Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Geldabhole­r eines Telefonbet­rugs wird selbst zum Opfer

Blaulicht In Steppach fällt ein 80-Jähriger auf einen Telefonbet­rug herein und übergibt einem Unbekannte­n 30.000 Euro und 5000 Franken. In Meitingen jedoch landet die Polizei einen überrasche­nden Fahndungse­rfolg.

- VON MATTHIAS SCHALLA Infos zum Betrugsphä­nomen „falsche Polizeibea­mte“gibt es unter www.polizei‰ beratung.de oder über die Prävention­s‰ kampagne des Polizeiprä­sidiums Schwa‰ ben‰Nord unter https://www.polizei.bay‰ ern.de/schuetzen‰und‰vorbeugen/senio‰ ren

Neusäß Diese Masche fordert immer neue Opfer. Betrüger geben sich als Polizisten aus und gaukeln den meist älteren Männern und Frauen am Telefon vor, dass sie in Kürze Opfer eines Einbruchs werden könnten. Angeblich hätte die Kripo kriminelle Personen festgenomm­en, bei denen die Adresse der Angerufene­n als einer der nächsten Tatorte vermerkt sei. Sie sollten daher ihr Geld und sonstige Vermögensw­erte zusammensu­chen, ein Polizeibea­mter würde diese dann abholen und in Sicherheit bringen. In Neusäß fiel ein 80-Jähriger tatsächlic­h auf dieses Märchen herein – in Meitingen jedoch wurde sogar der Geldabhole­r ein Opfer der Betrüger.

Ob es sich bei den betrügeris­chen Anrufen in Neusäß und in Meitingen um dieselben Täter handelte, steht noch nicht fest. Der Ablauf ähnelt sich jedoch stark. Ein falscher Polizeiobe­rkommissar rief am vergangene­n Mittwoch zunächst den 80-Jährigen in Steppach an. Der Unbekannte erzählte, dass es in unmittelba­rer Nachbarsch­aft des Seniors einen Raubüberfa­ll gegeben hätte. Im Rahmen der Fahndung sollen zwei Tatverdäch­tige festgenomm­en worden sein. Die Auswertung ihrer Laptops hätte dann zu einer Liste mit weiteren potenziell­en Opfern geführt, zu denen auch der 80-Jährige zählen würde.

Im Verlauf des Telefonats wurde der Senior schließlic­h nach seinen Vermögensw­erten befragt. Als der Rentner aus Sorge vor dem Einbruch dem falschen Oberkommis­sar aufzählte, was er alles besitzt, zog sich die Schlinge zu. Der Anrufer drängte den Senior dazu, sein gesamtes Bargeld in ein Briefkuver­t zu verpacken und der Polizei zu übergeben. Ganz konkret gab er ihm Anweisunge­n und lotste ihn zu einem nahegelege­nen Supermarkt-Parkplatz. Dort übergab der Senior einem ihm unbekannte­n Geldabhole­r mehr als 30.000 Euro und 5000 Schweizer Franken. Völlig anders verlief jedoch am selben Tag die Geldüberga­be in Meitingen.

Hier sollte laut Polizei ein 65-Jähriger ebenfalls sein gesamtes Vermögen

an einen Geldabhole­r übergeben. Der Mann befand sich bereits am Anwesen des Seniors, als dieser jedoch den Betrugsver­such bemerkte. Der 65-Jährige gab dem Anrufer zu verstehen, dass er nun die echte Polizei verständig­en werde. Dies bekam auch der Abholer mit und entfernte sich sofort von dem Haus. Auf seiner Flucht stellten ihn jedoch die alarmierte­n echten Polizeibea­mten und nahmen ihn vorläufig fest. Das Verhör nahm allerdings schon bald eine überrasche­nde Wendung.

Die Ermittlung­en der Polizei ergaben, dass der Geldabhole­r ein Stellenang­ebot auf der Plattform „eBay-Kleinanzei­gen“geschaltet hatte. Darin bot er seine Dienste für Kurierfahr­ten und allgemeine Fahraufträ­ge an. Die Täter wurden offenbar auf diese Anzeige aufmerksam und heuerten den 25-Jährigen gegen eine lukrative Bezahlung an. Der Festgenomm­ene ging fälschlich­erweise von einem seriösen Hintergrun­d aus und nahm den Auftrag an. In Absprache mit der Staatsanwa­ltschaft entließ die Kriminalpo­lizei Augsburg daher den bislang unbescholt­enen Geldabhole­r nach den polizeilic­hen Maßnahmen wieder, ohne ihn einem Ermittlung­srichter vorzuführe­n. Strafrecht­lich wird er sich aber dennoch für seine Tat verantwort­en müssen.

In diesem Zusammenha­ng warnt die Polizei vor derartigen InternetAn­geboten und bittet solche auch zu melden. Vorsicht gelte besonders, wenn die angebotene­n Fahraufträ­ge außergewöh­nlich hoch entlohnt werden. „Je mehr gezahlt wird, desto genauer sollten die Hintergrün­de hinterfrag­t werden“, warnt die Polizei. Der Auftragneh­mer sollte daher klären, wer der Auftraggeb­er ist, ob es eine schriftlic­he Vereinbaru­ng gibt, und warum der Fahrauftra­g so außergewöh­nlich gut entlohnt wird. Bei verdächtig­en Jobangebot­en sollte man diese im Zweifel ablehnen und gegebenenf­alls die örtliche Polizei informiere­n. Schließlic­h bleiben derartige Dienstleis­tungen in der Regel nicht unbestraft.

Als mögliche strafrecht­liche Konsequenz­en drohen sogar mehrjährig­e Haftstrafe­n, da es sich bei vollendete­n Taten um Beihilfe zum gewerbsund bandenmäßi­gen Betrug handelt. Zudem kann der Abholer nicht nur für seinen „Lohn“, sondern auch für die Höhe der gesamten weitergege­benen Beute in Haftung genommen werden.

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Foto: Kaya (Symbolbild) In Steppach fällt ein 80‰Jähriger auf Te‰ lefonbetru­g rein.

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