Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Rat hält trotz Kritik am Gewerbegebiet fest
Mittelständische Handwerksbetriebe möchte die Gemeinde Langweid in einem neuen Areal im Norden der Gemeinde ansiedeln. Doch der Standort bietet auch Probleme
Langweid Nicht nur beim Wohnungsbau boomt das Augsburger Land. Auch das Interesse an gewerblichen Flächen ist weiterhin groß. Vor allem verkehrsgünstige Lagen erleben einen Boom. Deshalb sei jetzt die Zeit, das bereits im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 verankerte Gewerbegebiet Langweid-Nord zu realisieren, sagte Bürgermeister Jürgen Gilg. Nach öffentlichen Auslegungen und der Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan beschloss der Gemeinderat die Satzung für das neue Gewerbegebiet. Nun beginnen die Detailplanungen für das 6,3 Hektar große Areal. Für die Ansiedlung hat die Gemeinde eine bestimmte Art von Gewerbebetrieben im Sinn.
Entstehen soll das Gewerbegebiet Langweid-Nord zwischen der Lechwerksiedlung und dem Lohwald, wo ein Kreisverkehr die Straße zwischen Langweid und Meitingen mit einer Verbindungsstraße zur B2 verknüpft. Direkt an der Bundesstraße 2 und damit nur wenige Fahrminuten von der A8 entfernt gelegen, bekomme die Gemeinde Langweid Anfragen im Wochentakt, so Bürgermeister Jürgen Gilg. Doch die Bedingungen in diesem Gebiet bieten durchaus gewisse Probleme: Vor allem die Lärmbelastung dort gibt schon seit längerer Zeit immer wieder Anlass zu Verstimmungen, vor allem wenn es um Planungen im Bereich der Lech-Stahlwerke auf Meitinger Gebiet geht.
Vor allem mittelständische Handwerksbetriebe sollen im neuen Langweider Gewerbegebiet zum Zug kommen. Bevor der Gemeinderat nun die Satzung beschloss, gab es allerdings eine Marathonsitzung. Gut drei Stunden dauerte es, bis alle Einwendungen und Stellungnahmen verlesen und abgestimmt waren. Die Stellungnahmen der Behörden nahmen dabei nur wenige der über 100 Seiten dicken Unterlage in Anspruch. Aus Sicht der Bauleitplanung nahm die Fachbehörde des Landratsamtes Augsburg mit einigen redaktionellen Hinweisen Stellung. Die Immissionsschutzbehörde stellte fest, dass die Geräuschbelastung durch das neue Gewerbegebiet zu keiner kritischen Mehrbelastung der Umgebung führen werde, und widersprach somit der Auffassung von Gegnern des Gebiets.
Auch die Auswirkung des Verkehrs auf die schutzbedürftige Bebauung außerhalb des Plangebietes sei als unkritisch einzustufen. Die vorgelegte schalltechnische Untersuchung sei plausibel, sodass immissionsschutzfachliche Gründe der Planung nicht grundsätzlich entgegenstünden. Zu den Vorgaben des Landesentwicklungsplans und den Auswirkungen der Gewerbeansiedlung auf das Orts- und Landschaftsbild äußerte sich die Regierung von
Schwaben. Es sei Aufgabe der Gemeinde, alternative Standorte zu prüfen. Alternativstandorte gebe es nicht, und das Landschaftsbild werde kurz- bis mittelfristig beeinträchtigt, doch sei diese Beeinträchtigung durch Grünflächen mittel- bis langfristig tolerierbar, so die Stellungnahme und der Beschluss der Gemeinde Langweid.
Doch es gab auch kritische Anmerkungen: Die IHK Schwaben begrüßt zwar, dass keine Nutzung durch Einzelhandel am Standort geplant ist. Eine vorsorgliche Ausweisung von Gewerbeflächen sei jedoch aus IHK-Sicht nicht begründbar; auch könne die Planung die derzeitigen Erweiterungspläne der LechStahlwerke erschweren. Der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Augsburg, wies auf den zunehmenden Flächenverbrauch hin und bat, die Entscheidung zur Ausweisung des neuen Gewerbegebietes zurückzunehmen. Keinesfalls „vorsorglich“, sondern durch handfesten und nachweisbaren Bedarf sei die Ausweisung begründet, entgegnet die Gemeinde.
Das Gewerbegebiet an der Flurgrenze findet im Meitinger Gemeinderat keine Zustimmung. Dort möchte man mit einer entsprechenden Bebauungsplanung den LechStahlwerken Raum zur Erweiterung Richtung Süden geben. Die Lärmkontingentierung basiere auf falschen Einschätzungen, führt der Markt Meitingen in seiner Stellungnahme an und lehnt die Ausweisung von Langweid Nord weiter ab.
Auch die umfangreichen Stellungnahmen der Lech-Stahlwerke GmbH und der Max Aicher Umwelt GmbH fokussieren gleichlautend auf den Lärmaspekt. Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens sei mangelhaft und verharmlose den Lärmkonflikt; der Umgriff sei nicht klar erkennbar, und Informationen zu den Ausgleichsmaßnahmen würden fehlen. Es werden unter anderem Verstöße gegen Baugesetze angeführt, die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung sei fehlerhaft und gewerbliche Vorbelastungen seien nicht ermittelt worden. Eine eigene Stellungnahme erfolgte von der Max Aicher GmbH & Co. KG. Auch deren Rechtsanwalt sieht Mängel im Bereich der Bekanntmachung und der Emissionskontingentierung. Er kritisiert den Verzicht auf die Ermittlung der Geräuschvorbelastung als unzulässig. Defizite werden auch bei der Verkehrslärmberechnung und der Gesamtlärmberechnung gesehen. Das weist Langweid zurück.
Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens sei mit der Bekanntgabe im Amtsblatt rechtmäßig erfolgt, erklärte Bürgermeister Jürgen Gilg auf Nachfrage. Die Lärmkontingentierung sei vom Gutachter der Gemeinde sorgfältig ausgearbeitet worden und habe die Prüfung durch die Fachbehörde ohne Beanstandung durchlaufen. „Wir haben alle Vorgaben erfüllt“, so Gilg. Das Gewerbegebiet Langweid Nord sei schon seit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplans 2006 als Standort rechtswirksam ausgewiesen. Die Gemeinde habe trotz hoher Nachfrage keine Gewerbegebietsflächen mehr verfügbar und sehe die Ausweisung als städtebaulich vertretbar an, da sparsam mit Grund und Boden umgegangen werde. Daher habe der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für das Gewerbegebiet Langweid Nord einstimmig gefasst, so Gilg. Im nächsten Schritt werde nun die Detailplanung für die Erschließung erfolgen. Sowie die Kosten feststehen, kann die Vermarktung im Laufe des nächsten Jahres beginnen.
Wird die Lärmbelastung falsch eingeschätzt?