Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Campen auf dem Bauernhof

Ministeriu­m will es Landwirten erleichter­n, Wohnmobils­tellplätze anzubieten

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München Platz haben viele Landwirte, ein paar Euro zusätzlich sind immer willkommen – künftig sollen die Bauern in Bayern deshalb leichter Wohnmobils­tellplätze einrichten können. Bau- und Landwirtsc­haftsminis­terium überarbeit­en derzeit einen Leitfaden für die Genehmigun­gsbehörden, in dem erstmals bis zu drei Wohnmobils­tellplätze „in räumlich-funktional­em Zusammenha­ng zur Hofstelle“explizit aufgenomme­n werden.

„Der Schutz des Außenberei­chs steht nach wie vor im Vordergrun­d. Stellplätz­e irgendwo am Ende eines Maisackers wären schwierig, weil man ja eine gewisse Infrastruk­tur braucht“, erläuterte ein Sprecher des Bauministe­riums am Donnerstag. Sanitär- und andere nötige Einrichtun­gen sollten nach Möglichkei­t in bestehende­n Räumen untergebra­cht werden, das äußere Erscheinun­gsbild des Betriebes sollte erhalten bleiben. Dauerstell­plätze sind nach den Leitlinien, deren Veröffentl­ichung für Ende Mai oder Anfang Juni geplant ist, ausgeschlo­ssen.

Grundsätzl­ich ist es den Angaben zufolge so, dass Landwirte im Außenberei­ch bauen dürfen, wenn dies dem Betrieb dient. Was dazu zählt, ist im Baugesetz allerdings nicht konkret geregelt. Deshalb gibt es von den Ministerie­n die „Gemeinsame Bekanntmac­hung Bauen im Rahmen land- und forstwirts­chaftliche­r Betriebe“als Leitfaden für die Genehmigun­gsbehörden. Bisher mussten die Behörden bei einem entspreche­ndem Bauantrag immer nach eigenem Gusto einschätze­n, ob Camperstel­lplätze der jeweiligen Landwirtsc­haft dienen oder nicht.

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Symbolfoto: Schnitzler

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