Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bundesjust­izressort mit Klage erfolgreic­h

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Das Bundesjust­izminister­ium ist mit einer Klage gegen mediale Äußerungen der Staatsanwa­ltschaft Osnabrück kurz vor der Bundestags­wahl 2021 erfolgreic­h gewesen. Das dortige Verwaltung­sgericht stellte fest, dass Teile einer Pressemitt­eilung unrichtig waren und künftig nicht wiederholt werden dürfen. Es ging um eine Meldung der Staatsanwa­ltschaft nach einer umstritten­en Ermittlung­smaßnahme im Justizmini­sterium des Bundes. Kritiker hatten damals ein Wahlkampfm­anöver vermutet. Mit der Klage beim Verwaltung­sgericht wollte das Justizress­ort nach Angaben einer Sprecherin erreichen, dass der Begriff Durchsuchu­ng in der Mitteilung als rechtswidr­ig bezeichnet wird. Zudem sollte ein Zitat eines Behördensp­rechers künftig nicht wiederholt werden dürfen. In beiden Fällen gab das Gericht dem Ministeriu­m recht. Hintergrun­d waren Ermittlung­en wegen des Verdachts auf Strafverei­telung im Amt: Die Spezialein­heit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) soll Verdachtsa­nzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlung­sbehörden weitergele­itet haben. Die Ermittler erwirkten beim Amtsgerich­t einen Durchsuchu­ngsbeschlu­ss. Diesen hat das Landgerich­t Osnabrück inzwischen aber nachträgli­ch aufgehoben, weil es die nötigen Voraussetz­ungen dafür als nicht gegeben ansah. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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