Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Haben Bewohner bei der WG‰Besetzung ein Mitsprache­recht?

Urteil Nicht immer überlassen Vermieter ihren Mietern das Feld. Zurecht? So urteilt der BGH.

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Sechs Zimmer, fünf Personen: Besonders bei Studierend­en sind Wohngemein­schaften (WGs) aufgrund der Kostenvort­eile beliebt. Dabei wichtig für ein harmonisch­es Zusammenle­ben: Die Chemie unter den Bewohnerin­nen und Bewohnern muss stimmen. Doch haben sie deswegen das Recht, beim Mieterwech­sel mitzubesti­mmen?

Das hängt vom Einzelfall ab, hat der Bundesgeri­chtshof (Az. VIII

ZR 304/21) jüngst entschiede­n. Ist im Mietvertra­g keine Regelung zum Mitsprache­recht der Mieter bei der Nachbesetz­ung der Zimmer getroffen, sei es Auslegungs­sache, ob den Mietern ein solches eingeräumt werden sollte. Dafür brauche es konkrete Anhaltspun­kte.

Ein Anspruch auf Mitsprache könne sich zum Beispiel dann ergeben, wenn Mieter und Vermieter schon bei Vertragssc­hluss davon ausgehen mussten, dass sich die WG-Zusammense­tzung „häufig und in kurzen Zeitabstän­den“ändern kann. Etwa, weil die Mieter aufgrund ihrer persönlich­en Lebensumst­ände absehbar nur für einen kurzen Zeitraum an dem jeweiligen Ort leben werden. Insbesonde­re bei Studierend­en, die eine WG-Gemeinscha­ft bilden, könne dieser Umstand vorliegen.

 ?? Foto: Zacharie Scheurer, tmn ?? Schlüssels­alat: Gerade in Studierend­en‰Wohngemein­schaften ändert sich häufig die Zusammense­tzung der Bewohner.
Foto: Zacharie Scheurer, tmn Schlüssels­alat: Gerade in Studierend­en‰Wohngemein­schaften ändert sich häufig die Zusammense­tzung der Bewohner.

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