Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Sorge vor der doppelten Steuer
Was Rentner bis zum Urteil aus Karlsruhe beachten müssen
Berlin Immer mehr Senioren müssen Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen. Einige befürchten eine Doppelbesteuerung, die zwar offiziell verboten wurde, aber faktisch noch nicht aus der Welt geschafft ist. Dazu läuft aktuell ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, noch aber ist unklar, wann die Entscheidung fällt. Unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgeht, ist nun immerhin klar: Seniorinnen und Senioren müssen keinen eigenen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. Dies wird überflüssig, da die Steuerbescheide von Amts wegen vorerst offenbleiben, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit. Das Bundesministerium für Finanzen hat nämlich in einem aktuellen Schreiben den sogenannten Vorläufigkeitskatalog angepasst, darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Demnach erhalten Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2005 einen Vorläufigkeitsvermerk auch in Hinblick auf eine eventuell gegebene
Wer in welchem Fall doch aktiv werden muss
Doppelbesteuerung der Renten. Der Vermerk betreffe laut BVL alle Rentenzahlungen, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen: Dazu gehören etwa Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Altersvorsorge der berufsständischen Versorgungswerke sowie Rürup-Renten.
Laut Steuerzahlerbund geht aus dem Schreiben aber auch hervor, dass die Steuerbescheide nicht automatisch nachträglich zugunsten der Rentner geändert werden. Unabhängig davon, wie das Verfahren also ausgeht, müsste gegenüber dem Finanzamt die Doppelbesteuerung beanstandet und dies durch Unterlagen nachgewiesen werden. Der Bundesfinanzhof hatte im Mai in einem Urteil die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt: Bisher liege keine generelle doppelte Besteuerung von Renten vor. Erstmals wurden die Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung festgelegt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht dazu urteilen.