Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Merkel verliert gegen die AfD

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Karlsruhe Die damalige Bundeskanz­lerin Angela Merkel ist mit ihren Äußerungen zur Ministerpr­äsidenten-Wahl in Thüringen 2020 zu weit gegangen. Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe stellte auf Antrag der AfD fest, dass die Partei dadurch in ihrem Recht auf Chancengle­ichheit im politische­n Wettbewerb verletzt wurde. Merkel habe sich in amtlicher Funktion „in einseitig parteiergr­eifender Weise“negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerich­tspräsiden­tin Doris König bei der Urteilsver­kündung. Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überrasche­nd mithilfe von CDU und AfD zum Regierungs­chef wählen lassen. Lesen Sie hierzu den Kommentar und die

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