Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Kein Modell für Bayern

- VON MARKUS BÄR mab@augsburger‰allgemeine.de

Wenn unsere österreich­ischen Nachbarn – zumindest in einigen ihrer Bundesländ­er – das Ablegen eines Hundeführe­rscheins vor der Anschaffun­g eines Vierbeiner­s einfordern, so hat das sicherlich seine guten Gründe. Vermittelt wird vieles zum Thema Sicherheit, aber auch zum Tierwohl – und das kann zunächst einmal kein Schaden sein. Doch bei allem nachbarsch­aftlichen Respekt: In Bayern sollte eine Hundeführe­rscheinpfl­icht nicht eingeführt werden. Nicht, weil die Menschen im Freistaat viel mehr über Hunde wissen und das darum nicht nötig hätten. Sondern weil tatsächlic­h die Haltung der Bayerische­n Landestier­ärztekamme­r die richtige ist: Noch eine Verordnung, noch eine Reglementi­erung, noch eine gesetzlich­e Pflicht? Nein!

Seit tausenden Jahren lebt der Mensch mit Hunden, ohne den Menschen gäbe es im Übrigen ja auch keine Hunde. Die meisten Hundebesit­zerinnen und Hundebesit­zer lieben ihre Tiere, und im Regelfall können Menschen mit ihren Hunden auch gut umgehen. Dass es immer wieder mal zu Zwischenfä­llen – etwa Hundebisse­n – kommt, ist bedauerlic­h, wird sich aber auch durch einen verpflicht­enden Hundeführe­rschein nicht verhindern lassen.

Dennoch haben Hundebesit­zer sozusagen die moralische Pflicht, sich darüber zu informiere­n, was gut ist für ihren Liebling und welche Gefahren vielleicht sogar von ihm ausgehen können. Insofern ist es sinnvoll, wenn die Landestier­ärztekamme­r für ihren – freiwillig­en – Hundeführe­rschein wirbt. Auch wenn er, zugegebene­rmaßen, nicht ganz billig ist.

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