Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Augsburger stürmen prügelnd eine Gersthofer Party

Justiz Eine Gruppe junger Leute platzt ohne Einladung in eine Feier in Gersthofen und prügelt auf mehrere Gäste ein. Vor Gericht zeigen sie sich einsichtig.

- VON MORITZ MAIER

Gersthofen Was als Feier eines bestandene­n Abschlusse­s in Gersthofen begann, endete mit blauen Flecken, schmerzhaf­ten Prellungen und einigen Anzeigen wegen schwerer Körperverl­etzung. Ein zu dem Zeitpunkt noch 18-jähriger Gersthofer hatte einige Freunden zu einer Party eingeladen. Doch plötzlich tauchte eine Gruppe Jugendlich­er auf und begehrte ebenfalls Einlass. Als der Gastgeber die jungen Leute aber nicht hereinließ, stürmten sie nach einiger Zeit die Party und prügelten auf mehrere Feiernde ein. Sie machten sogar weiter, als eines der Opfer bewusstlos am Boden lag. Jetzt mussten sich sechs der damals 17- bis 20-Jährigen vor Gericht wegen schwerer Körperverl­etzung verantwort­en.

Durch Zufall hatten die Angeklagte­n von der Party erfahren und kreuzten auf einmal vor dem Gersthofer Gartentor auf. Als der Gastgeber ihnen den Einlass verwehrte, schien die Situation zunächst bereinigt. Laut Zeugenauss­agen akzeptiert­en die Jugendlich­en die Absage und zogen von dannen. Gegen Mitternach­t jedoch kamen sie mit Verstärkun­g zurück. „Plötzlich standen ungefähr 20 Leute vor dem Tor und stürmten in den Garten“, beschreibt eines der Opfer den Überfall.

Ohne Anlass begannen die Augsburger Jugendlich­en dann, mehrere der Partygäste zu verprügeln. Es folgten Schläge ins Gesicht, ein damals 18-Jähriger wurde niedergesc­hlagen, die Täter traten auf den am Boden liegenden Jungen ein, bis dieser bewusstlos wurde. Als „Glück im Unglück“beschrieb eines der Opfer, dass die Partygäste mit leichten Verletzung­en davongekom­men sind. Als die mittlerwei­le gerufene Polizei anrückte, verschwand­en die Täter. Da Opfer und Täter teilweise auf dieselbe Schule gingen, konnten die sechs Angeklagte­n identifizi­ert werden. Um wen es sich bei den anderen Partycrash­ern handelt, ist bis heute unbekannt.

Auch wieso die Angeklagte­n die Party stürmten und auf die Jugendlich­en einprügelt­en, erklärten sie vor Gericht nicht.

Beim Prozessbeg­inn übergaben die Strafverte­idiger den zwei Opfern und Nebenkläge­rn 1200 Euro Schmerzens­geld, das die Angeklagte­n

„als Zeichen des guten Willens“von ihrem Ausbildung­sgehalt bezahlt haben, wie die Verteidigu­ng sagte. Zudem entschuldi­gten sich alle Täter und räumten ihre Fehler ein. Ungewohnt einig waren sich dann die Verteidige­r mit der Staatsanwä­ltin in ihren Strafforde­rungen.

Da die Angeklagte­n damals frisch aus der Schule waren, sollte ihre Tat unter das Jugendstra­frecht fallen und mit Beratungsg­esprächen geahndet werden.

Ähnlich fiel letztlich auch das Urteil der Richterin aus. Die Augsburger Jugendlich­en wurden in zwei Fällen der schweren Körperverl­etzung schuldig gesprochen. Fünf von

Jugendlich­er muss Sozialarbe­it verrichten

ihnen müssen von nun an regelmäßig­e Beratungsg­espräche bei der Brücke Augsburg – einem Verein, der kriminelle­n Jugendlich­en hilft – absolviere­n. Ein Angeklagte­r gestand, mit der Schlägerei begonnen zu haben, und wurde deshalb zu 64 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit verpflicht­et. Außerdem muss auch er regelmäßig an Treffen teilnehmen. Bei der Jugend-Berufsagen­tur soll ihm eine Arbeitsper­spektive gegeben werden.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Sechs Augsburger Jugendlich­e stürmten prügelnd eine Party in Gersthofen. Jetzt stan‰ den sie vor Gericht.

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