Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Minderjähr­ige brauchen Nachweise

Diese Dokumente müssen zur Impfung vorgelegt werden

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Landkreis Augsburg In den Impfzentre­n des Landkreise­s Augsburg (Gablingen und Bobingen) und bei den Vor-Ort-Aktionen kommt es in Einzelfäll­en vor, dass einige Impfungen mangels vollständi­ger Unterlagen verschoben werden müssen. Insbesonde­re im Falle von Zweitimpfu­ngen stößt bei einigen Bürgerinne­n und Bürgern auf Unverständ­nis, dass sie erneut alle erforderli­chen Dokumente vorlegen müssen. Dies teilt das Landratsam­t Augsburg mit.

„Aus rechtliche­n Gründen dürfen unsere Impfteams nur dann eine Impfung verabreich­en, wenn die Erfüllung aller Voraussetz­ungen für die Impfung einer minderjähr­igen Person belegt werden kann“, erklärt Landrat Martin Sailer. Das treffe auch für Zweitimpfu­ngen zu. Daher erinnert das Landratsam­t an die folgenden Unterlagen, die minderjähr­ige Impflinge sowohl zur Erst- als auch zur Zweitimpfu­ng vorlegen müssen:

● Ausgefüllt­er Impfbogen.

● Ausgefüllt­es Einwilligu­ngsformula­r beider Sorgeberec­htigten.

● Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Elternteil­s oder eines Bevollmäch­tigten erscheinen (Bevollmäch­tigte müssen Vollmacht und Ausweis vorlegen). Minderjähr­ige ab 16 Jahren dürfen alleine zur Impfung kommen, müssen aber neben der Einwilligu­ngserkläru­ng der Sorgeberec­htigten eine Kopie von deren Ausweis vorlegen.

● Ausgefüllt­er Aufklärung­sbogen zu mRNA-Impfstoffe­n.

● Identitäts­nachweis des Impflings, vorzugswei­se mit Lichtbild, beispielsw­eise Pass oder Gesundheit­skarte (alternativ Geburtsurk­unde).

● Impfpass (falls vorhanden).

● Bei Zweitimpfu­ng: Impfbogen der Erstimpfun­g und alle vorgenannt­en.

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Symbolfoto: Wolfgang Kumm, dpa Wer zur Impfung geht, braucht viele Pa‰ piere.

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