Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Lärm auf Parkplatz: Einem Anwohner platzt der Kragen
Ein Donauwörther stellt nachts einen Autofahrer auf dem Kaufland-Parkplatz zur Rede. Dann passiert ein Unfall
Donauwörth/Nördlingen Nächtlicher Lärm auf dem Parkplatz des Kauflands in Donauwörth nervt seit geraumer Zeit so manchen Anwohner. Einem Familienvater platzte an einem späten Dienstagabend im Oktober 2020 wegen des ständigen Aufheulens eines Automotors der Kragen. Der Mann stellte den vermeintlichen Ruhestörer zur Rede. In der Folge gab es einen Unfall.
Dieser hatte jetzt ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Nördlingen. Er sei normalerweise ein verträglicher Mensch, beteuerte der Bewohner, der wegen Unfallflucht angeklagt war. Er hatte im Vorfeld des Prozesses zunächst ein „Angebot“der Staatsanwaltschaft ausgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 800 Euro einzustellen. Dies lehnte er ab – und bekam daraufhin einen Strafbefehl über 1200 Euro. Gegen diesen legte er
Widerspruch ein. An jenem Abend, so schilderte der 48-Jährige unlängst im Gerichtssaal, sei er um 22.30 Uhr zu Bett gegangen. Eine Viertelstunde später sei er durch einen „Höllenlärm“geweckt worden, der von dem Parkplatz zu hören war.
Wegen der lärmenden Autofahrer hätten er und seine Familie drei- bis fünfmal pro Monat die Polizei angerufen. Bekanntlich ist der KauflandParkplatz ein beliebter Treffpunkt, unter anderem von Besitzern aufgemotzter Fahrzeuge. Im Oktober 2020 setzte sich der 48-Jährige wütend auf sein Fahrrad, um das Treiben an dem Einkaufszentrum zu beenden. Auf dem Gelände geigte er einem 20-Jährigen die Meinung, den er für den Verursacher des Lärms hielt. Was dann passierte, dazu gingen die Schilderungen vor Gericht auseinander. Der Anwohner sagte, er habe dem jungen Mann mitgeteilt, dass er die Polizei verständigt habe und diese wohl gleich auftauchen werde. Daraufhin sei der 20-Jährige eingestiegen und habe rückwärts wegfahren wollen.
Anders der Fahrer. Der gab an, der 48-Jährige habe ihn an der Jacke gepackt und aus dem Wagen ziehen wollen: „Deshalb bin ich von der Kupplung gerutscht.“Egal ob durch einen eigenen Fahrfehler oder das Zutun des 48-Jährigen – die Folge war, dass der 20-Jährige mit seinem Auto auf den dahinterstehenden Pkw prallte. Es entstand ein Blechschaden, den die Polizei auf etwa 2500 Euro bezifferte.
Der Richter empfahl dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, denn es stehe zweifelsfrei fest, dass sich der 48-Jährige nach dem Unfall trotz der Anweisung eines Polizisten entfernt habe und heimgefahren sei, ohne seine Personalien zu hinterlassen.
Zähneknirschend folgte der Angeklagte dem Rat des Richters.