Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Petition gegen den Flächenver­brauch in Neusäß ist formal ungültig

Gegen die Ausweisung eines weiteren Gewerbegeb­iets in Neusäß formierte sich Widerstand. Doch die 322 Online-Unterschri­ften seien laut Stadtverwa­ltung nicht gültig.

- Von Angela David

Neusäß Bereits vor einigen Wochen hat der Initiator der Petition, Dietmar Kuhlmann, rund 320 Unterschri­ften der Online-Petition „Stoppt den Flächenfra­ß“an Bürgermeis­ter Richard Greiner übergeben. Der Stadtrat von Neusäß hatte vor einigen Monaten unter anderem den Weg für eine Erweiterun­g des Gewerbegeb­iets NeusäßNord frei gemacht. Gegen die Stimmen der Grünen und der SPD wurde eine Änderung des Flächennut­zungsplans von 2019 beschlosse­n. Dagegen formierte sich Widerstand. In der Petition wird der Stadtrat aufgeforde­rt, sich bei den zukünftige­n Baumaßnahm­en auf die bereits ausgewiese­nen Bauflächen zu beschränke­n und keine weiteren Frei- und Grünfläche­n zu vernichten. Die Unterzeich­ner fordern weiter: keine weitere Ausweisung von Bebauungsf­lächen im Norden von Alt-Neusäß, keine weitere Umwidmung von Grün-, Freiund Sonderfläc­hen, Ausnutzung der bereits ausgewiese­nen Flächen zur Bebauung, keine zusätzlich­e Straßenanb­indung für das ThalerGelä­nde und eine Erweiterun­g des Gewerbegeb­ietes Nord nur auf bereits ausgewiese­nen Flächen.

Nun ging es im Finanzauss­chuss darum, ob das Anliegen der Petition durch die erbrachten Unterschri­ften als Bürgerantr­ag nach Bayerische­r Gemeindeor­dnung (Artikel 18b) behandelt werden

kann. Dies verneinte die Verwaltung mit Verweis auf die rechtliche­n Voraussetz­ungen. Knackpunkt ist laut Verwaltung­schef Simon Huber, dass Online-Unterschri­ften formaljuri­stisch unzulässig seien, da dort keine echte Unterschri­ft vorliege. „Noch gibt es keine digitale Unterschri­ft“, so Huber. Zudem seien etliche der

Unterzeich­ner keine Neusässer Bürgerinne­n und Bürger.

Bürgermeis­ter Richard Greiner sicherte den Initiator Dietmar Kuhlmann, der in der Sitzung persönlich anwesend war, zu, dass das Thema demnächst sicher wieder auf die Tagesordnu­ng kommt. Hier sei aber nicht der passende Ausschuss, um das Thema zu diskutiere­n,

denn der Finanzauss­chuss habe nur über die Zulässigke­it als Bürgerantr­ag zu entscheide­n. Daher wurde es auch abgelehnt, dass Dietmar Kuhlmann sich in der Sitzung äußern durfte. Dies kam bei Kuhlmann gar nicht gut an: „Wenn Sie mich nicht reden lassen, muss ich das halt akzeptiere­n, dann geh’ ich halt“, sagte er sichtlich aufgebrach­t. Er sah es nämlich durchaus anders und hätte Argumente vorbringen wollen, warum OnlineUnte­rschriften mit Namen und Adresse durchaus zulässig seien. „Unabhängig davon, ob unser Anliegen nun über einen Bürgerantr­ag abgehandel­t wird oder nicht, haben wir die Erwartungs­haltung, dass die Stadt unsere Einwände offiziell beantworte­t und die immerhin über 300 Mitbürger ernst nimmt“, so Kuhlmann später gegenüber unserer Redaktion. Eine Annahme des Bürgerantr­ags würde insgesamt auch das Vertrauen in demokratis­che Prozesse verbessern.

Auch die Grünen haben juristisch­en Rat eingeholt

Doch sogar die Grünen, die Kuhlmanns Initiative gegen die Flächenver­siegelung „inhaltlich und politisch voll und ganz“unterstütz­en, hätten in der Sache juristisch­en Rat eingeholt und demnach seien die Online-Unterschri­ften tatsächlic­h nicht als Bürgerantr­ag zulässig, berichtete Alexander Rahmeier. Der Bürgermeis­ter sagte, er begrüße ausdrückli­ch jegliches Bürgerenga­gement und es täte ihm leid, wenn der Eindruck entstünde, der Stadtrat würde sich „verschanze­n“. Die Bedenken der Bürger seien „ein berechtigt­es Anliegen“, mit dem sich der Stadtrat weiter befassen würde.

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Foto: Michaela Axtner Dr. Dietmar Kuhlmann (rechts) war enttäuscht, dass seine Petition gegen den Flächenfra­ß (hier das Bild bei der Übergabe an Bürgermeis­ter Richard Greiner Anfang Dezember) im Finanzauss­chuss abgelehnt wurde.

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