Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Härtere Strafen für Beamte bei Volksverhe­tzung

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Die Innenminis­ter von Bund und Ländern wollen mit einer Änderung im Beamtensta­tusgesetz den Kampf gegen Hass und Hetze in den eigenen Reihen intensivie­ren. Staatsdien­er sollen künftig schon aus dem Dienst entfernt werden können, wenn sie wegen Volksverhe­tzung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden sind. Bisher gilt eine Haftstrafe von einem Jahr als Schwelle, von der an eine Entfernung aus dem Staatsdien­st möglich ist. Die Innenminis­ter hätten sich in Würzburg auf einen entspreche­nden Vorschlag zur Änderung des Beamtensta­tusgesetze­s geeinigt, sagte Hessens Minister Peter Beuth (CDU). Mit der Verschärfu­ng solle das Grundvertr­auen der Bürger in den Staat gestärkt werden. Außerdem einigten sich die Minister der Länder mit Bundesinne­nministeri­n Nancy Faeser (SPD), dass der Bund in den nächsten zehn Jahren zehn Milliarden Euro für den Zivilund Katastroph­enschutz bereitstel­len soll.

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