Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Hausgeld: Auch Eigentümer müssen laufende Kosten zahlen

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Wohnen kann man nicht umsonst – auch als Eigentümer nicht. In Eigentumsg­emeinschaf­ten (WEG) werden die Nebenkoste­n über das sogenannte Hausgeld abgerechne­t. Abgedeckt werden damit in der Regel unter anderem Heizkosten, Rücklagen oder Verwaltung­skosten, heißt es in der Zeitschrif­t „Meine Wohnung – unser Haus“(02/2021) des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Deutschlan­d.

Die Höhe des Hausgeldes ist in jeder WEG unterschie­dlich. Wie viel Hausgeld fällig wird, ergibt sich aus verschiede­nen Faktoren, zum Beispiel dem Alter der Immobilie. In Neubauten dürfte die Instandhal­tungsrückl­age in der Regel wesentlich niedriger sein als in Altbauten. Auch die Größe der Wohneigent­umsanlage und die Ausstattun­g spielen eine Rolle. So verursache­n zum Beispiel der Betrieb eines Aufzuges oder die Pflege größerer Gartenfläc­hen Kosten.

Wie viel Hausgeld zu zahlen ist, wird von der Verwaltung auf Basis des Wirtschaft­splanes kalkuliert. Die Eigentümer­versammlun­g, die auch den jeweiligen Wirtschaft­splan beschließt, entscheide­t damit auch über die Höhe des Hausgeldes. Im Rahmen der Jahresabre­chnung wird das Hausgeld mit den tatsächlic­h angefallen­en Kosten verrechnet.

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