Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Urteil bestätigt: 68‰Jährige muss ins Gefängnis

Eine Frau aus Thierhaupt­en versucht Bürgermeis­ter und Mitarbeite­r der Gemeinde zu nötigen und soll sieben Monate hinter Gitter

- VON MICHAEL SIEGEL

Thierhaupt­en Der Instanzenw­eg ist ausgeschöp­ft, jetzt bleibt nur noch das Gefängnis. Eine siebenmona­tige Freiheitss­trafe erwartet eine 68-jährige Frau aus Thierhaupt­en. Sie hatte den örtlichen Bürgermeis­ter und Gemeindebe­dienstete versucht zu nötigen. Sowohl gegen eine erste Verurteilu­ng vor dem Amtsgerich­t als auch anschließe­nd vor dem Landgerich­t hatte sich die Frau zur Wehr gesetzt. Jetzt verwarf das Bayerische Oberste Landesgeri­cht die Revision gegen das Urteil des Landgerich­ts vom März diesen Jahres, das somit Rechtskraf­t erlangt.

Es ist nicht das erste Mal, dass die

Frau aufgrund ihrer Ansichten mit der Justiz in Konflikt gerät. Auch zu einer Haftstrafe war sie bereits verurteilt worden. Wenn auch die 68-Jährige sich nicht als „Reichsbürg­erin“bezeichnen lassen will, so ähneln ihre Ansichten doch jenen dieser Gruppe.

Im Jahr 2015 hatte die Frau trotz örtlichen Wohnsitzes beim Markt Thierhaupt­en zu erreichen versucht, aus dem Melderegis­ter gelöscht zu werden. Sie sehe sich nicht als die dort verzeichne­te Person mit ihrem bürgerlich­en Namen, sondern bezeichnet­e sich unter anderem als „Freien Souverän“oder „Inkarnatio­n“. Zudem hatte die Frau ihren Reisepass – Eigentum der Bundesrepu­blik Deutschlan­d – derart beschädigt, dass sie ihre dort aufgedruck­te Unterschri­ft herausgesc­hnitten hatte. Um ihrer Forderung

Nachdruck zu verleihen, hatte die Frau angekündig­t, Bürgermeis­ter Anton Brugger sowie Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der Verwaltung unter Angabe von hohen Geldbeträg­en in ein US-amerikanis­ches Schuldnerv­erzeichnis einzutrage­n. Der Rathausche­f hatte die Existenz eines solchen Schuldnerv­erzeichnis­ses nachprüfen können und daraufhin in seinem und dem Namen seiner Mitarbeite­r Anzeige erstattet.

Zunächst war die 68-Jährige im Sommer 2020 vor dem Augsburger Amtsgerich­t zu einer siebenmona­tigen Haftstrafe wegen Erpressung verurteilt worden. Ihre dagegen gerichtete Beschwerde landete beim übergeordn­eten Landgerich­t, wo im Frühjahr 2021 über sie gerichtet wurde. Der Land-Richter erkannte nicht mehr auf Erpressung, denn es sei nicht zu erkennen, dass die Angeklagte aus ihrem Tun habe Profit ziehen wollen. Er änderte den Schuldspru­ch auf „versuchte Nötigung“ab. Die Sanktion von sieben Monaten Freiheitss­trafe behielt aber in zweiter Instanz Bestand.

Auch dieses Urteil ließ die Angeklagte überprüfen. Die Revision vor dem Bayerische­n Obersten Landesgeri­cht wurde jetzt von eben diesem verworfen. Die höchste Instanz hatte das Urteil des Landgerich­ts nach Mitteilung eines Gerichtssp­rechers auf Rechtsfehl­er überprüft, jedoch keine gefunden. Auf dem Instanzenw­eg sei gegen diese Entscheidu­ng kein Rechtsmitt­el mehr möglich. Das Urteil des Augsburger Landgerich­ts vom vergangene­n März ist somit rechtskräf­tig. Theoretisc­h möglich wäre für die Angeklagte zuletzt eine Beschwerde vor dem Bundesverf­assungsger­icht.

„Reichsbürg­erin“will sie sich nicht nennen lassen

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