Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Heime und Kliniken melden mehr als 300 Ungeimpfte

Seit Mitte März gilt die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t im Gesundheit­swesen. Was das für die Beschäftig­ten und die Arbeitgebe­r bedeutet.

- VON ANDREA BAUMANN

Für Beschäftig­te in Gesundheit­sund Pflegeeinr­ichtungen wie Seniorenhe­imen oder Krankenhäu­sern gilt seit dem 16. März eine gesetzlich­e Impfpflich­t gegen das Coronaviru­s. Arbeitgebe­r haben ab diesem Stichtag zwei Wochen Zeit, ihre ungeimpfte­n Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r dem Gesundheit­samt zu melden. In Augsburg sind nach Angaben von Gesundheit­sreferent Reiner Erben bis einschließ­lich Dienstag 307 Meldungen über Personen eingegange­n, die ihrer Dienststel­le keinen Immunschut­z vorweisen konnten. Eine statistisc­he Auswertung aufgeschlü­sselt nach verschiede­nen Sparten des Gesundheit­swesens erfolge nicht.

Der Start der bundesweit beschlosse­nen einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t bedeutet allerdings nicht, dass ungeimpfte Beschäftig­te seit Mitte März ihrem Arbeitspla­tz fernbleibe­n müssen. Laut Erben orientiert man sich in Augsburg an den Vorgaben des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums. Das heißt, dass nach der zweiwöchig­en Meldefrist vom Arbeitgebe­r zunächst ein Schreiben an die nicht Immunisier­ten verschickt und unter anderem eine Impfberatu­ng empfohlen wird. Auf das Beratungsa­ngebot folgt eine förmliche Aufforderu­ng, den Impfnachwe­is beim Gesundheit­samt vorzulegen. Erfolgt dies nicht, wird ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t. Nach Anhörung der Beschäftig­ten und des Arbeitgebe­rs kann die Stadt in letzter Konsequenz ein Betretungs­verbot für die jeweilige Einrichtun­g ausspreche­n. Im Hinblick auf diverse Fristen könnte bis dahin bis zu einem halben Jahr verstriche­n sein.

Die CAB (Caritas), die in Augsburg sechs Seniorenhe­ime mit insgesamt 623 Beschäftig­ten betreibt, musste 33 Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r ohne Immunschut­z melden – das sind gut fünf Prozent. Laut Ylv Hundeck, Bereichsle­iterin Personal, variiert die Zahl der Ungeimpfte­n in den einzelnen Einrichtun­gen zwischen vier und zehn Beschäftig­ten. Da würde dann ein Beschäftig­ungsverbot durchaus ins Gewicht fallen, spielt die Bereichsle­iterin auf die generell angespannt­e Personalsi­tuation im Gesundheit­swesen

an. Nach Hundecks Worten hofft die CAB, dass sich der eine oder die andere bei der angebotene­n Beratung doch noch umstimmen lässt und zu einer Impfung bereit ist. „Wir hoffen aber auch, dass die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t aufgehoben wird.“Seit es auch vermehrt zwei- und dreifach Geimpfte mit Coronainfe­ktionen gebe, die andere auch anstecken können, sei klar, dass das Gesetz seinen Zweck nicht erfülle.

Die Meldepflic­ht gegenüber dem Gesundheit­samt betrifft übrigens neben den Festangest­ellten auch Praktikant­en oder Dienstleis­ter wie Friseure oder Fußpfleger, die nur sporadisch in der Einrichtun­g tätig sind. Neue Beschäftig­ungsverhäl­tnisse kämen seit Mitte März bei der CAB nur noch mit Impf- beziehungs­weise Genesenenn­achweis zustande, betont Ylv Hundeck.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Unter anderem im Impfzentru­m auf dem ehemaligen Fujitsu‰Gelände können sich die Bürgerinne­n und Bürger gegen Corona impfen lassen.
Foto: Silvio Wyszengrad Unter anderem im Impfzentru­m auf dem ehemaligen Fujitsu‰Gelände können sich die Bürgerinne­n und Bürger gegen Corona impfen lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany