Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Frau gesteht Bluttat in Augsburg

19-Jährige erstach Mann an einer Bushaltest­elle

- VON INA MARKS

Augsburg Die 50-jährige Mutter nahm den Entschuldi­gungsbrief zur Kenntnis, haben wollte sie ihn aber nicht. Geschriebe­n war er von der Frau, die im November vergangene­n Jahres bei einem Streit ihren Sohn erstochen haben soll. Das 28 Jahre alte Opfer starb damals binnen weniger Minuten auf offener Straße. Vor der Jugendkamm­er des Augsburger Landgerich­ts hat am Donnerstag der Prozess begonnen. Die junge Augsburger­in, die zum Zeitpunkt des Verbrechen­s 19 Jahre alt war und seitdem im Aichacher Frauengefä­ngnis sitzt, ist des Mordes angeklagt.

Es war eine verhängnis­volle Begegnung damals an einer Bushaltest­elle im Stadtteil Pfersee. Zwischen dem Freund der Angeklagte­n und dem späteren Opfer war ein Streit entbrannt, sie wurden handgreifl­ich. Es handelte sich eher um eine Rangelei als um eine Schlägerei, beide sollen erheblich alkoholisi­ert gewesen sein. Die Angeklagte stand daneben, hatte, wie sie selbst in der Verhandlun­g erzählt, ihr Messer aus der Tasche geholt und es zunächst in ihre Jackentasc­he gesteckt. Seitdem sie Opfer zweier Vergewalti­gungen geworden sei, habe sie aus Angst vor Männern immer ein Messer bei sich gehabt, berichtete die Augsburger­in den Richtern.

Während des Gerangels sei sie in Panik geraten und habe dann das Messer gezückt. Die junge Frau, die die Tat einräumte, stach ihrem Opfer in den oberen Brustkorb. Die Verletzung­en am Herz und an einer Schlagader waren tödlich. Der Notarzt konnte den 28-Jährigen nicht mehr retten. Sie habe ihn nicht töten wollen, beteuerte die Angeklagte, die nach eigenen Angaben offenbar schon einiges durchgemac­ht hat: schwierige Kindheit, Mobbing in der Schule, massive psychische Probleme, die Krankenhau­saufenthal­te und Therapien nach sich zogen, später Drogen und Alkohol, der Rauswurf von zu Hause. Für die Mutter des Opfers ist dies alles keine Entschuldi­gung dafür, jemanden zu töten, sagt sie. Sechs weitere Verhandlun­gstage sind angesetzt, das Urteil soll Mitte August fallen.

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