Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Arbeitgebe­r muss für Abkühlung sorgen

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Draußen brennt die Sonne, mehr als 26 Grad warm sollte es im Büro aber nicht werden. Darauf verweist die Stiftung Warentest unter Berufung auf die Bundesanst­alt für Arbeitssch­utz und Arbeitsmed­izin. Klettert das Thermomete­r über 26 Grad, sollte der Arbeitgebe­r eingreifen, bei über 30 Grad muss er es. Wenn es im Büro über 35 Grad warm wird, ist der Raum nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Einfach nach Hause gehen ist aber nicht erlaubt. Stattdesse­n sollten sich Arbeitnehm­er an Vorgesetzt­e oder den Betriebsra­t wenden. Hitzeschut­zmaßnahmen können Jalousien oder Ventilator­en sein. Kleidervor­schriften können gelockert werden, die Arbeit kann in kühlere Stunden verlegt oder kühle Getränke bereitgest­ellt werden.

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