Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Acht Kegelbrüder bleiben auf Mallorca in Haft
Sie sind nach wie vor der Brandstiftung verdächtig. Fünf weitere kommen frei.
Palma Die 13 deutschen Urlauber kamen im Gefangenentransporter zum Justizpalast in Palma de Mallorca. In Handschellen und von Polizisten eskortiert wurden sie zum Ermittlungsrichter gebracht. Doch dieser enttäuschte die Hoffnung der Reisegruppe aus Münster, nach zwei Wochen U-Haft wieder in Freiheit zu dürfen. Der Richter schenkte den Aussagen der 13 Kegelbrüder, nichts mit einem Großbrand im Ballermann-Partyviertel zu tun zu haben, wenig Glauben.
In dem Beschluss, der unserer
Redaktion schriftlich vorliegt, ordnet der Richter an, dass acht der Touristen weiterhin „wegen des Verdachts der Brandstiftung“auf unbestimmte Zeit in Untersuchungshaft bleiben müssen.
Vier Urlauber, deren mutmaßliche Tatbeteiligung offenbar geringer bewertet wird, dürfen das Gefängnis gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 12.000 Euro pro Kopf verlassen. Ein weiterer Reisender kam am Freitag ganz ohne Kaution vorläufig frei, weil er während des Brandausbruchs offenbar unter der Dusche stand; aber auch gegen ihn wird weiter ermittelt.
Männer aus der Gruppe sollen von ihrem Hotelbalkon aus Zigaretten auf ein nahe gelegenes Schilfdach eines Restaurants geworfen haben, das dann zu brennen begann. Das Feuer griff auf andere Gebäude über, es gab mehrere Verletzte. Brandstiftern drohen in Spanien bis zu 20 Jahre Haft.
Auch hinsichtlich zivilrechtlicher Folgen reagierte der Richter mit Strenge: Er ordnete an, dass die Kegelbrüder, die zwischen 24 und 40 Jahre alt sind, zusammen 500.000 Euro an Sicherheitsleistung für mögliche zivilrechtliche Folgen bei Gericht hinterlegen müssen. Das Geld wird im Falle einer Verurteilung dazu verwendet, um den Sachschaden wiedergutzumachen und um Verletzten Schmerzensgeld zu zahlen.
Dieser eiserne Richterspruch überraschte nicht nur das Anwaltsteam, das die 13 Urlauber vor der Justiz vertritt. Auch Gerichtsreporter äußerten sich erstaunt. Die Anwälte hatten zuvor noch die Erwartung geäußert, die Justiz von der Unschuld ihrer Mandanten überzeugen zu können. Sie beziehen sich unter anderem auf eine Zeugin, die berichtet, dass die Hotelbalkone der Deutschen zu weit vom Brandherd entfernt gewesen seien.