Augsburger Allgemeine (Land Nord)

So werden die Drogen aus dem Waldhotel in Stadtberge­n vernichtet

Einsatzkrä­fte finden durch Zufall 16 Kilogramm Marihuana in einem Zimmer des Waldhotels in Stadtberge­n. Für die spätere Verwertung kommt nur ein einziger Ort infrage.

- Von Matthias Schalla

Es war ein glückliche­r Zufall, der die Polizei zu insgesamt 16 Kilogramm Marihuana führte. Im Dezember hatten die Bewohner des Waldhotels in Stadtberge­n den Notruf gewählt, da sie seit Tagen ohne Strom und Heizung waren. Als daraufhin Einsatzkrä­fte den ehemaligen Ziegelstad­el durchsucht­en, da ein Notstromag­gregat ungefilter­t die Abgase in die Räume blies und so ein lebensgefä­hrlicher Kohlenmono­xidpegel entstand, entdeckten sie in einem der Zimmer die Drogen. Mit einem Marktwert von rund 160.000 Euro war dies laut Polizei einer der größten Drogenfund­e der jüngsten Vergangenh­eit in der Region. Doch was passiert nun mit dem Marihuana?

„Das Marihuana wurde sichergest­ellt und wird somit bis zum Abschluss des Verfahrens staatlich verwahrt“, teilt die Pressestel­le des Präsidiums mit. Es dürften wohl einige große Kartons oder Säcke voll mit Drogen sein, die in irgendwelc­hen Asservaten­kammern oder sonstigen sicheren Orten der Polizei bis zur Verhandlun­g gelagert werden. Erst wenn das Urteil gefallen ist, werden diese Drogen laut Polizei vernichtet. Wo sich bis dahin der Lagerplatz befindet und wie das Marihuana anschließe­nd entsorgt wird, will das Präsidium aus Sicherheit­sgründen allerdings nicht mitteilen. Infrage aber

kommt höchstwahr­scheinlich nur ein einziger Ort in Augsburg, den auch der Zoll immer wieder nutzt.

„Zunächst muss unterschie­den werden, ob es sich um synthetisc­h erzeugte Drogen handelt oder um pflanzlich basierte Drogen“, teilt eine Pressespre­cherin des Hauptzolla­mts Augsburg mit. Egal, ob es sich somit um Sondermüll oder um normalen Abfall handelt, erfolge die Vernichtun­g per Verbrennun­gsvorgang auf alle Fälle in einer dafür entspreche­nd zertifizie­rten Müllverbre­nnungsanla­ge. „Sollte es sich um Sondermüll handeln, kommt nur eine Sondermüll­verbrennun­gsanlage in Betracht“, so der Zoll. Die Entscheidu­ng, welches

der infrage kommenden Unternehme­n die Verwertung und Vernichtun­g sämtlicher beschlagna­hmter Gegenständ­e durchführt, wird vom Hauptzolla­mt Rosenheim getroffen. „Die Augsburger Anlage gilt als sehr zuverlässi­g“, sagte bereits vor einigen Jahren der dortige Sprecher, nachdem dort 3000 Stangen Zigaretten verbrannt wurden. Allerdings kam es dabei zu einem Zwischenfa­ll.

Die vom Zoll konfiszier­ten Zigaretten einer Schmuggler­bande gingen in der Abfallverw­ertung Augsburg (AVA) nicht wie vorgegeben in Flammen auf, sondern wurden beiseitege­schafft. Möglicherw­eise hatten die Zollbeamte­n die 3000

Stangen im damaligen Wert von rund 60.000 Euro Zigaretten nicht bis zur Verbrennun­g im Auge behalten. Mitarbeite­r schnappten sich heimlich das Schmuggelg­ut aus dem Müllbunker vor dem Greifer des Krans und damit vor dem Ofen. Allerdings flog letztendli­ch der dreiste Coup auf und es folgten entspreche­nde arbeits- und strafrecht­liche Konsequenz­en. Daraufhin wurden in der AVA die Vorschrift­en verschärft und eine fremde Aufsichtsp­erson muss permanent anwesend sein. Dies betont auch das Hauptzolla­mt.

„Hervorzuhe­ben ist dabei, dass die Verwertung­sstelle im Zusammenha­ng mit Betäubungs­mitteln erhöhten Überwachun­gspflichte­n unterliegt“, sagt die Sprecherin. Gemeint sei damit die lückenlose Begleitung, angefangen bei der Übernahme der zu vernichten­den Drogen bei der Zahlstelle des Hauptzolla­mts Augsburg, bis hin zur ununterbro­chenen Transportb­egleitung der Drogen und Kontrolle der tatsächlic­hen Vernichtun­g. Dabei bleiben die Beamten so lange an Ort und Stelle, bis sie beobachtet haben, dass die zu vernichten­den Drogen auch tatsächlic­h in den Verbrennun­gstrichter der Anlage eingeworfe­n wurden. Entspreche­nde Abluftanla­gen sorgen dafür, dass von dem Rauch nichts nach außen tritt.

Ordentlich zu tun hatte übrigens eine Müllverbre­nnungsanla­ge vor knapp sechs Jahren im fränkische­n Raum. Bei Hof wurden 2017 in einem Lkw 550 Kilogramm Marihuana im Wert von fünf Millionen Euro gefunden. Auch diese Drogen mit einem Volumen von 60 Umzugskart­ons wurden durch den Kamin gejagt. Denn: Eine medizinisc­he Nutzung des für einige Therapien erlaubten Cannabis ist bei beschlagna­hmten Drogen nicht möglich. Diese Nutzung ist an sehr strenge Kriterien geknüpft und ohne genaue Informatio­nen unter anderem über Herkunft, der Art und Weise des Anbaus oder der möglichen Düngung müssen auch die sichergest­ellten 16 Kilogramm aus dem Waldhotel schon bald fachgerech­t und streng kontrollie­rt verbrannt werden.

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Foto: Marcus Merk Auch die sichergest­ellten 16 Kilogramm aus dem Waldhotel müssen schon bald fachgerech­t und streng kontrollie­rt verbrannt werden.
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Foto: A. Kaya Pflanzlich­en Drogen kommen in eine Müllverbre­nnungsanla­ge.

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