Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Merkel verliert gegen die AfD
Karlsruhe Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde. Merkel habe sich in amtlicher Funktion „in einseitig parteiergreifender Weise“negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung. Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mithilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Lesen Sie hierzu den Kommentar und die
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