Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bundesjustizressort mit Klage erfolgreich
Das Bundesjustizministerium ist mit einer Klage gegen mediale Äußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück kurz vor der Bundestagswahl 2021 erfolgreich gewesen. Das dortige Verwaltungsgericht stellte fest, dass Teile einer Pressemitteilung unrichtig waren und künftig nicht wiederholt werden dürfen. Es ging um eine Meldung der Staatsanwaltschaft nach einer umstrittenen Ermittlungsmaßnahme im Justizministerium des Bundes. Kritiker hatten damals ein Wahlkampfmanöver vermutet. Mit der Klage beim Verwaltungsgericht wollte das Justizressort nach Angaben einer Sprecherin erreichen, dass der Begriff Durchsuchung in der Mitteilung als rechtswidrig bezeichnet wird. Zudem sollte ein Zitat eines Behördensprechers künftig nicht wiederholt werden dürfen. In beiden Fällen gab das Gericht dem Ministerium recht. Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt: Die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) soll Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet haben. Die Ermittler erwirkten beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss. Diesen hat das Landgericht Osnabrück inzwischen aber nachträglich aufgehoben, weil es die nötigen Voraussetzungen dafür als nicht gegeben ansah. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.