Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Minderjährige brauchen Nachweise
Diese Dokumente müssen zur Impfung vorgelegt werden
Landkreis Augsburg In den Impfzentren des Landkreises Augsburg (Gablingen und Bobingen) und bei den Vor-Ort-Aktionen kommt es in Einzelfällen vor, dass einige Impfungen mangels vollständiger Unterlagen verschoben werden müssen. Insbesondere im Falle von Zweitimpfungen stößt bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, dass sie erneut alle erforderlichen Dokumente vorlegen müssen. Dies teilt das Landratsamt Augsburg mit.
„Aus rechtlichen Gründen dürfen unsere Impfteams nur dann eine Impfung verabreichen, wenn die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Impfung einer minderjährigen Person belegt werden kann“, erklärt Landrat Martin Sailer. Das treffe auch für Zweitimpfungen zu. Daher erinnert das Landratsamt an die folgenden Unterlagen, die minderjährige Impflinge sowohl zur Erst- als auch zur Zweitimpfung vorlegen müssen:
● Ausgefüllter Impfbogen.
● Ausgefülltes Einwilligungsformular beider Sorgeberechtigten.
● Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Elternteils oder eines Bevollmächtigten erscheinen (Bevollmächtigte müssen Vollmacht und Ausweis vorlegen). Minderjährige ab 16 Jahren dürfen alleine zur Impfung kommen, müssen aber neben der Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten eine Kopie von deren Ausweis vorlegen.
● Ausgefüllter Aufklärungsbogen zu mRNA-Impfstoffen.
● Identitätsnachweis des Impflings, vorzugsweise mit Lichtbild, beispielsweise Pass oder Gesundheitskarte (alternativ Geburtsurkunde).
● Impfpass (falls vorhanden).
● Bei Zweitimpfung: Impfbogen der Erstimpfung und alle vorgenannten.