Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Urteil bestätigt: 68Jährige muss ins Gefängnis
Eine Frau aus Thierhaupten versucht Bürgermeister und Mitarbeiter der Gemeinde zu nötigen und soll sieben Monate hinter Gitter
Thierhaupten Der Instanzenweg ist ausgeschöpft, jetzt bleibt nur noch das Gefängnis. Eine siebenmonatige Freiheitsstrafe erwartet eine 68-jährige Frau aus Thierhaupten. Sie hatte den örtlichen Bürgermeister und Gemeindebedienstete versucht zu nötigen. Sowohl gegen eine erste Verurteilung vor dem Amtsgericht als auch anschließend vor dem Landgericht hatte sich die Frau zur Wehr gesetzt. Jetzt verwarf das Bayerische Oberste Landesgericht die Revision gegen das Urteil des Landgerichts vom März diesen Jahres, das somit Rechtskraft erlangt.
Es ist nicht das erste Mal, dass die
Frau aufgrund ihrer Ansichten mit der Justiz in Konflikt gerät. Auch zu einer Haftstrafe war sie bereits verurteilt worden. Wenn auch die 68-Jährige sich nicht als „Reichsbürgerin“bezeichnen lassen will, so ähneln ihre Ansichten doch jenen dieser Gruppe.
Im Jahr 2015 hatte die Frau trotz örtlichen Wohnsitzes beim Markt Thierhaupten zu erreichen versucht, aus dem Melderegister gelöscht zu werden. Sie sehe sich nicht als die dort verzeichnete Person mit ihrem bürgerlichen Namen, sondern bezeichnete sich unter anderem als „Freien Souverän“oder „Inkarnation“. Zudem hatte die Frau ihren Reisepass – Eigentum der Bundesrepublik Deutschland – derart beschädigt, dass sie ihre dort aufgedruckte Unterschrift herausgeschnitten hatte. Um ihrer Forderung
Nachdruck zu verleihen, hatte die Frau angekündigt, Bürgermeister Anton Brugger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung unter Angabe von hohen Geldbeträgen in ein US-amerikanisches Schuldnerverzeichnis einzutragen. Der Rathauschef hatte die Existenz eines solchen Schuldnerverzeichnisses nachprüfen können und daraufhin in seinem und dem Namen seiner Mitarbeiter Anzeige erstattet.
Zunächst war die 68-Jährige im Sommer 2020 vor dem Augsburger Amtsgericht zu einer siebenmonatigen Haftstrafe wegen Erpressung verurteilt worden. Ihre dagegen gerichtete Beschwerde landete beim übergeordneten Landgericht, wo im Frühjahr 2021 über sie gerichtet wurde. Der Land-Richter erkannte nicht mehr auf Erpressung, denn es sei nicht zu erkennen, dass die Angeklagte aus ihrem Tun habe Profit ziehen wollen. Er änderte den Schuldspruch auf „versuchte Nötigung“ab. Die Sanktion von sieben Monaten Freiheitsstrafe behielt aber in zweiter Instanz Bestand.
Auch dieses Urteil ließ die Angeklagte überprüfen. Die Revision vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wurde jetzt von eben diesem verworfen. Die höchste Instanz hatte das Urteil des Landgerichts nach Mitteilung eines Gerichtssprechers auf Rechtsfehler überprüft, jedoch keine gefunden. Auf dem Instanzenweg sei gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Das Urteil des Augsburger Landgerichts vom vergangenen März ist somit rechtskräftig. Theoretisch möglich wäre für die Angeklagte zuletzt eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.
„Reichsbürgerin“will sie sich nicht nennen lassen