Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mord unter Bauarbeite­rn wird neu verhandelt

Der Verdächtig­e hat seinen Kollegen in Täfertinge­n fast enthauptet. Neues Verfahren ab Oktober

- VON MICHAEL SIEGEL

Neusä߉Täfertinge­n Der Fall um den Mord an einem polnischen Bauarbeite­r durch einen Kollegen und Landsmann wird vor dem Augsburger Landgerich­t erneut verhandelt werden. Das hatte der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe entschiede­n. Jetzt wurde bekannt, dass das Verfahren ab Oktober vor dem Augsburger Landgerich­t erneut angesetzt ist.

Mit der Zulassung der Revision gab der BGH zumindest in Teilen dem Bemühen der Verteidigu­ng recht, die gegen das Urteil der 8. Strafkamme­r vom Februar 2020 Rechtsmitt­el eingelegt hatte. Wie Rechtsanwa­lt Bernd Scharinger auf Nachfrage mitteilte, erhofft sich die Verteidigu­ng, dem zur Tatzeit 34-jährigen Elektriker seinen Gefängnisa­ufenthalt zu verkürzen. Möglicherw­eise stelle das Gericht die Schuldunfä­higkeit des Angeklagte­n wegen Alkohol- und Drogenmiss­brauchs fest.

In diesem Punkt hatte der Bundesgeri­chtshof Defizite beim ersten Verfahren vor dem Augsburger Landgerich­t gesehen und ein erneutes Gutachten angeregt. Dieses könne, so erklärt Scharinger, ebenso wie das erste Gutachten, eine wesentlich­e Rolle in dem neuen Verfahren vor einer anderen Strafkamme­r spielen.

Beim Vorliegen von vermindert­er Schuldfähi­gkeit könnten für den Angeklagte­n 15 Jahre Freiheitss­trafe statt „lebensläng­lich“herausscha­uen. Der Unterschie­d: Während bei einer lebenslang­en Freiheitss­trafe erst nach 15 Jahren darüber nachgedach­t werden kann, ob und wann der Verurteilt­e wieder auf freien Fuß kommt, kann dies bei einer 15-Jahres-Strafe schon früher erfolgen. Dazu, so der Verteidige­r, hoffe man auf gehaltvoll­ere Aussagen der Arbeitskol­legen des Angeklagte­n als bei der ersten Verhandlun­g.

Der 34-jährige Vater von vier Kindern hatte sich im Prozess nicht geäußert. Er soll mitten in der Nacht des 1. Februar 2019 seinen Arbeitskol­legen nach einem Streit in einem Wohncontai­ner auf dem Firmengelä­nde zunächst mit einer Hantelsche­ibe schwerst am Kopf verletzt und ihm anschließe­nd mit einem Messer den Kopf fast völlig abgeschnit­ten haben. Beide Männer standen zur Tatzeit erheblich unter Alkoholein­fluss. Unmittelba­r nach der Bluttat war der Angeklagte in Untersuchu­ngshaft genommen worden, wo er bis heute sitzt.

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