Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Lehrer soll Sex mit Schülerin gehabt haben
Justiz Der Lateinlehrer muss vor Gericht. Mitschüler der damals 14-Jährigen haben den Fall ins Rollen gebracht.
Ein Lateinlehrer muss sich am kommenden Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten, weil er mit einer Schülerin im Sommer 2020 in Augsburg mehrmals intim verkehrt sein soll. Damals war die Schülerin erst 14 Jahre alt. Mitschüler, die von der Affäre Wind bekommen hatten, brachten den Fall ins Rollen.
Verhandelt wird die Straftat am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Angeklagt ist ein heute 58-jähriger Mann. Dem Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Wie es scheint, soll es sich um eine einvernehmliche Beziehung gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von 15 Fällen mit sexuellen Handlungen, darunter auch wiederholtem
Geschlechtsverkehr. Die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten passierten im Juni und Juli 2020.
Wie das Gericht auf Anfrage unserer Redaktion weiter informiert, war Anstoß des Verfahrens die Mitteilung mehrerer Schüler an eine Verbindungslehrkraft. Von dort sei dann ein Disziplinar- und letztlich das Strafverfahren angestoßen worden, so das Gericht. Ob der Angeklagte derzeit noch im Schuldienst tätig ist, sei dem Gericht nicht bekannt. Dies dürfte jedoch bei der Hauptverhandlung zur Sprache kommen.
Die Justiz definiert sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen wie folgt: Es geht um sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren, die zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist. Das Strafmaß sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Unabhängig davon sind disziplinarrechtliche Strafen für den Lateinlehrer möglich.