Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bistum will neues Arbeitsrecht anwenden
Das katholische Bistum Augsburg will die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“in seinem Geltungsbereich umsetzen. Das erklärte ein Sprecher am Mittwoch. Derzeit warte man auf konkrete Formulierungsvorschläge des Verbandes der Diözesen Deutschlands. Es sei davon auszugehen, dass die Formulierung eines diözesanen Gesetzes im ersten Quartal 2023 erfolgen werde. Am Dienstag beschlossen die Bischöfe eine Reform, die – um Rechtswirksamkeit zu entfalten – in den einzelnen Bistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden muss. Wer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft oder zweiter Ehe lebt, wird künftig nicht mehr gekündigt. (wida)