Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Heime und Kliniken melden mehr als 300 Ungeimpfte
Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. Was das für die Beschäftigten und die Arbeitgeber bedeutet.
Für Beschäftigte in Gesundheitsund Pflegeeinrichtungen wie Seniorenheimen oder Krankenhäusern gilt seit dem 16. März eine gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus. Arbeitgeber haben ab diesem Stichtag zwei Wochen Zeit, ihre ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Gesundheitsamt zu melden. In Augsburg sind nach Angaben von Gesundheitsreferent Reiner Erben bis einschließlich Dienstag 307 Meldungen über Personen eingegangen, die ihrer Dienststelle keinen Immunschutz vorweisen konnten. Eine statistische Auswertung aufgeschlüsselt nach verschiedenen Sparten des Gesundheitswesens erfolge nicht.
Der Start der bundesweit beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht bedeutet allerdings nicht, dass ungeimpfte Beschäftigte seit Mitte März ihrem Arbeitsplatz fernbleiben müssen. Laut Erben orientiert man sich in Augsburg an den Vorgaben des bayerischen Gesundheitsministeriums. Das heißt, dass nach der zweiwöchigen Meldefrist vom Arbeitgeber zunächst ein Schreiben an die nicht Immunisierten verschickt und unter anderem eine Impfberatung empfohlen wird. Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung, den Impfnachweis beim Gesundheitsamt vorzulegen. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach Anhörung der Beschäftigten und des Arbeitgebers kann die Stadt in letzter Konsequenz ein Betretungsverbot für die jeweilige Einrichtung aussprechen. Im Hinblick auf diverse Fristen könnte bis dahin bis zu einem halben Jahr verstrichen sein.
Die CAB (Caritas), die in Augsburg sechs Seniorenheime mit insgesamt 623 Beschäftigten betreibt, musste 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Immunschutz melden – das sind gut fünf Prozent. Laut Ylv Hundeck, Bereichsleiterin Personal, variiert die Zahl der Ungeimpften in den einzelnen Einrichtungen zwischen vier und zehn Beschäftigten. Da würde dann ein Beschäftigungsverbot durchaus ins Gewicht fallen, spielt die Bereichsleiterin auf die generell angespannte Personalsituation im Gesundheitswesen
an. Nach Hundecks Worten hofft die CAB, dass sich der eine oder die andere bei der angebotenen Beratung doch noch umstimmen lässt und zu einer Impfung bereit ist. „Wir hoffen aber auch, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben wird.“Seit es auch vermehrt zwei- und dreifach Geimpfte mit Coronainfektionen gebe, die andere auch anstecken können, sei klar, dass das Gesetz seinen Zweck nicht erfülle.
Die Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt betrifft übrigens neben den Festangestellten auch Praktikanten oder Dienstleister wie Friseure oder Fußpfleger, die nur sporadisch in der Einrichtung tätig sind. Neue Beschäftigungsverhältnisse kämen seit Mitte März bei der CAB nur noch mit Impf- beziehungsweise Genesenennachweis zustande, betont Ylv Hundeck.