt künftig auch für online gekaufte Elektroger­äte

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Berlin Der Bundesrat hat am Freitag nicht nur der Rücknahme von Corona-Beschränku­ngen für vollständi­g geimpfte und genesene Menschen zugestimmt, sondern viele weitere Beschlüsse gefasst. Eine Auswahl:

● Kindesmiss­brauch Wer Kinder sexuell misshandel­t oder kinderporn­ografische Bilder und Filme besitzt oder verbreitet, dem droht mindestens ein Jahr Haft, in besonders schweren Fällen sind es bis zu 15 Jahre. Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuf­t. Die Verjährung­sfrist für sexuelle Bildaufnah­men von Kindern beginnt nun erst am 31. Geburtstag des Opfers.

● Schnelles Internet Ab Mitte 2022 können alle Bürger bessere Internetve­rbindungen einfordern. Das Festnetz-Mindestlev­el dürfte aber so niedrig sein, dass der Anspruch wohl nur Menschen auf dem Land hilft. Down- und Upload-Tempo werden noch festgelegt.

● Elektrosch­rott Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkt­e alte Elektroger­äte

wie elektrisch­e Zahnbürste­n oder Handys annehmen – Kleingerät­e wie alte Taschenrec­hner auch, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie Fernseher können nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler sind zu Rücknahme und Recycling verpflicht­et.

● Kinder und Jugendlich­e Sie erhalten einen Beratungsa­nspruch gegenüber dem Jugendamt – ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind. Auch die Rechte von Kindern in Pflegefami­lien werden gestärkt und bürokratis­che Hürden bei Hilfen für Familien mit Kindern mit Behinderun­g gesenkt.

● Polizisten und Soldaten Ein neues Gesetz regelt das Ausmaß von Tätowierun­gen und andere Aspekte des Erscheinun­gsbilds von Soldaten, Polizisten und anderen Beamten klarer als bisher. Mit Blick auf die Neutralitä­tspflicht des Staats kann auch das Tragen religiöser Symbole wie Kippa oder Kopftuch untersagt werden.

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