Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mann beleidigt schwarze Frau in einem Supermarkt
Ein 63-jähriger Augsburg hat in einem Supermarkt in Augsburg eine Mutter und deren kleine Tochter beschimpft. Das Gericht wertet das als Volksverhetzung. Auslöser war eine Semmel
1800 Euro Geldstrafe muss ein 63-jähriger Mann aus Augsburg zahlen, der in einem Supermarkt eine dunkelhäutige Kundin beleidigt hat – wegen einer auf den Boden gefallenen Semmel. Das Gericht wertete sein Verhalten als Volksverhetzung. Der Angeklagte räumte ein, geschimpft zu haben, er will aber weder Schwarze noch Italiener, Griechen oder sonst wen beleidigt haben.
Der Fall spielt sich im Januar 2020 ab. Eine Mutter und ihr kleines sind nachmittags in einem Supermarkt in der Augsburger Prinzstraße beim Einkaufen, ebenso wie der Angeklagte. Der schildert vor Gericht, wie es auch in der Anklageschrift heißt: Das kleine Kind habe eine Semmel aus der Selbstbedienungstheke für Backwaren zu Boden fallen lassen, woraufhin die Mutter die Semmel schnell wieder zurückgelegt habe. Anstatt sie mitzunehmen und zu bezahlen. Ja, freilich habe er da geschimpft, so der Angeklagte, der vor dem Zwischenfall „drei dunkle Weizen“getrunken haben will. Und er habe wohl noch geschimpft, als die Mutter ebenso wie er an der Kasse angestanden habe.
Dass er aber rassistische Beleidigungen gegenüber Schwarzen – wie die Mutter und ihr Kind es sind – oder gegenüber Italienern und Griechen geäußert habe, das stimme nicht. Auch habe er – anders als in der Anklage angegeben – keine den Nationalsozialismus verherrlichenden Äußerungen von sich gegeben, so der Mann, der ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschienen war. Da sei er sich sicher, selbst wenn er sich beim besten Willen nicht mehr erinKind nern könne, was er damals gesagt habe. Und er sei auch bestimmt kein Neonazi und kein Ausländerfeind, schließlich sei er seit vielen Jahren Mitglied in einem türkischen Fußballverein und er habe ein gutes Verhältnis zu seinen ausländischen Nachbarn. Nicht mehr wortwörtlich an die Beschimpfungen des Angeklagten erinnern konnten sich vor Gericht auch vier Zeuginnen und Zeugen, die den Vorfall in dem Supermarkt miterlebt hatten. Aber sie waren sich sicher, dass das, was sie damals gegenüber der Polizei ausgesagt hatten, der Wahrheit entauch spricht. Und das waren ausländerfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Aussagen. „Sehr gemein“nannte beispielsweise jene Frau im Zeugenstand die Beschimpfungen des Angeklagten, die damals an der Supermarktkasse gesessen hatte. Amtsrichterin Susanne Scheiwiller verurteilte den 63-Jährigen, der von Hartz IV lebt, zu 1800 Euro Geldstrafe und begründete, dass eine solche Strafe für den Angeklagten noch ausreichend sei, trotz seines Vorstrafenregisters. Die Beweisaufnahme habe den Tatbestand der Volksverhetzung bestätigt.