Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Attacke mit Weißbierglas: Angeklagter muss ins Gefängnis
Justiz Ein 21-Jähriger soll einem anderen Mann mit dem Trinkgefäß auf den Kopf geschlagen haben. Durch eine herumfliegende Scherbe wurde ein weiterer Beteiligter verletzt. Doch beim Prozess gibt es Hindernisse.
Es wird eng für einen 21-jährigen Angeklagten aus Augsburg: Der Mann, der einem anderen Mann ein Weißbierglas auf dem Kopf zerschlagen haben soll, muss in Haft. Und das, obwohl in seiner Sache noch gar nicht vor Gericht verhandelt worden ist.
Das ist aber genau die Krux an der Sache: Bereits zum zweiten Mal hat der Angeklagte jetzt das Gericht versetzt, indem er nicht zu seinem Verhandlungstermin erschien. Eine Richterin, zwei Schöffen, eine Staatsanwältin, ein Rechtsanwalt, der Protokollführer, zwei Zeugen – sie alle und eine Handvoll Zuschauer waren somit zum zweiten Mal umsonst zum anberaumten Gerichtstermin erschienen. So sehr sich Verteidiger Andreas Thomalla auch
mühte, gelang es ihm nicht, kurzfristig vor Prozessbeginn telefonischen Kontakt zum 21-Jährigen herzustellen, geschweige denn, den Mann in den Gerichtssaal zu bewegen.
Dasselbe hatte sich auch schon im Mai so zugetragen, und auch da hatte Richterin Teresa Freutsmiedl schon einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Weil der 21-Jährige aber nur zwei Tage später zu einem Prozess wegen Schwarzfahrens vor Gericht erschienen war, war der Haftbefehl außer Vollzug und der Mann auf freien Fuß gesetzt worden. Jenes Verfahren, so wurde es am Rande der jetzigen Verhandlung bekannt, war im Hinblick auf den anstehenden Körperverletzungsprozess eingestellt worden.
Wie ein Sprecher des Gerichts mitgeteilt hatte, soll der 21-Jährige im vergangenen September eine Glasflasche auf zwei andere Personen geworfen haben. Er traf aber nicht, niemand wurde verletzt. Im Oktober dann der Vorfall mit dem Weißbierglas: Selbiges soll der 21-Jährige bei einem Streit vor einer Gaststätte einem anderen Mann auf den Kopf geschlagen haben, wodurch der Geschädigte mehrere tiefe
Schnittwunden erlitten habe. Eine herumfliegende Scherbe des zersplitterten Glases soll zudem im Hals eines weiteren Beteiligten stecken geblieben sein und eine stark blutende Schnittwunde verursacht haben. Bei seiner Verhaftung war der Angeklagte den Ermittlungen zufolge aggressiv und widersetzte sich den Polizeibeamten, sodass die Anklage neben schwerer Körperverletzung auch auf „Angriff auf“und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“lautet. Es ist zu erwarten, dass der 21-jährige Mann der dritten Ansetzung einer Hauptverhandlung in seiner Sache nicht mehr wird fernbleiben können. Zu dieser droht ihm nun die Vorführung in Handschellen aus dem Gefängnis. Mit einem entsprechenden Beschluss setzte das Gericht das Verfahren erneut aus.