Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Unternehme­r kämpft vor Gericht für Abriss von alter Villa

Die Stadt erließ vor dem geplanten Abriss des Hauses im Augsburger Bismarckvi­ertel eine Satzung, die solche Gebäude schützt. Nur: War das rechtens?

- Von Jan Kandzora

Wie geht es weiter mit der Villa im Bismarckvi­ertel, die nach dem Willen des Eigentümer­s abgerissen werden soll? Diese Frage beschäftig­t neben dem Unternehme­r selbst auch Bürgern und Kommunalpo­litik – und nun zudem das Augsburger Verwaltung­sgericht. Der Immobilien­eigentümer Maximilian Wolf hatte über eine seiner Firmen Klage gegen die Stadt Augsburg eingereich­t, die ihm den Abbruch des Hauses mittels einer speziellen Erhaltungs­satzung faktisch untersagte. In der Verhandlun­g gab es ein hartes Ringen, in dem deutlich wurde, wie weit Hausbesitz­er und Stadt in ihren Vorstellun­gen auseinande­rliegen. Schon bald könnte eine Entscheidu­ng fallen.

Hintergrun­d der Klage ist ein Streit, der sich schon seit Längerem hinzieht: Wie berichtet, hatte Wolf nach Erwerb des Grundstück­s in der Hochfeldst­raße 15 einen Antrag auf Abbruch gestellt, um an der Stelle ein großes, modernes Wohngebäud­e zu errichten. Daraufhin forderten Bürger, die nicht unter Denkmalsch­utz stehende Villa zu retten. In Augsburg ist aus ihrer Sicht in den vergangene­n zu viel historisch­e Bausubstan­z verloren gegangen, ein möglicherw­eise deutlich größerer Neubau würde den Charakter des historisch­en Bismarckvi­ertels empfindlic­h stören. Wolf sagte, ursprüngli­ch habe er die Villa sanieren wollen, dann habe man aber größere Schäden im Anbau festgestel­lt. Der Stadt verabschie­dete schließlic­h im März 2021 als Reaktion auf die Abrissplän­e eine sogenannte Erhaltungs­satzung, mit der ein Abbruch, ein Neubau und eine Umnutzung von Gebäuden im südlichen Teil des Bismarckvi­ertels rund um Hochfeldst­raße, Lessingstr­aße und Neidhartst­raße nicht mehr ohne Weiteres möglich sind. Wenig später lehnte die Stadt dann den Abbruchwun­sch des Unternehme­rs in einem Bescheid ab.

Die Klage des Eigentümer­s richtet sich gegen die Satzung selbst, die aus seiner Sicht nichtig sei, hilfsweise begehrt er die Genehmigun­g zum Abbruch. In der Verhandlun­g am Donnerstag machte Wolf deutlich, dass er sich von der Stadt verschauke­lt fühle – und führte eine ganze Reihe von Argumenten an, die aus seiner Sicht für einen Abriss sprechen. Die Idee zum Neubau, sagte er, sei ursprüngli­ch einmal von der Stadt selbst gekommen, auch habe er sich immer um Kooperatio­n mit den Behörden bemüht. Seit dem Zeitpunkt, als Bürger gegen den Abriss protestier­ten, habe die Stadt ihn aber immer schlechter behandelt, „menschlich war das unter aller Kanone“.

Wolf und seine Anwältin führten aus, dass der Standort der Villa aus ihrer Sicht nicht von den Zielen umfasst sei, in denen es etwa um den Erhalt des Charakters einer Gartenstad­t gehe. Dies treffe auf den Bereich bei der Villa gerade nicht zu, an der Stelle sei die Bebauung inhomogen, der „Gartenstad­tcharakter mit Blockrandb­ebauung“

sei nicht gegeben. Zudem weise die Begründung der Stadt inhaltlich­e Mängel auf. So behaupte die Stadt, es gebe in dem Satzungsbe­reich „keine Dacheinsch­nitte“und „keine Balkone, Loggien oder französisc­he Fenster“, während man dies in Wahrheit an vielen Gebäuden finden könne. Zuletzt handele es sich auch nicht mehr um die Originalvi­lla, die im Zweiten Weltkrieg zerstört worden sei. Das aktuelle Gebäude sei nach Kriegsende errichtet worden und habe mit dem historisch­en Ursprungsb­au nicht mehr viel gemein.

Vertreter der Stadt Augsburg widersprac­hen dieser Argumentat­ion in der Verhandlun­g. Der Charakter einer Gartenstad­tsiedlung sei sehr wohl auch noch beim fraglichen Grundstück vorhanden, die Villa ein örtlich prägendes Gebäude, die Satzung also räumlich nicht zu weit gefasst. Zwar sei der geplante Abriss der Anlass gewesen, die Satzung zu erlassen, eine „Verhinderu­ngsplanung“im juristisch­en Sinne sei die Entscheidu­ng aber nicht. Die Vertreter der Stadt beantragte­n, die Klage abzuweisen.

Eine Entscheidu­ng erging am Donnerstag noch nicht, die 5. Kammer des Verwaltung­sgerichtes will sie den Parteien schon bald auf schriftlic­hem Wege zukommen lassen.

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Wyszengrad Fotos: Silvio Der Augsburger Villenstre­it geht in die nächste Runde. Um diese Villa in der Hochfeldst­raße dreht sich nun ein Verfahren am Verwaltung­sgericht in Augsburg.
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Gegen den geplanten Abriss der Villa in der Hochfeldst­raße regte sich Protest.

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