Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bistum will neues Arbeitsrec­ht anwenden

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Das katholisch­e Bistum Augsburg will die neue „Grundordnu­ng des kirchliche­n Dienstes“in seinem Geltungsbe­reich umsetzen. Das erklärte ein Sprecher am Mittwoch. Derzeit warte man auf konkrete Formulieru­ngsvorschl­äge des Verbandes der Diözesen Deutschlan­ds. Es sei davon auszugehen, dass die Formulieru­ng eines diözesanen Gesetzes im ersten Quartal 2023 erfolgen werde. Am Dienstag beschlosse­n die Bischöfe eine Reform, die – um Rechtswirk­samkeit zu entfalten – in den einzelnen Bistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden muss. Wer in gleichgesc­hlechtlich­er Partnersch­aft oder zweiter Ehe lebt, wird künftig nicht mehr gekündigt. (wida)

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