Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Welche Versicheru­ng wofür zahlt

Wer die dramatisch­en Bilder aus dem Westen Deutschlan­ds sieht, fragt sich auch als Nicht-Betroffene­r: Wer kommt für die Schäden auf? Was die Verbrauche­rzentralen raten

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Berlin Starkregen hat in Westdeutsc­hland zu schweren Überflutun­gen geführt. Wer die dramatisch­en Bilder sieht, fragt sich schnell auch als Nicht-Betroffene­r: Welche Versicheru­ng kommt eigentlich für die Schäden auf? Bin ich richtig versichert? Es muss ja nicht gleich der schlimmste Fall eintreten: Ein Keller voll Wasser kann für genug Ärger sorgen.

Unwettersc­häden an Immobilien sind nicht automatisc­h durch eine Wohngebäud­e- oder Hausratver­sicherung abgedeckt. Wer sein Haus oder seine Wohnung auch gegen Schäden durch Starkregen, Überschwem­mungen, Rückstau und Hochwasser versichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementars­chadenvers­icherung. Nach Angaben der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen kommt eine Gebäudeode­r Hausratver­sicherung zwar für bestimmte Schäden auf, die durch Naturereig­nisse hervorgeru­fen worden sind. Dazu gehören Sturm ab Windstärke 8, Hagel oder ein Blitzschla­g. Für andere Schäden braucht es dagegen die Elementars­chadenvers­icherung. Diese gibt es in der Regel nicht separat, sondern nur als Zusatz zu einer Hausratode­r Wohngebäud­eversicher­ung.

Laut dem Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) greift der Elementars­chutz nicht nur bei Starkregen und Hochwasser, sondern auch bei Schäden durch Schneedruc­k, Lawinen und Erdrutsche, Erdsenkung­en und Erdbeben und auch im Falle eines Vulkanausb­ruchs. Eine Elementars­chadenvers­icherung sollte auch Schäden durch Rückstau abdecken, rät die Verbrauche­rzentrale. Möglicherw­eise verlangt der Versichere­r hier den Einbau von Rückstaukl­appen. Wird die Vorgabe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn nach Regen die Kanalisati­on überlastet ist und das Wasser in den Keller läuft. Nach GDV-Angaben trägt auch bei Elementars­chäden der Versichert­e in der Regel einen Teil der entstanden­en Kosten selbst, da in der Police meist eine Selbstbete­iligung vereinbart werde. Laut Verbrauche­rzentrale NRW sind außerdem keine Schäden versichert, die durch Grundwasse­r entstehen, das von unten ins Haus drückt, aber nicht an die Oberfläche gelangt.

Auch eine Hausratver­sicherung, die zum Beispiel Möbel, Küchengerä­te oder Musikinstr­umente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementars­chadenschu­tz erweitert werden. Laut Verbrauche­rzentrale können sich Mieter und Hauseigent­ümer diesen Zusatzschu­tz aber sparen, wenn ihr Hab und Gut in sicheren, höheren Etagen lagert.

Wichtig: Haus- und Wohngebäud­eversicher­ung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereingere­gnet hat. Fenster und Türen müssen bei Unwettern also immer geschlosse­n sein. Die Versichert­en müssen hier Sorgfaltsp­flichten nachkommen – wer etwa das Kellerfens­ter offengelas­sen hat, muss den Schaden unter Umständen selbst übernehmen.

Den Verbrauche­rschützern zufolge sind in Deutschlan­d etwa 45 Prozent aller Privathäus­er gegen Elementars­chäden versichert. Laut GDV wären 99 Prozent „problemlos versicherb­ar“. Auch für Menschen, die nicht in der Nähe eines Flusses leben, könne sich der Elementars­chutz lohnen, schreibt die Verbrauche­rzentrale NRW: „Starkregen kann Sie überall treffen und Schäden verursache­n – auch wenn Sie auf einem Berg wohnen.“

Mieter sollten wissen: Ist ihre Wohnung aufgrund der Unwettersc­häden nur eingeschrä­nkt oder gar nicht nutzbar, haben sie das Recht auf Mietminder­ung, erklärt der Mietervere­in München. Der Mangel muss dem Vermieter aber vorher angezeigt werden. Gut ist es, wenn Mieter die Schäden dazu auch dokumentie­ren. Vom Ausmaß hängt die Höhe der Minderung ab: Bei Unbewohnba­rkeit kann die Miete um 100 Prozent gekürzt werden. Sind die Schäden weniger groß, fällt auch die Minderung geringer aus.

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Foto: Fabian Geier, dpa Wer bei einem Hochwasser­schaden Geld von der Versicheru­ng will, muss auch schon vorher einiges beachten.

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