Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Lagerhalle für ein Grundstück mit Altlasten

Wie überall im Land möchten in Biberbach die Besitzer von Grundstück­en und Gebäuden mehr aus dem Eigentum machen. Doch das lässt das Gremium nicht ohne Weiteres zu

- VON SONJA DILLER

Biberbach In Biberbach möchten die Besitzer von Grundstück­en und Gebäuden diese Flächen besser nutzen als bisher. In der ersten Sitzung nach der Sommerpaus­e hatte der Gemeindera­t deshalb auch eine ganze Reihe von Bauanträge­n auf der Agenda. In einigen Fällen hatten die Räte allerdings durchaus Bedenken.

Schon mehrmals befasste sich der Gemeindera­t mit einem schwierige­n Grundstück an der Waldstraße. Mit bekannten Altlasten im Untergrund wurde das Grundstück auf einer ehemaligen Schuttdepo­nie von der Gemeinde als Abstellflä­che an den heutigen Besitzer verkauft. Ein längerer Aufenthalt von Menschen auf dem Grundstück ist aufgrund der möglicherw­eise schädliche­n Gasaustrit­te aus dem Boden nicht vorgesehen.

Daher lehnte der Gemeindera­t auch die Einrichtun­g eines Arbeitspla­tzes mit Sanitäranl­age in der Vergangenh­eit ab. Nun wird auf dem Grundstück eine bereits genehmigte Lagerhalle entstehen.

Auf Empfehlung des Landratsam­tes beantragte der Eigentümer die Einleitung des Niederschl­agswassers vom Grundstück in den öffentlich­en Graben, der in den Biberbach mündet. Unterliege­r wendeten sich mit einem Schreiben an die Gemeinde und forderten die Ablehnung des Antrags. Bereits jetzt wären ihre Grundstück­e und Gebäude bei Starkregen durch das Wasser im Graben gefährdet. Weitere Wassermeng­en durch die beantragte Einleitung seien nicht tragbar. Die Ableitung von Niederschl­agswasser in den Graben sei auf jeden Fall günstiger als die Versickeru­ng auf dem problemati­schen Grundstück; doch

Frage der Gefährdung von Unterliege­rn müsse im Rahmen eines wasserrech­tlichen Verfahrens geklärt werden, entschied die Ratsmehrhe­it.

Einen ganz anderen Aspekt rund um das Grundstück möchte Franz Bayer (CSU) geklärt haben. Er sehe in den Anträgen des Eigentümer­s den Versuch, über „Schleichwe­ge“an ein gewerblich nutzbares Grundstück zu kommen. „Das will ich verhindern.“Schon die Halle mit den dafür notwendige­n Fundamente­n sehe er auf diesem Untergrund als höchst kritisch. Er beantragte Einsicht in den Vertragste­xt des Verkaufs, um zu klären, welche Einschränk­ungen der Nutzung darin festgelegt sind. Das kann er auch tun, denn der Gemeindera­t unterstütz­te seinen Antrag.

Ein Teil einer Holzlagerh­alle an der Waldstraße soll zu Wohnraum werden. Der Bau im Außenberei­ch sei nur über einen Feldweg erreichbar, und die Gemeinde stelle auch keinen Ausbau oder die Weiterführ­ung der gemeindlic­hen Kanalisati­on in Aussicht, so Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch. Die Verkehrssi­cherungspf­licht der Gemeinde sei eingeschrä­nkt. Die Abwasserbe­seitigung soll über eine private Kleinklära­nlage erfolgen. Das Landratsam­t habe bereits signalisie­rt, dass es eine Genehmigun­g für das Vorhaben erteilen werde. Der Gemeindera­t befürworte­te das Vorhaben mit vier Gegenstimm­en.

Zusätzlich­er Wohnraum soll auch in einem Haus am Kirchberg entstehen. Insgesamt fünf Wohneinhei­ten sollen nach dem Umbau ausgewiese­n werden. Das Vorhaben fand bei einer früheren Vorstellun­g im Gedie meinderat wegen des kleinen Grundstück­s keine Zustimmung. Damals sollten sechs Wohnungen mit den geforderte­n zwei Stellplätz­en pro Einheit auf beengtem Raum ausgewiese­n werden. Durch die Reduzierun­g von sechs auf fünf Wohnungen und durch amtlich dokumentie­rte Fahrrechte über das Nachbargru­ndstück gab es nun grünes Licht für den Bauherren.

Weniger Glück hatte ein Bauwerber, der im neuen Baugebiet an der Peter-Dörfler-Straße ein Einfamilie­nhaus bauen möchte. Durch den Ankauf von zwei Grundstück­en entstand ein großes Baufenster, dessen Überplanun­g nun schon zum zweiten Mal im Gremium keine Mehrheit fand.

Beim ersten Mal waren die Dachform und die Grundfläch­enzahl Stein des Anstoßes. Nun ist es die

Gebäudehöh­e, die als Beeinträch­tigung der Nachbarn gesehen wurde. Ursprüngli­ch waren auf den vormals zwei Grundstück­en in Hanglage Häuser in höhenmäßig gestaffelt­er Bauweise geplant. Nun möchte der Bauwerber für sein Einfamilie­nhaus die Höhenfests­etzung des nach Bebauungsp­lan höher gelegenere­n Grundstück­s für den gesamten Bau in Anspruch nehmen. Diesen Antrag lehnte der Gemeindera­t ab. Eine Mittelung der Höhen könnte man sich vorstellen, signalisie­rte das Gremium.

Der Wiederaufb­au einer landwirtsc­haftlichen Mehrzweckh­alle in Feigenhofe­n sei in Ordnung, befand der Gemeindera­t. Nach einem Brand vor mehreren Jahren wird im Zuge Alt-für-Neu das damals vom Feuer vernichtet­e Stallgebäu­de durch die Mehrzweckh­alle ersetzt.

 ?? Foto: Marcus Merk ?? Im Baugebiet an der Peter‰Dörfler Straße hatte ein Bauwerber mit zwei Anträgen kein Glück.
Foto: Marcus Merk Im Baugebiet an der Peter‰Dörfler Straße hatte ein Bauwerber mit zwei Anträgen kein Glück.

Newspapers in German

Newspapers from Germany