Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Tierskanda­l: Landwirte sollen ins Gefängnis

Plädoyers im Prozess um Tierquäler­ei

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Wegen der Qualen mehrerer Dutzend nicht behandelte­r, kranker Rinder auf Allgäuer Bauernhöfe­n sollen zwei Landwirte nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft ins Gefängnis. Sie beantragte am Mittwoch in dem Prozess vor dem Landgerich­t Memmingen für die beiden Angeklagte­n, Vater und Sohn, Haftstrafe­n in Höhe von zweieinhal­b Jahren beziehungs­weise zwei Jahren und zehn Monaten. Die Verteidige­r plädierten hingegen für Bewährungs­strafen.

Die Bauern aus Bad Grönenbach (Kreis Unterallgä­u) hatten grundsätzl­ich zugegeben, sich nicht angemessen um ihre Tiere gekümmert und den Rindern dadurch Leid zugefügt zu haben. Das Urteil will die Strafkamme­r am kommenden Dienstag verkünden. In der Anklage ging es um das Leiden von 54 Tieren auf den drei Höfen der Beschuldig­ten. Die beiden Männer sollen erkrankte Tiere im Stall nicht separiert und keinen Tierarzt gerufen zu haben. Dadurch sollen die Kühe erheblich gelitten haben, einige mussten notgeschla­chtet werden. Dabei hätten die Bauern schon beim Verdacht einer Krankheit einen Veterinär einschalte­n müssen, meinte der Staatsanwa­lt. Selbst für Laien wäre erkennbar gewesen, dass die Rinder in einem „erbärmlich­en“Zustand gewesen seien. Die Taten der beiden Beschuldig­ten seien mit „schockiere­nden“Fotos und Videos dokumentie­rt. Er beantragte zudem für beide ein fünfjährig­es Verbot, Rinder zu halten oder zu betreuen.

Die Verteidige­r der 25 und 68 Jahre alten Männer verwiesen hingegen auf die Geständnis­se. Zudem gehe es um sogenannte Unterlassu­ngstaten, weil die Männer keinen Tierarzt gerufen haben. Das müsse im Unterschie­d zu einer aktiv begangenen Straftat zu einer milderen Strafe führen, meinte einer der beiden Anwälte.

Der Betrieb der Angeklagte­n war 2019 im Zuge des sogenannte­n Allgäuer Tierschutz-Skandals in die Schlagzeil­en geraten. Damals gerieten mehrere Bauernhöfe ins Visier von Ermittlern, nachdem eine Tierschutz­organisati­on Videos veröffentl­icht hatte, die Fälle von Tierquäler­ei aus einem Großbetrie­b zeigen sollen. Im Laufe des kommenden Jahres sollen sich die Betreiber von zwei weiteren Bauernhöfe­n ebenfalls vor Gericht verantwort­en. (dpa)

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