Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Unternehmer kämpft vor Gericht für Abriss von alter Villa
Die Stadt erließ vor dem geplanten Abriss des Hauses im Augsburger Bismarckviertel eine Satzung, die solche Gebäude schützt. Nur: War das rechtens?
Wie geht es weiter mit der Villa im Bismarckviertel, die nach dem Willen des Eigentümers abgerissen werden soll? Diese Frage beschäftigt neben dem Unternehmer selbst auch Bürgern und Kommunalpolitik – und nun zudem das Augsburger Verwaltungsgericht. Der Immobilieneigentümer Maximilian Wolf hatte über eine seiner Firmen Klage gegen die Stadt Augsburg eingereicht, die ihm den Abbruch des Hauses mittels einer speziellen Erhaltungssatzung faktisch untersagte. In der Verhandlung gab es ein hartes Ringen, in dem deutlich wurde, wie weit Hausbesitzer und Stadt in ihren Vorstellungen auseinanderliegen. Schon bald könnte eine Entscheidung fallen.
Hintergrund der Klage ist ein Streit, der sich schon seit Längerem hinzieht: Wie berichtet, hatte Wolf nach Erwerb des Grundstücks in der Hochfeldstraße 15 einen Antrag auf Abbruch gestellt, um an der Stelle ein großes, modernes Wohngebäude zu errichten. Daraufhin forderten Bürger, die nicht unter Denkmalschutz stehende Villa zu retten. In Augsburg ist aus ihrer Sicht in den vergangenen zu viel historische Bausubstanz verloren gegangen, ein möglicherweise deutlich größerer Neubau würde den Charakter des historischen Bismarckviertels empfindlich stören. Wolf sagte, ursprünglich habe er die Villa sanieren wollen, dann habe man aber größere Schäden im Anbau festgestellt. Der Stadt verabschiedete schließlich im März 2021 als Reaktion auf die Abrisspläne eine sogenannte Erhaltungssatzung, mit der ein Abbruch, ein Neubau und eine Umnutzung von Gebäuden im südlichen Teil des Bismarckviertels rund um Hochfeldstraße, Lessingstraße und Neidhartstraße nicht mehr ohne Weiteres möglich sind. Wenig später lehnte die Stadt dann den Abbruchwunsch des Unternehmers in einem Bescheid ab.
Die Klage des Eigentümers richtet sich gegen die Satzung selbst, die aus seiner Sicht nichtig sei, hilfsweise begehrt er die Genehmigung zum Abbruch. In der Verhandlung am Donnerstag machte Wolf deutlich, dass er sich von der Stadt verschaukelt fühle – und führte eine ganze Reihe von Argumenten an, die aus seiner Sicht für einen Abriss sprechen. Die Idee zum Neubau, sagte er, sei ursprünglich einmal von der Stadt selbst gekommen, auch habe er sich immer um Kooperation mit den Behörden bemüht. Seit dem Zeitpunkt, als Bürger gegen den Abriss protestierten, habe die Stadt ihn aber immer schlechter behandelt, „menschlich war das unter aller Kanone“.
Wolf und seine Anwältin führten aus, dass der Standort der Villa aus ihrer Sicht nicht von den Zielen umfasst sei, in denen es etwa um den Erhalt des Charakters einer Gartenstadt gehe. Dies treffe auf den Bereich bei der Villa gerade nicht zu, an der Stelle sei die Bebauung inhomogen, der „Gartenstadtcharakter mit Blockrandbebauung“
sei nicht gegeben. Zudem weise die Begründung der Stadt inhaltliche Mängel auf. So behaupte die Stadt, es gebe in dem Satzungsbereich „keine Dacheinschnitte“und „keine Balkone, Loggien oder französische Fenster“, während man dies in Wahrheit an vielen Gebäuden finden könne. Zuletzt handele es sich auch nicht mehr um die Originalvilla, die im Zweiten Weltkrieg zerstört worden sei. Das aktuelle Gebäude sei nach Kriegsende errichtet worden und habe mit dem historischen Ursprungsbau nicht mehr viel gemein.
Vertreter der Stadt Augsburg widersprachen dieser Argumentation in der Verhandlung. Der Charakter einer Gartenstadtsiedlung sei sehr wohl auch noch beim fraglichen Grundstück vorhanden, die Villa ein örtlich prägendes Gebäude, die Satzung also räumlich nicht zu weit gefasst. Zwar sei der geplante Abriss der Anlass gewesen, die Satzung zu erlassen, eine „Verhinderungsplanung“im juristischen Sinne sei die Entscheidung aber nicht. Die Vertreter der Stadt beantragten, die Klage abzuweisen.
Eine Entscheidung erging am Donnerstag noch nicht, die 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes will sie den Parteien schon bald auf schriftlichem Wege zukommen lassen.