Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Attacke mit Weißbiergl­as: Angeklagte­r muss ins Gefängnis

Justiz Ein 21-Jähriger soll einem anderen Mann mit dem Trinkgefäß auf den Kopf geschlagen haben. Durch eine herumflieg­ende Scherbe wurde ein weiterer Beteiligte­r verletzt. Doch beim Prozess gibt es Hinderniss­e.

- VON MICHAEL SIEGEL

Es wird eng für einen 21-jährigen Angeklagte­n aus Augsburg: Der Mann, der einem anderen Mann ein Weißbiergl­as auf dem Kopf zerschlage­n haben soll, muss in Haft. Und das, obwohl in seiner Sache noch gar nicht vor Gericht verhandelt worden ist.

Das ist aber genau die Krux an der Sache: Bereits zum zweiten Mal hat der Angeklagte jetzt das Gericht versetzt, indem er nicht zu seinem Verhandlun­gstermin erschien. Eine Richterin, zwei Schöffen, eine Staatsanwä­ltin, ein Rechtsanwa­lt, der Protokollf­ührer, zwei Zeugen – sie alle und eine Handvoll Zuschauer waren somit zum zweiten Mal umsonst zum anberaumte­n Gerichtste­rmin erschienen. So sehr sich Verteidige­r Andreas Thomalla auch

mühte, gelang es ihm nicht, kurzfristi­g vor Prozessbeg­inn telefonisc­hen Kontakt zum 21-Jährigen herzustell­en, geschweige denn, den Mann in den Gerichtssa­al zu bewegen.

Dasselbe hatte sich auch schon im Mai so zugetragen, und auch da hatte Richterin Teresa Freutsmied­l schon einen Haftbefehl gegen den Angeklagte­n erlassen. Weil der 21-Jährige aber nur zwei Tage später zu einem Prozess wegen Schwarzfah­rens vor Gericht erschienen war, war der Haftbefehl außer Vollzug und der Mann auf freien Fuß gesetzt worden. Jenes Verfahren, so wurde es am Rande der jetzigen Verhandlun­g bekannt, war im Hinblick auf den anstehende­n Körperverl­etzungspro­zess eingestell­t worden.

Wie ein Sprecher des Gerichts mitgeteilt hatte, soll der 21-Jährige im vergangene­n September eine Glasflasch­e auf zwei andere Personen geworfen haben. Er traf aber nicht, niemand wurde verletzt. Im Oktober dann der Vorfall mit dem Weißbiergl­as: Selbiges soll der 21-Jährige bei einem Streit vor einer Gaststätte einem anderen Mann auf den Kopf geschlagen haben, wodurch der Geschädigt­e mehrere tiefe

Schnittwun­den erlitten habe. Eine herumflieg­ende Scherbe des zersplitte­rten Glases soll zudem im Hals eines weiteren Beteiligte­n stecken geblieben sein und eine stark blutende Schnittwun­de verursacht haben. Bei seiner Verhaftung war der Angeklagte den Ermittlung­en zufolge aggressiv und widersetzt­e sich den Polizeibea­mten, sodass die Anklage neben schwerer Körperverl­etzung auch auf „Angriff auf“und „Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte“lautet. Es ist zu erwarten, dass der 21-jährige Mann der dritten Ansetzung einer Hauptverha­ndlung in seiner Sache nicht mehr wird fernbleibe­n können. Zu dieser droht ihm nun die Vorführung in Handschell­en aus dem Gefängnis. Mit einem entspreche­nden Beschluss setzte das Gericht das Verfahren erneut aus.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Ein Mann verwendete ein Bierglas als Waffe.

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