Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Nordendorf stimmt für Luftfilter
96.000 Euro soll der Einbau der Geräte in den Klassenzimmern kosten. Ob dieser rechtzeitig vor der „Viren-Saison“gelingt, ist unsicher
Nordendorf Für den Einbau von dezentralen stationären Luftfiltern zum Schutz gegen Viren an der örtlichen Schule hat sich Nordendorfs Gemeinderat entschieden. Nach dem Grundsatzbeschluss sind noch die fachtechnische Abklärung und Absicherung im Haushalt notwendig. Für sechs bisher nicht mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattete Klassenräume sind etwa 96.000 Euro veranschlagt. Für die Anlagen steht eine Förderung von 80 Prozent in Aussicht, es blieben aber Zweifel, ob der Einbau im vorgegebenen zeitlichen Rahmen realisierbar ist.
Zudem brachte das Gremium insgesamt drei Bebauungspläne in seiner jüngsten Sitzung auf den Weg. Dazu brachte „Stammgast“Werner Dehm vom Planungsbüro Opla konkrete Vorschläge auf Grundlage der Vorabstimmungen mit. Für den Bebauungsplan „Blankenburg“handle es sich um ein „mit den Eigentüabgestimmtes Ergebnis“bei dem sich Bürgermeister Tobias Kunz sehr engagiert habe. Dabei soll der nördliche Bereich als „Allgemeines Wohngebiet“ausgewiesen werden, der südliche im Hinblick auf den nahen landwirtschaftlichen Betrieb als Dorfgebiet. Jeder Eigentümer soll bis zu zwei Wohnungen errichten können und je fünfzig Quadratmeter versiegelter Fläche einen heimischen Laubbaum pflanmern zen müssen. Während der Bebauungsplan in Blankenburg einstimmig in das Auslegungsverfahren geschickt wurde, steht beim „Gewerbegebiet und Sondergebiet westlich der B2, Teil Süd“zunächst die frühzeitige Beteiligung der Behörden auf dem Programm. Im „Sondergebiet Einzelhandel“darf sich ein Supermarkt mit höchstens 1400 Quadratmeter Verkaufsfläche ansiedeln. Der restliche Bereich ist für Gewerbegebiete aller Art vorgesehen und es sind auch Betriebsleiterwohnungen möglich. Entsprechend dem angrenzenden Gebiet „Mitte“ist die Gebäudehöhe auf zwölf Meter begrenzt.
Rege diskutiert wurde, ob eine Verpflichtung aufgenommen wird, die vorgesehenen Flachdächer oder flach geneigten Dächer zu begrünen und/oder mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Nachdem sich für eine Pflicht keine Mehrheit fand, wird dies nun als Empfehlung formuliert.
Eine entsprechende Regelung wurde in der Folge auch für das „Gewerbegebiet östlich des Bahnhofs“beschlossen. Dort ist eine Gebäudehöhe von lediglich sieben Metern vorgesehen.