Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Diese Regeln gelten jetzt für Urlauber
Kommende Woche beginnen in Bayern die Sommerferien. Nun werden auch Spanien und die Niederlande Hochinzidenzgebiet. Was man für Reise und Rückkehr wissen muss
Was gilt bei Reisen Deutschlands?
Bei einer Inzidenz unter 100 greifen die Regelungen, die die Bundesländer in ihren Coronavirus-Schutzverordnungen festgelegt haben. Je nach Inzidenz und je nach Bundesland können die Regelungen variieren. innerhalb
Was gilt bei der Einreise aus einem Risikogebiet?
Vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden (www.einreiseanmeldung.de). Grundsätzlich müssen sich alle nach der Einreise unverzüglich auf eigene Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben. Wer genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet ist, muss einen Nachweis der zuständigen Behörde vorlegen, um sich von dieser Pflicht zu befreien. Die Regelung gilt für alle, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Zudem gilt: Wer in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat, muss dies der zuständigen Behörde melden.
Was gilt bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet?
Die digitale Einreiseanmeldung ist ebenfalls Pflicht, zudem braucht man bei der Einreise ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR maximal 72 Stunden, Antigen-Test maximal 48 Stunden), es sei denn, man ist genesen oder geimpft. Es gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen, es sei denn, man kann nachweisen, dass man genesen oder vollständig geimpft ist. Sonst gilt: Die Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden. Die Regeln gelten für alle, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Wer in den ersten zehn Tagen nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus hat, muss dies der zuständigen Behörde melden. Als Hochinzidenzgebiet gelten etwa Großbritannien, Portugal und ab Dienstag Spanien und Holland.
Was gilt bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet?
Die digitale Einreiseanmeldung und ein aktueller negativer Test (PCR maximal 72 Stunden oder AntigenTest maximal 48 Stunden) sind immer Pflicht, ein Impf- oder ein Genesenennachweis reicht nicht aus. Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne auf eigene Kosten einhalten; eine „Freitestungsmöglichkeit“gibt es nicht. Als Virusvariantengebiet sind momentan unter anderem Brasilien und Südafrika deklariert.
Was gilt für die Quarantäne in Bezug auf den Job?
Wer in ein Urlaubsgebiet reist, das bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft war, hat nach Rückkehr keinen Anspruch auf Entgeltzahlung oder Entschädigung in der Quarantäne. Anders ist es, wenn man aus einem Gebiet wiederkommt, das nicht als Risikogebiet eingestuft war. Wer dann in Quarantäne muss, beispielsweise aufgrund einer Infektion, erhält für die Dauer der Quarantäne – längstens aber für sechs Wochen – vom Arbeitgeber eine Zahlung in Höhe des Nettolohns. Dem Arbeitgeber werden die ausgezahlten Beträge auf Antrag erstattet. Von Beginn der siebten Woche an zahlt der Staat die Leistungen in Höhe des Krankengeldes weiter.
Was gilt in beliebten Urlaubsländern?
● Frankreich Im Kino, Theater oder Museum ist seit kurzem ein negativer Corona-Test oder ein Impfoder Genesungsnachweis notwendig. Das gilt, sobald mehr als 50 Menschen zusammenkommen. Ab August soll ein Nachweis auch etwa für Restaurants, Fernzüge und Einkaufszentren nötig werden. Minderjährige sind von der Regelung zunächst ausgenommen. Für Reisende aus Deutschland und anderen Ländern reicht zur Einreise ein aktueller Schnelltest oder Impfnachweis. Ausländische Touristinnen und Touristen müssen für Tests zahlen. Die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur und das Übersee-Département Martinique gelten ab Sonntag,
25. Juli, als einfache Risikogebiete.
● Griechenland In Bars, Cafés und Kneipen darf man nur sitzen. Außerdem dürfen sich in geschlossenen Räumen wie Kinos und Theatern nur noch geimpfte Menschen aufhalten. Vor der Einreise nach Griechenland müssen Besucher auf der Website travel.gov.gr ihre Daten angeben und erhalten einen QRCode zur Nachverfolgung. Außerdem müssen sie bei der Einreise einen negativen Schnelltest vorlegen oder voll geimpft sein. Das gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren. Das Auswärtige Amt stuft Griechenland derzeit als Risikogebiet ein.
● Großbritannien Reisende aus Deutschland müssen nach Ankunft mindestens fünf Tage in häusliche Quarantäne und auf eigene Kosten zwei Corona-Tests machen. Nur Menschen mit Wohnsitz in Großbritannien sind davon ausgenommen. Im größten Landesteil England sind fast alle Corona-Maßnahmen trotz hoher Infektionszahlen aufgehoben. Trotzdem müssen Kontaktpersonen von Infizierten in häusliche Quarantäne.
● Irland Für Reisende aus der EU mit Nachweis eines digitalen EUImpfzertifikats gilt inzwischen keine Quarantänepflicht mehr. Irland gilt ab Sonntag, 25. Juli, als einfaches Risikogebiet.
