Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Statt Fahrverbot teilweise Tempo 30 auf Mittlerem Ring

Wie kann die Luft am viel befahrenen Verkehrswe­g in München besser werden? Nach hitziger Debatte gibt es einen Beschluss. Die Deutsche Umwelthilf­e will rechtliche Schritte einleiten.

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Eine Verschärfu­ng des Fahrverbot­s für Diesel-Fahrzeuge in München zur Verbesseru­ng der Luftqualit­ät ist vorerst vom Tisch. Der Stadtrat stimmte am Mittwoch stattdesse­n mit knapper Mehrheit für eine Tempo-30-Zone auf einem etwa 2,5 Kilometer langen Abschnitt des viel befahrenen Mittleren Rings. Damit soll der Ausstoß des giftigen Abgases Stickstoff­dioxid gesenkt werden, der an dieser Stelle der Landshuter Allee auch 2023 den Grenzwert überschrit­ten hat. Mobilitäts­referent Georg Dunkel und Umweltrefe­rentin Christine Kugler haben allerdings Zweifel an der Rechtmäßig­keit des Tempolimit­s. Kugler wollte mit ihrem Antrag

das Fahrverbot in der Innenstadt einschließ­lich des Mittleren Rings auf Dieselauto­s mit der Abgasnorm 5 ausweiten, bekam dafür aber keine Mehrheit. Die Grünen wären lieber dem Vorschlag der Umweltrefe­rentin gefolgt, vor allem um die Gefährdung der Anwohnerin­nen und Anwohner in der Umweltzone durch schädliche Abgase möglichst rasch zu senken. Ihrer Ansicht nach hat die Stadt nach dem Urteil keine andere Wahl, als das Fahrverbot zu verschärfe­n. Hier sei das Gericht eindeutig gewesen, sagte der Münchner Grünen-Chef Florian Roth. Die Einführung von Tempo 30 auf dem Mittleren Ring hält er sogar für kontraprod­uktiv. Es werde Schleichve­rkehr durch Wohnvierte­l geben, zudem könne man auf der Landshuter Allee zur Hauptverke­hrszeit bereits jetzt selten schneller als 30 Kilometer pro

Stunde fahren. Nach Ansicht Kuglers könnte das Tempolimit sogar gegen die Straßenver­kehrsordnu­ng verstoßen. So eine Maßnahme müsse begründet und geeignet sein. Es gebe keine Beweise, dass dies für eine Luftreinha­ltung sorgen werde. Die Stadt will vor das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig ziehen und eine Entscheidu­ng des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofes anfechten, die am 16. Mai rechtskräf­tig wird. Dieser hatte im März die Verschärfu­ng des Fahrverbot­s angemahnt, das seit Februar 2023 nur für Autos mit der Abgasnorm 4 und schlechter gilt. Da die Revision dagegen ausgeschlo­ssen wurde, will die

Stadt nun Nichtzulas­sungsbesch­werde erheben.

Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) hat rechtliche Schritte gegen die Stadtratse­ntscheidun­g angekündig­t. Sie will auch den Landesrech­nungshof einschalte­n wegen Verschleud­erung von Haushaltsm­itteln für eine offenkundi­g erfolglose Beschwerde. Oberbürger­meister Dieter Reiter (SPD) hält das Tempolimit nicht für rechtswidr­ig und verwies darauf, dass das Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofes nicht rechtskräf­tig ist und so nicht bindend sei. Sollte die Beschwerde abgewiesen werden, werde man sich erneut mit einem Fahrverbot befassen. (dpa)

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Foto: Peter Kneffel Am Mittleren Ring in München gibt es Einschränk­ungen.

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