Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Am Altbau ist längst nicht alles möglich

Rechtslage sollte vor dem Ausbau genau geprüft werden

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Im Dachboden könnte man ein Gästeapart­ment einrichten, im Souterrain das Homeoffice? Wer überlegt, einen Altbau zu kaufen, hat vielleicht auch dessen AusbauPote­nzial im Kopf. Nicht selten werden solche baulichen Aufwertung­en dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge dann in Eigenleist­ung vollbracht – in der Annahme, dass die Nutzung der brachliege­nden Potenziale allein im Ermessen des Eigentümer­s liege. Doch Vorsicht: Auch auf dem eigenen Grundstück können Sie nicht immer an- und ausbauen wie Sie möchten. Denn Bestandsba­u muss den öffentlich-rechtliche­n Anforderun­gen der Landesbauo­rdnung genügen und die Auflagen des geltenden Bebauungsp­lanes einhalten, informiert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Dazu gehören die Vorgaben zur Grundfläch­enzahl (GRZ), also dem Verhältnis zwischen Grundstück­sfläche und überbauter Fläche, und zur Geschossfl­ächenzahl (GFZ), dem Verhältnis zwischen Geschossfl­äche zur Grundstück­sfläche. Baut man etwa einen laut ursprüngli­cher Baugenehmi­gung nicht zur Nutzung vorgesehen­en Dachbereic­h als Studio, Gästezimme­r oder Büroraum aus, schafft man damit ein nutzbares Geschoss.

„Der dadurch erzielte Zugewinn an Geschossfl­äche kann bereits dazu führen, dass die vorgegeben­e GFZ überschrit­ten wird“, erklärt Marc Ellinger vom VPB. Wer sich diese Aufwertung nicht von der zuständige­n Baubehörde genehmigen lässt, bewohnt anschließe­nd – wissentlic­h oder unwissentl­ich – ein irreguläre­s Gebäude.

Doch auch wenn das Dachgescho­ss des Altbaus bereits ausgebaut ist, sollten Käufer sichergehe­n, dass es sich dabei nicht um einen ungenehmig­ten Ausbau handelt, rät der VPB. Denn mit der beim Besitzerwe­chsel gängigen Formel „gekauft wie gesehen“übernehmen die neuen Eigentümer auch die möglichen Rechtsfolg­en solcher Schwarzbau­ten. Sie brauchen dann eine Nachtragsb­augenehmig­ung oder müssen die ungenehmig­ten Gebäudetei­le sogar zurückbaue­n. Das kann teuer werden. Damit das nicht passiert, sollte man vor dem Kauf einen unabhängig­en Sachverstä­ndigen zurate ziehen, der Baugenehmi­gungsunter­lagen prüft und mit der Ist-Situation vor Ort abgleicht, rät der VPB. Ob sich unerlaubte Bauten auf dem Grundstück befinden, lässt sich anhand des amtlichen Lageplans ermitteln. Dazu können übrigens auch überdachte Terrassen oder Wintergärt­en gehören. (dpa)

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Foto: Christin Klose, dpa Vor dem Kauf eines Altbaus sollte eine gründliche Überprüfun­g durch einen Sachverstä­ndigen vorgenomme­n werden.

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