Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Augsburger stürmen prügelnd eine Gersthofer Party
Justiz Eine Gruppe junger Leute platzt ohne Einladung in eine Feier in Gersthofen und prügelt auf mehrere Gäste ein. Vor Gericht zeigen sie sich einsichtig.
Gersthofen Was als Feier eines bestandenen Abschlusses in Gersthofen begann, endete mit blauen Flecken, schmerzhaften Prellungen und einigen Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung. Ein zu dem Zeitpunkt noch 18-jähriger Gersthofer hatte einige Freunden zu einer Party eingeladen. Doch plötzlich tauchte eine Gruppe Jugendlicher auf und begehrte ebenfalls Einlass. Als der Gastgeber die jungen Leute aber nicht hereinließ, stürmten sie nach einiger Zeit die Party und prügelten auf mehrere Feiernde ein. Sie machten sogar weiter, als eines der Opfer bewusstlos am Boden lag. Jetzt mussten sich sechs der damals 17- bis 20-Jährigen vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
Durch Zufall hatten die Angeklagten von der Party erfahren und kreuzten auf einmal vor dem Gersthofer Gartentor auf. Als der Gastgeber ihnen den Einlass verwehrte, schien die Situation zunächst bereinigt. Laut Zeugenaussagen akzeptierten die Jugendlichen die Absage und zogen von dannen. Gegen Mitternacht jedoch kamen sie mit Verstärkung zurück. „Plötzlich standen ungefähr 20 Leute vor dem Tor und stürmten in den Garten“, beschreibt eines der Opfer den Überfall.
Ohne Anlass begannen die Augsburger Jugendlichen dann, mehrere der Partygäste zu verprügeln. Es folgten Schläge ins Gesicht, ein damals 18-Jähriger wurde niedergeschlagen, die Täter traten auf den am Boden liegenden Jungen ein, bis dieser bewusstlos wurde. Als „Glück im Unglück“beschrieb eines der Opfer, dass die Partygäste mit leichten Verletzungen davongekommen sind. Als die mittlerweile gerufene Polizei anrückte, verschwanden die Täter. Da Opfer und Täter teilweise auf dieselbe Schule gingen, konnten die sechs Angeklagten identifiziert werden. Um wen es sich bei den anderen Partycrashern handelt, ist bis heute unbekannt.
Auch wieso die Angeklagten die Party stürmten und auf die Jugendlichen einprügelten, erklärten sie vor Gericht nicht.
Beim Prozessbeginn übergaben die Strafverteidiger den zwei Opfern und Nebenklägern 1200 Euro Schmerzensgeld, das die Angeklagten
„als Zeichen des guten Willens“von ihrem Ausbildungsgehalt bezahlt haben, wie die Verteidigung sagte. Zudem entschuldigten sich alle Täter und räumten ihre Fehler ein. Ungewohnt einig waren sich dann die Verteidiger mit der Staatsanwältin in ihren Strafforderungen.
Da die Angeklagten damals frisch aus der Schule waren, sollte ihre Tat unter das Jugendstrafrecht fallen und mit Beratungsgesprächen geahndet werden.
Ähnlich fiel letztlich auch das Urteil der Richterin aus. Die Augsburger Jugendlichen wurden in zwei Fällen der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Fünf von
Jugendlicher muss Sozialarbeit verrichten
ihnen müssen von nun an regelmäßige Beratungsgespräche bei der Brücke Augsburg – einem Verein, der kriminellen Jugendlichen hilft – absolvieren. Ein Angeklagter gestand, mit der Schlägerei begonnen zu haben, und wurde deshalb zu 64 Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Außerdem muss auch er regelmäßig an Treffen teilnehmen. Bei der Jugend-Berufsagentur soll ihm eine Arbeitsperspektive gegeben werden.