Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Radfahrerin überrollt: Prozess entlastet LkwFahrer
Justiz Die 81-Jährige wurde vor einem Jahr bei einem Unfall in der Zugspitzstraße, auf Höhe des Neuen Ostfriedhofs, getötet. Doch der Fahrer des Lasters hatte offenbar keine Chance, sie zu sehen.
Es war ein tragischer Unfall: Am 24. Juni 2021 um die Mittagszeit wurde eine 81 Jahre alte Radlerin auf der Augsburger Zugspitzstraße auf Höhe des Neuen Ostfriedhofes von einem Laster überrollt und getötet. Ein Prozess vor Amtsrichterin Teresa Freutsmiedl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Lkw-Fahrer, 24, war der Ursache des zunächst rätselhaften Geschehens jetzt auf der Spur.
Zu Unfällen, bei denen Radfahrer von Lkw erfasst und getötet werden, kommt es meist, wenn der Lasterfahrer beim Rechtsabbiegen den Zweiradlenker übersieht. Bei dem Unglück in der Zugspitzstraße war die Situation eine andere, wie ein Sachverständiger erläuterte. Der LkwFahrer hatte damals bei Rotlicht an einer Ampel gestoppt. Die 81-jährige Frau hatte nicht den vorhandenen Radweg genutzt, sondern sich auf der Fahrbahn von hinten an den Laster
genähert und sich dann zwischen dem Lkw und dem Randstein gezwängt. Als Lkw und Radlerin bei Grünlicht wieder anfuhren, kam es zu einer Berührung, bei der die Frau offenbar gegen das Führerhaus stieß, dann stürzte, mit ihrem Rad unter das Fahrzeug gezogen und überrollt wurde. Sie war sofort tot.
Die Kernfrage des Prozesses war: Hätte der Lkw-Fahrer das Unglück verhindern können? Der Angeklagte (Verteidiger: Klaus Rödl), der damals einen Schock erlitt und heute immer noch psychisch mit dem Geschehen konfrontiert wird, beteuerte, die Radlerin nicht gesehen zu haben, obwohl er in die Rückspiegel geschaut habe. Eine Aussage, die für den Unfallgutachter durchaus nachvollziehbar war. Der Sachverständige ging davon aus, dass sich die Radlerin trotz der vier Rückspiegel möglicherweise im sogenannten „toten Winkel“befunden habe und eventuell nur Sekundenbruchteile überhaupt zu sehen gewesen sei. Verteidiger Klaus Rödl sah denn auch die Schuld seines Mandanten „am unteren Ende der Skala“.
Richterin Freutsmiedl verhängte am Ende eine für tödliche Unfälle relativ milde Sanktion. Der Lkw-Fahrer wurde zu einer Geldstrafe von 2800 Euro (70 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Ein zuvor gegen den Angeklagten erlassenes Fahrverbot von einem Monat hob das Gericht auf.