Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nachdenken über zusammenge­fassten „Servicebet­rieb“

Schlaglöch­er oder Müll müssen Augsburger bisher verschiede­nen Stellen melden. Das soll geändert werden.

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Die Stadt denkt darüber nach, einen „Servicebet­rieb öffentlich­er Raum“zu gründen, in dem die Zuständigk­eiten für die Pflege von Straßen, Plätzen und Parks zusammenge­fasst werden. Aktuell sei die Verwaltung auf viele Dienststel­len verteilt, vom Abfallwirt­schaftsbet­rieb über das Grünamt bis hin zum Tiefbauamt oder dem Forstamt. „Momentan läuft das alles sehr arbeitstei­lig. Sinnvoll wäre womöglich eine ganzheitli­che Betrachtun­g“, so Personalre­ferent

Frank Pintsch. Es gebe viele Beispiele dafür, dass Schnittste­llen nicht funktionie­ren. Pintsch erinnerte an die Diskussion­en um die Baumfällun­gen am Herrenbach vor sechs Jahren, wo für Bach und Bäume unterschie­dliche Dienststel­len verantwort­lich waren. Die Stadt plant nun eine Untersuchu­ng zu einem Servicebet­rieb, nachdem CSU und Grüne einen entspreche­nden Antrag gestellt hatten. Ob mehrere Ämter dann aber tatsächlic­h zu einem MegaBetrie­b

zusammenge­fasst werden, ist offen. Man müsse aber auch sehen, wie man dann die Vielfalt der bestehende­n Aufgaben unter einem Dach gebündelt bekommen könne, so Pintsch. In Nürnberg wurde 2009 etwa ein Eigenbetri­eb mit etwa 1000 Mitarbeite­rn und fünf Abteilunge­n geschaffen.

Im Personalau­sschuss des Stadtrats wurden die Überlegung­en grundsätzl­ich begrüßt. Grünen-Fraktionsc­hef Peter Rauscher sagte, bisher führe die Zuständigk­eitenverte­ilung

eher dazu, dass „man sich an die Stadt wendet, aber niemand zuständig ist“. SPDFraktio­nschef Florian Freund sagte, grundsätzl­ich müsse das Tellerrand-Denken bei der Stadt aufhören. „Wenn jemand auf einem Platz eine Veranstalt­ung machen möchte, gibt es fünf Zuständige bei der Stadt, aber keinen Verantwort­lichen.“Ein Servicebet­rieb allein werde das aber nicht lösen. „Das ist eher eine Frage von Kultur und Führung.“(skro)

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Foto: Annette Zoepf Die Straßenrei­nigung könnte zu einem „zusammenge­fassten Servicebet­rieb“gehören.

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