Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Petition gegen den Flächenverbrauch in Neusäß ist formal ungültig
Gegen die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebiets in Neusäß formierte sich Widerstand. Doch die 322 Online-Unterschriften seien laut Stadtverwaltung nicht gültig.
Neusäß Bereits vor einigen Wochen hat der Initiator der Petition, Dietmar Kuhlmann, rund 320 Unterschriften der Online-Petition „Stoppt den Flächenfraß“an Bürgermeister Richard Greiner übergeben. Der Stadtrat von Neusäß hatte vor einigen Monaten unter anderem den Weg für eine Erweiterung des Gewerbegebiets NeusäßNord frei gemacht. Gegen die Stimmen der Grünen und der SPD wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans von 2019 beschlossen. Dagegen formierte sich Widerstand. In der Petition wird der Stadtrat aufgefordert, sich bei den zukünftigen Baumaßnahmen auf die bereits ausgewiesenen Bauflächen zu beschränken und keine weiteren Frei- und Grünflächen zu vernichten. Die Unterzeichner fordern weiter: keine weitere Ausweisung von Bebauungsflächen im Norden von Alt-Neusäß, keine weitere Umwidmung von Grün-, Freiund Sonderflächen, Ausnutzung der bereits ausgewiesenen Flächen zur Bebauung, keine zusätzliche Straßenanbindung für das ThalerGelände und eine Erweiterung des Gewerbegebietes Nord nur auf bereits ausgewiesenen Flächen.
Nun ging es im Finanzausschuss darum, ob das Anliegen der Petition durch die erbrachten Unterschriften als Bürgerantrag nach Bayerischer Gemeindeordnung (Artikel 18b) behandelt werden
kann. Dies verneinte die Verwaltung mit Verweis auf die rechtlichen Voraussetzungen. Knackpunkt ist laut Verwaltungschef Simon Huber, dass Online-Unterschriften formaljuristisch unzulässig seien, da dort keine echte Unterschrift vorliege. „Noch gibt es keine digitale Unterschrift“, so Huber. Zudem seien etliche der
Unterzeichner keine Neusässer Bürgerinnen und Bürger.
Bürgermeister Richard Greiner sicherte den Initiator Dietmar Kuhlmann, der in der Sitzung persönlich anwesend war, zu, dass das Thema demnächst sicher wieder auf die Tagesordnung kommt. Hier sei aber nicht der passende Ausschuss, um das Thema zu diskutieren,
denn der Finanzausschuss habe nur über die Zulässigkeit als Bürgerantrag zu entscheiden. Daher wurde es auch abgelehnt, dass Dietmar Kuhlmann sich in der Sitzung äußern durfte. Dies kam bei Kuhlmann gar nicht gut an: „Wenn Sie mich nicht reden lassen, muss ich das halt akzeptieren, dann geh’ ich halt“, sagte er sichtlich aufgebracht. Er sah es nämlich durchaus anders und hätte Argumente vorbringen wollen, warum OnlineUnterschriften mit Namen und Adresse durchaus zulässig seien. „Unabhängig davon, ob unser Anliegen nun über einen Bürgerantrag abgehandelt wird oder nicht, haben wir die Erwartungshaltung, dass die Stadt unsere Einwände offiziell beantwortet und die immerhin über 300 Mitbürger ernst nimmt“, so Kuhlmann später gegenüber unserer Redaktion. Eine Annahme des Bürgerantrags würde insgesamt auch das Vertrauen in demokratische Prozesse verbessern.
Auch die Grünen haben juristischen Rat eingeholt
Doch sogar die Grünen, die Kuhlmanns Initiative gegen die Flächenversiegelung „inhaltlich und politisch voll und ganz“unterstützen, hätten in der Sache juristischen Rat eingeholt und demnach seien die Online-Unterschriften tatsächlich nicht als Bürgerantrag zulässig, berichtete Alexander Rahmeier. Der Bürgermeister sagte, er begrüße ausdrücklich jegliches Bürgerengagement und es täte ihm leid, wenn der Eindruck entstünde, der Stadtrat würde sich „verschanzen“. Die Bedenken der Bürger seien „ein berechtigtes Anliegen“, mit dem sich der Stadtrat weiter befassen würde.