Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Anwohner muss Kirchengel­äut ertragen

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Wer nahe einer Kirche wohnt, muss hinnehmen, dass dort mehrmals am Tag die Glocken läuten. Ein Anwohner aus Siegenburg im Landkreis Kelheim sah das anders und zog vor das Verwaltung­sgericht Regensburg. Doch die Richter wiesen seine Klage nun ab. Der Anwohner war 2019 in den 4100-Einwohner-Ort gezogen, im Jahr darauf reichte er die Klage ein: Er fühlte sich vom Läuten der katholisch­en Pfarrkirch­e St. Nikolaus zum Gebet und zum Gottesdien­st gestört, das im Durchschni­tt 14 Minuten lang pro Tag dauert. Nach gut zwei Jahre schwelende­m Rechtsstre­it entschied das Verwaltung­sgericht zugunsten der Kirche. Demnach sei das Geläut eine „zumutbare sozialadäq­uate Einwirkung“, sagte Gerichtssp­recher Markus Eichensehe­r. (dpa)

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