Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Emersacker verschafft sich Zeit bis zu einer Entscheidu­ng über Windräder

Der Gemeindera­t stimmt der Änderung des Flächennut­zungsplans zu. Damit will das Gremium Zeit gewinnen und weitere Meinungen einholen.

- Von Simone Kuchenbaur

Windkraft war das vorherrsch­ende Thema in der Gemeindera­tssitzung in Emersacker. 17 Zuhörer zog dieses Thema ins Rathaus. Bürgermeis­ter KarlHeinz Mengele erklärte ganz deutlich, dass nicht über ein Windkraft-Projekt oder einen Investor diskutiert werde, sondern über ein Gesetz, das der Kommune die Möglichkei­t des Handelns aus der Hand nehme. Er hatte deshalb einen Experten in die Sitzung eingeladen.

Martin Demmeler von der in Buttenwies­en ansässigen Firma GP Joule, die sich mit regenerati­ven Energien befasst, erläuterte das sogenannte Wind-an-LandGesetz. Die Kommunen sind dabei aufgeforde­rt, sich Gedanken zu machen, wo Windenergi­eanlagen gebaut werden können. Die derzeitige 10-H-Regelung in Bayern muss nach dem neuen Gesetz nicht mehr eingehalte­n werden. Der Ausbau von Windenergi­e war durch diese Regelung nahezu lahmgelegt. Unter anderem ist bei der Errichtung einer Windenergi­eanlage im Wald nun ein Abstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauu­ng möglich. Aktuell hat die Gemeinde Emersacker keine Flächen, die für Windenergi­e ausgewiese­n sind. Nachdem der Landkreis Augsburg reich an Wald ist, wird hier eine Errichtung von Windenergi­eanlagen wahrschein­lich, wie zu hören war. Auch dass es sich beim Naturpark Westliche Wälder um ein Landschaft­sschutzgeb­iet handele, stelle kein Ausschluss­kriterium dar, berichtete Demmeler. Der Experte erklärte auch, dass es sinnvoll sei, insbesonde­re mit Eigentümer­n großer Waldfläche­n das Gespräch zu suchen. Windkraft in der Gemeinde nur zu sehen und nicht auch von ihr zu profitiere­n, sei nicht optimal. Er warb für die Windenergi­e, denn ein Windrad, das sich etwa acht Monate drehe, habe die Energie, die für seine Herstellun­g und Lebensdaue­r nötig sind, eingebrach­t. Etwa 8000 Menschen könnten mit der jährlichen Energieerz­eugung eines Windrades versorgt werden. Auch im Hinblick auf den CO2-Verbrauch gebe es keine klimaschüt­zendere regenerati­ve Energiefor­m.

Demmeler sagte dazu, Windenergi­e sei ein konsequent­er Schritt zur Energiesic­herheit und vor allem in den Wintermona­ten eine gute Ergänzung zu Fotovoltai­kanlagen.

Der Flächennut­zungsplan sei im Bereich der Windenergi­e nicht mehr das große Instrument der Kommunen. Die Entscheidu­ngshoheit liegt ab dem kommenden Jahr beim Regionalpl­an. Die Rechtssich­erheit eines Flächennut­zungsplans sei damit fraglich, so Demmeler. Sinnvoller sei es, sich darauf zu konzentrie­ren, wo es Potenzialg­ebiete gibt, und auf Grundstück­seigentüme­r zuzugehen,

um gemeinsam etwas zu entwickeln.

Noch bis zum 31. Januar gab es die Möglichkei­t, den Flächennut­zungsplan zur Ausweisung von Sonderbauf­lächen für Windenergi­e zu ändern. Dieser muss bis Anfang 2024 rechtskräf­tig sein. Tut die Gemeinde dies nicht, hat sie keine Steuerungs­wirkung mehr. Die Gemeindera­tsmitglied­er diskutiert­en, ob es sinnvoll sei, den Flächennut­zungsplan zu ändern, wohl wissend, dass es keine Steuerungs­möglichkei­ten mehr gebe. Rund 12.000 Euro würde eine Flächennut­zungsplanä­nderung, die ins Auslegungs­verfahren geht, kosten. Mit 9:4 stimmte der Gemeindera­t schlussend­lich für die Änderung des Flächennut­zungsplans – auch um Zeit zu gewinnen. Es soll nun der Rat eines neutralen Rechtsbeis­tands eingeholt werden, um zu klären, ob es sinnvoll ist, in das Verfahren einzusteig­en. Der Bürgermeis­ter betonte noch einmal, dass damit keine Fläche festgelegt werde und mit dem Beschluss auch noch kein Geld ausgegeben sei.

Gemeindetr­aktor: Der reparatura­nfällige Gemeindetr­aktor wird durch ein Neufahrzeu­g ersetzt. Nachdem das Unternehme­n, von dem das jetzige Fahrzeug stammt, ein Angebot vom Januar 2022 aufrechter­hält und den alten Traktor in Zahlung nimmt, entstehen der Gemeinde für das neue Fahrzeug mit bewährter Technik Kosten von rund 53.000 Euro. Lieferterm­in ist im kommenden Winter. Der Gemeindera­t stimmte der Anschaffun­g einstimmig zu.

Feuerwehrf­ahrzeug: Von einer gemeinsame­n Beschaffun­g eines neuen Feuerwehrf­ahrzeugs mit den Wehren aus Binswangen und Bonstetten ist Emersacker inzwischen wegen der unterschie­dlichen Anforderun­gen und Wünsche, die jede der drei Feuerwehre­n hat, wieder abgekommen.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Emersacker will in Sachen Windkraft noch eine zweite Meinung hören.

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