Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Arbeitgeber muss für Abkühlung sorgen
Draußen brennt die Sonne, mehr als 26 Grad warm sollte es im Büro aber nicht werden. Darauf verweist die Stiftung Warentest unter Berufung auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Klettert das Thermometer über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber eingreifen, bei über 30 Grad muss er es. Wenn es im Büro über 35 Grad warm wird, ist der Raum nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Einfach nach Hause gehen ist aber nicht erlaubt. Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden. Hitzeschutzmaßnahmen können Jalousien oder Ventilatoren sein. Kleidervorschriften können gelockert werden, die Arbeit kann in kühlere Stunden verlegt oder kühle Getränke bereitgestellt werden.