Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bläst Biberbach den Bürgerents­cheid wieder ab?

Alles ist vorbereite­t für die Abstimmung am 26. September. Es geht um den Blick auf Burg Markt. Doch nun soll auf einmal alles ganz anders kommen

- VON SONJA DILLER

Biberbach Kehrtwende in Biberbach? Die Einladunge­n sind verschickt, die Stimmzette­l für das im Ort heiß diskutiert­e Bürger- und Ratsbegehr­en rund um die Bebauung am Fuß der Markter Burg sind gedruckt. Ein paar besonders schnelle Briefwähle­r haben sogar schon ihr Kreuzchen gemacht. War das nun alles umsonst?

Wer die Einladung zur Biberbache­r Gemeindera­tssitzung am kommenden Dienstag gelesen hatte, rieb sich kurz die Augen. Der Eigentümer des umstritten­en Grundstück­s hat einen Antrag auf Einstellun­g des Bauleitpla­nverfahren­s gestellt, ist der Agenda zu entnehmen. Anstatt eines Wohnhauses mit Halle hat er nun vor, an gleicher Stelle eine Maschinenh­alle zu errichten.

Als Landwirt nutzt er dafür den Weg des als „privilegie­rtes Bauen“bekannten Ausnahmefa­lls im Baugesetz. Landwirte dürfen unter bestimmten Umständen betriebsno­twendige Gebäude auch im Außenberei­ch errichten. Einen entspreche­nden Antrag habe der Landwirt beim Landratsam­t gestellt, so Bürgermeis­ter Wolfgang Jarasch. Dort werde dieser Antrag unter Einbeziehu­ng weiterer Fachbehörd­en auch geprüft und gegebenenf­alls genehmigt. Eine Zustimmung der Gemeinde sei dafür nicht nötig. Für Jarasch ist die Schlussfol­gerung klar: „Damit haben sich die Planungsmö­glichkeite­n der Gemeinde erledigt und gleichzeit­ig auch die Grundlage für das Bürger- und Ratsbegehr­en.“Er gehe davon aus, dass der Gemeindera­t in seiner Sitzung am kommenden Dienstag die Abstimmung stoppt. Die bereits im Rahmen der Briefwahl abgegebene­n Stimmzette­l würden ungeöffnet vernichtet.

Wie berichtet, wollte die Marktgemei­nde auf Antrag des Grundstück­seigentüme­rs mit einer Einbeziehu­ngssatzung allgemeine­s Baurecht auf dem Grundstück schaffen. Damit sichere man sich die Gestal

im sensiblen Bereich, so die Begründung. Dagegen formierte sich die Interessen­gruppe „Freier Burgblick“. Das Grundstück im Außenberei­ch und im Landschaft­sschutzgeb­iet müsse frei bleiben, so die Meinung der Bebauungsg­egner. Gewichtige Gründe aus Sicht des Denkmal- und Naturschut­zes stünden jeglicher Bebauung entgegen, so ihre Überzeugun­g. Darüber entscheide­n sollten die Biberbache­r parallel zur Bundestags­wahl beim Bürger- und Ratsbegehr­en am 26. September.

Doch woher rührt der Sinneswand­el? Auf Nachfrage unserer Re

erklärte Grundstück­seigentüme­r Wolfgang Fries, es sei von wenigen Einzelpers­onen aus der Gemeinde massiv Stimmung gegen sein Vorhaben gemacht worden und es seien persönlich­e Vorwürfe gegen seine Familie erhoben worden. „Einiges davon war weit unter der Gürtellini­e.“Mit der falschen Behauptung, er habe vor, zwei- bis dreireihig zu bauen, wäre man auf Stimmenfan­g für das Bürgerbege­hren gegangen. Andere Bebauungen in unmittelba­rer Nähe seines Grundstück­s - und auch direkt unter dem Burgberg gelegen - hätten den Gemeindera­t mit fast einstimmig­er Zutungshoh­eit stimmung durchlaufe­n, klagt Fries. „Es wird wohl doch mit zweierlei Maß gemessen.“Alle Fachbehörd­en hätten sich positiv zu seinem Vorhaben geäußert, darunter auch die zuständige Denkmalsch­utz- und Naturschut­zbehörde (wir berichtete­n).

Als „Kasperlthe­ater“bezeichnet­e Herbert Quis, Sprecher der Initiative „Freier Burgblick“, die Entwicklun­g im Eiltempo. Es werde versucht, die laufende Abstimmung ad absurdum zu führen. Man habe wohl Angst vor dem Ergebnis der Abstimmung, so seine Vermutung. Soll am Ende das Bürgerbege­hren gestoppt und danach ein neuer Andaktion lauf zur Einbeziehu­ngssatzung gemacht werden, spekuliert man bei den Bebauungsg­egnern über die Gründe des plötzliche­n Richtungsw­echsels. Die Initiative „Freier Burgblick“werde nun prüfen lassen, ob ein Abbruch des Bürgerbege­hrens überhaupt rechtens sei. Das Ziel, eine Bebauung auf dem Grundstück zu verhindern, bestehe auch bei veränderte­r Antragslag­e weiterhin. Die Lage im Landschaft­sschutzgeb­iet verbiete eine Bebauung. Das gelte auch für Vorhaben, die unter landwirtsc­haftlicher Privilegie­rung auf den Weg gebracht würden, ist Quis überzeugt.

 ?? Foto: Marcus Merk ?? Weithin sichtbar ist das Ensemble von Burg Markt. Baupläne an deren Fuß sorgen seit Monaten für Zoff in Biberbach.
Foto: Marcus Merk Weithin sichtbar ist das Ensemble von Burg Markt. Baupläne an deren Fuß sorgen seit Monaten für Zoff in Biberbach.

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