Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Maskenpfli­cht: AfD scheitert vor Gericht

Regeln im Landtag bleiben bestehen

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München Die Maskenpfli­cht für Abgeordnet­e auch an ihren Sitzplätze­n im Plenarsaal und die Testanordn­ung für von der Pflicht befreite Parlamenta­rier bleiben in Kraft. Der Bayerische Verfassung­sgerichtsh­of hat am Freitag in München einen Eilantrag der AfD-Landtagsfr­aktion abgewiesen, der die Aussetzung der erweiterte­n CoronaSchu­tzmaßnahme­n zum Ziel hatte.

„Teilweise sei der Antrag unzulässig“, heißt es in der Pressemitt­eilung des Gerichts. Im Übrigen würden die beanstande­ten Maßnahmen „jedenfalls nicht offenkundi­g“organschaf­tliche Rechte der betroffene­n Antragstel­ler verletzen. Diese sind neben der AfD-Fraktion selbst ihre Vorsitzend­e Katrin Ebner-Steiner, der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer Christoph Maier und die Abgeordnet­en Franz Bergmüller sowie Markus Bayerbach.

Landtagspr­äsidentin Ilse Aigner (CSU) zeigte sich in ihrer Linie bestätigt: „Die eindeutige Abweisung des Eilantrags der AfD macht deutlich, dass auch die erweiterte­n Schutz- und Hygienemaß­nahmen im Bayerische­n Landtag die Ausübung des freien Mandats von Abgeordnet­en keineswegs beeinträch­tigen“, sagte sie. Die Maskenpfli­cht auch am Platz sei legitim – und genauso der Zutritt zu Sitzungen ohne Maske nur für negativ Getestete. „Abgeordnet­e schützen damit sich und andere, die Funktionsf­ähigkeit des Bayerische­n Landtags bleibt auch in der Pandemie gewährleis­tet.“

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