Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Kebap contra Pizza: Streit um ein Bistro im Bärenkeller
Nachbarn wollten ein Lokal verhindern und haben die Stadt als Genehmigungsbehörde verklagt. Der Gastronom hat eigene Vermutungen zu Hintergründen des Streits.
Nachbarschaftsstreit im Bärenkeller: Die Stadtsparkasse Augsburg und der Inhaber eines italienischen Lokals haben die Stadt Augsburg verklagt, weil ihnen die Genehmigung eines Bistros in der Nachbarschaft nicht zusagte. Während die Stadtsparkasse nach einem klärenden Gespräch ihre Klage zurücknahm, beharrte der Gastronom auf einem Urteil. Seine Klage wurde nun abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht Augsburg auf Anfrage mitteilte.
Daud’s Kebaphaus im Lärchenweg ist eine im Bärenkeller beliebte Gastronomie. Vor etwas über einem Jahr übernahm Gastronom Khazwan Hamo Daud rund hundert Meter entfernt von seinem Imbiss eine leer stehende Bäckereifiliale, um dort ein Bistro zu eröffnen. Es dient quasi als verlängerter Arm des Kebaphauses: Die Gäste können im Inneren und im Sommer vor dem
Lokal sitzen und Getränke konsumieren. Speisen werden vom Kebaphaus ins Bistro gebracht.
Was genau der Stein des Anstoßes ist, wisse er nicht, sagt Daud. Es habe von Anfang an Ärger gegeben, mehrmals sei die Polizei im Bistro aufgetaucht, die von Nachbarn wegen Ruhestörung gerufen worden sei. „Da hieß es, wir feierten Party mit 30 Leuten – tatsächlich waren gerade mal zwei Leute im Bistro“, sagt der Gastronom. Die Stadtsparkasse habe anfangs Bedenken gehabt, das Bistro könne „schlechte Gesellschaft“anziehen, mittlerweile komme man aber gut miteinander aus, so Daud.
Das bestätigt die Sprecherin der Stadtsparkasse Augsburg, Nicole Gergen. „Der Stadtsparkasse hatte grundsätzlich nichts gegen die Eröffnung des Bistros. Es haben lediglich Informationen zu den Auswirkungen auf unser Anwesen und den vermieteten Wohnungen gefehlt“, erläutert sie. Nachdem auf Anregung des Gerichts die Nutzung
des Bistros durch den Betreiber konkretisiert wurde, habe es vonseiten der Stadtsparkasse keine Bedenken mehr gegen den Betrieb gegeben.
Der Ärger mit dem anderen Nachbarn, dem Inhaber eines italienischen Lokals, schwelt unterdes weiter. Khazwan Hamo Daud vermutet, dass sich dieser über die Konkurrenz ärgert und ihn deswegen loswerden will. Im Kebaphaus gibt es neben türkischen Gerichten wie Döner und Dürüm auch Pizzen, die ins Bistro geliefert werden. Die Preise für Essen und Trinken seien in einem moderaten Bereich. „Ich biete Preise, die sich auch Familien leisten können, und halte mir so gut meine Kunden“, erklärt Daud sein Konzept.
Nachbar Gianpaolo Fedele klagt dagegen über Lärm im Nachbarlokal. „Die sind total verrückt, die brüllen da rum – ich muss doch nicht jeden Lärm dulden“, sagt er. Eigentlich habe er nichts gegen seinen Nachbarn, sondern gegen die
Stadt, die das Bistro ohne Auflagen genehmigt habe. „Darum habe ich ja auch gegen die Stadt prozessiert.“Als er vor Jahren sein italienisches Lokal eröffnete, habe er strenge und teure Schallschutzauflagen beachten müssen. „Und meinem Nachbarn wird das einfach so genehmigt?“
Von größeren Lärmproblemen ist der Polizei nichts bekannt. Es habe im vergangenen Jahr zwei Beschwerden gegeben. Einmal mussten Beamte tatsächlich wegen Lärm tätig werden, das zweite Mal war es ein Fehlalarm, so die Pressestelle. Die Kläger hätten eine Störung ihres Geschäftsbetriebs und Nachteile für ihre Mieter geltend gemacht, sagt Dauds Anwalt Willi Reisser. „Im Grunde haben sie gesagt, das Bistro passt nichts ins Viertel“, so der Anwalt. Beim Ortstermin mit dem Gericht habe man sich darauf verständigt, die Betriebsbeschreibung für das Bistro so zu ergänzen, dass den Sorgen der Nachbarn Genüge getan werde.
So wurde klargestellt, dass in dem Lokal keine Küche eingebaut wird und deshalb auch keine Küchengerüche entstehen könnten. „Das war auch nie beabsichtigt. Das Essen kommt vom benachbarten Kebaphaus.“Die Zahl der Sitzplätze wurde auf 24 im Inneren und weitere 24 Sitzplätze vor dem Lokal festgelegt. Die Öffnungszeiten wurden auf 22 Uhr beschränkt.