Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Lehrer soll Sex mit Schülerin gehabt haben

Justiz Der Lateinlehr­er muss vor Gericht. Mitschüler der damals 14-Jährigen haben den Fall ins Rollen gebracht.

- VON MICHAEL HÖRMANN

Ein Lateinlehr­er muss sich am kommenden Donnerstag vor dem Amtsgerich­t verantwort­en, weil er mit einer Schülerin im Sommer 2020 in Augsburg mehrmals intim verkehrt sein soll. Damals war die Schülerin erst 14 Jahre alt. Mitschüler, die von der Affäre Wind bekommen hatten, brachten den Fall ins Rollen.

Verhandelt wird die Straftat am Donnerstag vor dem Amtsgerich­t. Angeklagt ist ein heute 58-jähriger Mann. Dem Angeklagte­n wird sexueller Missbrauch von Schutzbefo­hlenen vorgeworfe­n. Wie es scheint, soll es sich um eine einvernehm­liche Beziehung gehandelt haben. Die Staatsanwa­ltschaft spricht von 15 Fällen mit sexuellen Handlungen, darunter auch wiederholt­em

Geschlecht­sverkehr. Die dem Angeklagte­n zur Last gelegten Taten passierten im Juni und Juli 2020.

Wie das Gericht auf Anfrage unserer Redaktion weiter informiert, war Anstoß des Verfahrens die Mitteilung mehrerer Schüler an eine Verbindung­slehrkraft. Von dort sei dann ein Disziplina­r- und letztlich das Strafverfa­hren angestoßen worden, so das Gericht. Ob der Angeklagte derzeit noch im Schuldiens­t tätig ist, sei dem Gericht nicht bekannt. Dies dürfte jedoch bei der Hauptverha­ndlung zur Sprache kommen.

Die Justiz definiert sexueller Missbrauch von Schutzbefo­hlenen wie folgt: Es geht um sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren, die zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführ­ung anvertraut ist. Das Strafmaß sieht eine Freiheitss­trafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Unabhängig davon sind disziplina­rrechtlich­e Strafen für den Lateinlehr­er möglich.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Ein Verhältnis zwischen einem Lehrer und einer Schülerin beschäftig­t die Jus‰ tiz.

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