● Italien Die Maskenpflicht im Freien ist entfallen. Allerdings muss jeder den Schutz tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, man mit Bus und Bahn fährt oder sich in Innenräumen aufhält. Wer nach Italien reist, braucht ein Einreiseformular sowie einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test. Wer auf dem Landweg nach Deutschland zurückreist, muss keine Beschränkungen beachten.
● Kroatien Seit dem 1. Juli ist das EU-weit gültige Corona-Zertifikat für Reisende Pflicht. Akzeptiert werden auch die von den einzelnen Ländern ausgestellten Bescheinigungen, die belegen, dass der Betroffene geimpft, genesen oder getestet ist. Hotels empfangen Gäste ohne Einschränkungen. Gaststätten dürfen Menschen innen bewirten. Deutschland hat die Küstenregion Zadar als Risikogebiet eingestuft, bei Rückkehr von dort muss innerhalb von 48 Stunden ein negativer Test oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.
● Niederlande Die Niederlande gelten ab Dienstag, 27. Juli, als Hochinzidenzgebiet. Discos und Nachtclubs sind geschlossen, Festivals sind untersagt. Museen, Theater, Zoos und Kinos sind geöffnet. Das gilt auch für Restaurants und Geschäfte. Maskenpflicht gilt für Busse, Bahnen und Flughäfen. Bei Veranstaltungen, wo kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, wird ein negatives Testergebnis verlangt oder ein Impfnachweis.
● Norwegen Das Land, das gut durch die Corona-Krise gekommen ist und relativ niedrige Zahlen hat, hat die Bundesrepublik ebenso wie mehrere andere EU-Länder kürzlich als grün eingestuft. Das bedeutet, dass man aus diesen Staaten wieder einreisen darf, ohne in Quarantäne zu müssen. Alle Einreisenden mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen müssen aber eine Einreiseanmeldung ausfüllen und an der Grenze einen Corona-Schnelltest machen. Die Geschäfte und Lokale sind fast überall in Norwegen uneingeschränkt geöffnet. In Bussen und Bahnen muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
● Österreich Vergangenen Donnerstag ist die FFP2-Maskenpflicht gefallen – auch in weiten Teilen des Handels. Ausnahme ist Wien, hier gelten weiterhin strengere Regeln, so müssen Kinder sich bereits ab einem Alter von sechs Jahren testen lassen, sonst ist die Altersgrenze zwölf Jahre. Alle, die getestet, geimpft oder genesen sind, können in Hotels, Restaurants, Konzerte und ins Theater. In Lokale der Nachtgastronomie kommt man nur mit PCR-Test oder Impfung.
● Portugal Zur Eindämmung der Delta-Variante wurde Anfang Juli wieder eine nächtliche Ausgangssperre eingeführt. In Regionen mit besonders schlechter Lage – darunter auch in den Metropolen Lissabon und Porto – dürfen die Menschen zwischen 23 und 5 Uhr nur mit triftigem Grund auf die Straße. Obwohl Portugal als Hochinzidenzgebiet eingestuft ist, bleibt Urlaub in Portugal grundsätzlich möglich.
● Schweden Die Corona-Maßnahmen sind weiterhin sehr moderat: Eine Maskenpflicht gibt es nicht, die weiteren Beschränkungen sind vergleichsweise freizügig. Für Reisende aus Deutschland und anderen EU-Ländern gibt es bei der Einreise keine Einschränkungen, man muss einen negativen Test vorweisen.
● Schweiz Im Prinzip ist alles wie vor der Pandemie geöffnet. In Innenräumen müssen in der Regel Masken getragen werden. In einigen Kantonen können Restaurants und Veranstalter die Zahl der Gäste pro Tisch oder Sitzreihe begrenzen. Das EU-Impfzertifikat wird anerkannt. Nur Flugreisende ohne Zertifikat brauchen vor der Einreise einen negativen Corona-Test.
● Slowenien Erst seit kurzem müssen Reisende nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen sind Kinder unter 15 und Transitreisende. Die Außengastronomie ist für alle offen, die Innenbereiche von Gaststätten, Casinos, Discos und Nachtclubs können nur von Geimpften, Genesenen oder Getesteten genutzt werden. Slowenien ist kein Risikogebiet.
● Spanien Spanien inklusive der Balearen und der Kanaren gilt ab Dienstag, 27. Juli, als Hochinzidenzgebiet. Alle, die nicht geimpft oder von Corona genesen sind, müssen bei der Rückkehr mindestens fünf Tage in Quarantäne. In Valencia, Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona und Kantabrien gelten nächtliche Ausgangssperren. In Mallorca sollen Strände und Parks von 22 Uhr bis 6 Uhr geschlossen werden, um illegale Partys im Freien zu verhindern. Touristinnen und Touristen aus Deutschland können ohne Test oder einen ImpfNachweis ins Land.
● Türkei Wer aus Deutschland einreisen will, braucht einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Geimpfte und Genesene können mit Nachweis einreisen. Bei der Rückreise nach Deutschland muss ein negativer PCR-Test, der Nachweis über eine Genesung oder eine vollständige Impfung vorgelegt werden. Restaurants, Cafés und andere Gast-Einrichtungen sind geöffnet, Ausgangsbeschränkungen bestehen nicht mehr. Es gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.