Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Lagerhalle für ein Grundstück mit Altlasten
Wie überall im Land möchten in Biberbach die Besitzer von Grundstücken und Gebäuden mehr aus dem Eigentum machen. Doch das lässt das Gremium nicht ohne Weiteres zu
Biberbach In Biberbach möchten die Besitzer von Grundstücken und Gebäuden diese Flächen besser nutzen als bisher. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause hatte der Gemeinderat deshalb auch eine ganze Reihe von Bauanträgen auf der Agenda. In einigen Fällen hatten die Räte allerdings durchaus Bedenken.
Schon mehrmals befasste sich der Gemeinderat mit einem schwierigen Grundstück an der Waldstraße. Mit bekannten Altlasten im Untergrund wurde das Grundstück auf einer ehemaligen Schuttdeponie von der Gemeinde als Abstellfläche an den heutigen Besitzer verkauft. Ein längerer Aufenthalt von Menschen auf dem Grundstück ist aufgrund der möglicherweise schädlichen Gasaustritte aus dem Boden nicht vorgesehen.
Daher lehnte der Gemeinderat auch die Einrichtung eines Arbeitsplatzes mit Sanitäranlage in der Vergangenheit ab. Nun wird auf dem Grundstück eine bereits genehmigte Lagerhalle entstehen.
Auf Empfehlung des Landratsamtes beantragte der Eigentümer die Einleitung des Niederschlagswassers vom Grundstück in den öffentlichen Graben, der in den Biberbach mündet. Unterlieger wendeten sich mit einem Schreiben an die Gemeinde und forderten die Ablehnung des Antrags. Bereits jetzt wären ihre Grundstücke und Gebäude bei Starkregen durch das Wasser im Graben gefährdet. Weitere Wassermengen durch die beantragte Einleitung seien nicht tragbar. Die Ableitung von Niederschlagswasser in den Graben sei auf jeden Fall günstiger als die Versickerung auf dem problematischen Grundstück; doch
Frage der Gefährdung von Unterliegern müsse im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens geklärt werden, entschied die Ratsmehrheit.
Einen ganz anderen Aspekt rund um das Grundstück möchte Franz Bayer (CSU) geklärt haben. Er sehe in den Anträgen des Eigentümers den Versuch, über „Schleichwege“an ein gewerblich nutzbares Grundstück zu kommen. „Das will ich verhindern.“Schon die Halle mit den dafür notwendigen Fundamenten sehe er auf diesem Untergrund als höchst kritisch. Er beantragte Einsicht in den Vertragstext des Verkaufs, um zu klären, welche Einschränkungen der Nutzung darin festgelegt sind. Das kann er auch tun, denn der Gemeinderat unterstützte seinen Antrag.
Ein Teil einer Holzlagerhalle an der Waldstraße soll zu Wohnraum werden. Der Bau im Außenbereich sei nur über einen Feldweg erreichbar, und die Gemeinde stelle auch keinen Ausbau oder die Weiterführung der gemeindlichen Kanalisation in Aussicht, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde sei eingeschränkt. Die Abwasserbeseitigung soll über eine private Kleinkläranlage erfolgen. Das Landratsamt habe bereits signalisiert, dass es eine Genehmigung für das Vorhaben erteilen werde. Der Gemeinderat befürwortete das Vorhaben mit vier Gegenstimmen.
Zusätzlicher Wohnraum soll auch in einem Haus am Kirchberg entstehen. Insgesamt fünf Wohneinheiten sollen nach dem Umbau ausgewiesen werden. Das Vorhaben fand bei einer früheren Vorstellung im Gedie meinderat wegen des kleinen Grundstücks keine Zustimmung. Damals sollten sechs Wohnungen mit den geforderten zwei Stellplätzen pro Einheit auf beengtem Raum ausgewiesen werden. Durch die Reduzierung von sechs auf fünf Wohnungen und durch amtlich dokumentierte Fahrrechte über das Nachbargrundstück gab es nun grünes Licht für den Bauherren.
Weniger Glück hatte ein Bauwerber, der im neuen Baugebiet an der Peter-Dörfler-Straße ein Einfamilienhaus bauen möchte. Durch den Ankauf von zwei Grundstücken entstand ein großes Baufenster, dessen Überplanung nun schon zum zweiten Mal im Gremium keine Mehrheit fand.
Beim ersten Mal waren die Dachform und die Grundflächenzahl Stein des Anstoßes. Nun ist es die
Gebäudehöhe, die als Beeinträchtigung der Nachbarn gesehen wurde. Ursprünglich waren auf den vormals zwei Grundstücken in Hanglage Häuser in höhenmäßig gestaffelter Bauweise geplant. Nun möchte der Bauwerber für sein Einfamilienhaus die Höhenfestsetzung des nach Bebauungsplan höher gelegeneren Grundstücks für den gesamten Bau in Anspruch nehmen. Diesen Antrag lehnte der Gemeinderat ab. Eine Mittelung der Höhen könnte man sich vorstellen, signalisierte das Gremium.
Der Wiederaufbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Feigenhofen sei in Ordnung, befand der Gemeinderat. Nach einem Brand vor mehreren Jahren wird im Zuge Alt-für-Neu das damals vom Feuer vernichtete Stallgebäude durch die Mehrzweckhalle ersetzt.