Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Adelsried erhöht die Hundesteuern
50 Euro müssen Besitzer in Zukunft für das erste Tier bezahlen. Für Kampfhunde wären 800 Euro fällig
Adelsried In der letzten Gemeinderatssitzung in Adelsried wurde auf Missstände bei Hundehaltungen hingewiesen. Nun wurde einstimmig eine modifizierte Fassung der Hundehaltungsverordnung beschlossen. Die neue Verordnung basiert auf einer Mustersatzung des Freistaats. Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen und auf dem Schulgelände künftig verboten ist.
Auf Sportplätzen herrscht in Kürze Leinenpflicht. Eine vorgeschriebene Länge der reißfesten Leine innerhalb der geschlossenen
Ortschaft wird auf 1,5 Meter (statt bisher drei Meter) in der Gemeindeverordnung vorgegeben. Für die Haltung von Kampfhunden ist eine Erlaubnis der Gemeinde erforderlich. Die von Hunden verursachten Verunreinigungen der öffentlichen Straßen und Wege sowie Felder und Wiesen müssen unverzüglich von den Hundehaltern beseitigt werden. Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Hundehaltungsverordnung tritt am 1. Juni in Kraft. Für die Entsorgung von Hundekot und die Anschaffung und Bestückung der Tüten für die Hundeklos muss die Gemeinde viel Zeit und Geld in die Hand nehmen. Daher ist eine moderate Anpassung bei der Hundesteuer notwendig. Seit 1993 blieb die Steuer konstant bei 41 Euro. Die letzte Festsetzung fand 2002 bei der Umstellung auf den Euro statt. „Der Preis ist jedoch gleich geblieben“, stellte Josef Zott (CSU) fest. Für den ersten Hund werden künftig 50 Euro verlangt, für den zweiten 60 Euro, und für alle weiteren Hunde werden 70 Euro fällig. Diese Anpassung sei, so Bürgermeister Sebastian Bernhard, durchaus vertretbar. Auf eine extreme Erhöhung können sich die Halter von Hunden gefasst machen, die als gefährlich eingestuft werden (Kampfhunde). Künftig schlagen sie mit 800 Euro zu Buche. 199 Hunde seien aktuell in der Gemeinde registriert – darunter befinde sich jedoch kein Kampfhund, so der Rathauschef. Ermäßigungen gibt es für
Hunde, die in Einöden gehalten werden. Auf Anfrage können Steuerermäßigungen oder Befreiungen gewährt werden. Für Kampfhunde ist diese Regelung allerdings ausgeschlossen.
Über die Höhe der Anpassung gingen die Meinungen auseinander. „Sie ist fast ein wenig zu niedrig angesetzt“, widersprach Anton Rittel (FWG). Josef Zott (CSU) hingegen sagte: „Wir müssen aus Rücksicht auf die Hundehalter vorsichtig mit den Erhöhungen umgehen. Trotzdem soll künftig jedoch mit der Erhöhung keine 20 Jahre mehr gewartet werden.“Die Hundehaltungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Biburg und Kreppen, Sa ab 9 Uhr, es werden auch die Roten Tonnen geleert. Diedorf und Ortsteile, Sa 8 Uhr, Altpa piersammlung der Kolpingsfamilie. Erlingen, Sportgelände, Am Sportplatz, Sa 913 Uhr.
Hainhofen und Schlipsheim,
Herbertshofen, Am Feuerwehrhaus, Adelstätter Weg, Sa 813 Uhr. Langenreichen, Feuerwehrhaus, Pfarrei straße (Anhänger), Sa 911 Uhr. Langweid, Sa 8 Uhr, Altpapiersammlung der örtlichen Vereine.
Meitingen, Bauhof, BernhardMonath Straße 30a, Sa 8.3013 Uhr. Ostendorf, Feuerwehrhaus, Ortsstraße (Anhänger), Sa 911 Uhr. Waltershofen, Ecke Waltrichstr. 1 (An hänger), Sa 911 Uhr.
Westendorf und Kühlenthal, Sa 8 Uhr,
Alle Angaben ohne Gewähr