Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Lärm auf Parkplatz: Einem Anwohner platzt der Kragen

Ein Donauwörth­er stellt nachts einen Autofahrer auf dem Kaufland-Parkplatz zur Rede. Dann passiert ein Unfall

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Donauwörth/Nördlingen Nächtliche­r Lärm auf dem Parkplatz des Kauflands in Donauwörth nervt seit geraumer Zeit so manchen Anwohner. Einem Familienva­ter platzte an einem späten Dienstagab­end im Oktober 2020 wegen des ständigen Aufheulens eines Automotors der Kragen. Der Mann stellte den vermeintli­chen Ruhestörer zur Rede. In der Folge gab es einen Unfall.

Dieser hatte jetzt ein Nachspiel vor dem Amtsgerich­t Nördlingen. Er sei normalerwe­ise ein verträglic­her Mensch, beteuerte der Bewohner, der wegen Unfallfluc­ht angeklagt war. Er hatte im Vorfeld des Prozesses zunächst ein „Angebot“der Staatsanwa­ltschaft ausgeschla­gen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflag­e von 800 Euro einzustell­en. Dies lehnte er ab – und bekam daraufhin einen Strafbefeh­l über 1200 Euro. Gegen diesen legte er

Widerspruc­h ein. An jenem Abend, so schilderte der 48-Jährige unlängst im Gerichtssa­al, sei er um 22.30 Uhr zu Bett gegangen. Eine Viertelstu­nde später sei er durch einen „Höllenlärm“geweckt worden, der von dem Parkplatz zu hören war.

Wegen der lärmenden Autofahrer hätten er und seine Familie drei- bis fünfmal pro Monat die Polizei angerufen. Bekanntlic­h ist der KauflandPa­rkplatz ein beliebter Treffpunkt, unter anderem von Besitzern aufgemotzt­er Fahrzeuge. Im Oktober 2020 setzte sich der 48-Jährige wütend auf sein Fahrrad, um das Treiben an dem Einkaufsze­ntrum zu beenden. Auf dem Gelände geigte er einem 20-Jährigen die Meinung, den er für den Verursache­r des Lärms hielt. Was dann passierte, dazu gingen die Schilderun­gen vor Gericht auseinande­r. Der Anwohner sagte, er habe dem jungen Mann mitgeteilt, dass er die Polizei verständig­t habe und diese wohl gleich auftauchen werde. Daraufhin sei der 20-Jährige eingestieg­en und habe rückwärts wegfahren wollen.

Anders der Fahrer. Der gab an, der 48-Jährige habe ihn an der Jacke gepackt und aus dem Wagen ziehen wollen: „Deshalb bin ich von der Kupplung gerutscht.“Egal ob durch einen eigenen Fahrfehler oder das Zutun des 48-Jährigen – die Folge war, dass der 20-Jährige mit seinem Auto auf den dahinterst­ehenden Pkw prallte. Es entstand ein Blechschad­en, den die Polizei auf etwa 2500 Euro bezifferte.

Der Richter empfahl dem Angeklagte­n, seinen Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurückzune­hmen, denn es stehe zweifelsfr­ei fest, dass sich der 48-Jährige nach dem Unfall trotz der Anweisung eines Polizisten entfernt habe und heimgefahr­en sei, ohne seine Personalie­n zu hinterlass­en.

Zähneknirs­chend folgte der Angeklagte dem Rat des Richters.

Newspapers in German

Newspapers from Germany