Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Statt Fahrverbot teilweise Tempo 30 auf Mittlerem Ring
Wie kann die Luft am viel befahrenen Verkehrsweg in München besser werden? Nach hitziger Debatte gibt es einen Beschluss. Die Deutsche Umwelthilfe will rechtliche Schritte einleiten.
Eine Verschärfung des Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge in München zur Verbesserung der Luftqualität ist vorerst vom Tisch. Der Stadtrat stimmte am Mittwoch stattdessen mit knapper Mehrheit für eine Tempo-30-Zone auf einem etwa 2,5 Kilometer langen Abschnitt des viel befahrenen Mittleren Rings. Damit soll der Ausstoß des giftigen Abgases Stickstoffdioxid gesenkt werden, der an dieser Stelle der Landshuter Allee auch 2023 den Grenzwert überschritten hat. Mobilitätsreferent Georg Dunkel und Umweltreferentin Christine Kugler haben allerdings Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Tempolimits. Kugler wollte mit ihrem Antrag
das Fahrverbot in der Innenstadt einschließlich des Mittleren Rings auf Dieselautos mit der Abgasnorm 5 ausweiten, bekam dafür aber keine Mehrheit. Die Grünen wären lieber dem Vorschlag der Umweltreferentin gefolgt, vor allem um die Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner in der Umweltzone durch schädliche Abgase möglichst rasch zu senken. Ihrer Ansicht nach hat die Stadt nach dem Urteil keine andere Wahl, als das Fahrverbot zu verschärfen. Hier sei das Gericht eindeutig gewesen, sagte der Münchner Grünen-Chef Florian Roth. Die Einführung von Tempo 30 auf dem Mittleren Ring hält er sogar für kontraproduktiv. Es werde Schleichverkehr durch Wohnviertel geben, zudem könne man auf der Landshuter Allee zur Hauptverkehrszeit bereits jetzt selten schneller als 30 Kilometer pro
Stunde fahren. Nach Ansicht Kuglers könnte das Tempolimit sogar gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. So eine Maßnahme müsse begründet und geeignet sein. Es gebe keine Beweise, dass dies für eine Luftreinhaltung sorgen werde. Die Stadt will vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen und eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes anfechten, die am 16. Mai rechtskräftig wird. Dieser hatte im März die Verschärfung des Fahrverbots angemahnt, das seit Februar 2023 nur für Autos mit der Abgasnorm 4 und schlechter gilt. Da die Revision dagegen ausgeschlossen wurde, will die
Stadt nun Nichtzulassungsbeschwerde erheben.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen die Stadtratsentscheidung angekündigt. Sie will auch den Landesrechnungshof einschalten wegen Verschleuderung von Haushaltsmitteln für eine offenkundig erfolglose Beschwerde. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hält das Tempolimit nicht für rechtswidrig und verwies darauf, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes nicht rechtskräftig ist und so nicht bindend sei. Sollte die Beschwerde abgewiesen werden, werde man sich erneut mit einem Fahrverbot befassen. (dpa)