Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Risikospie­le können teuer werden

Bei Fußballbeg­egnungen hat die Polizei oft alle Hände voll zu tun. Die Stadt Bremen stellt der DFL die Mehrkosten dafür teils in Rechnung. Ob sie das darf, prüft nun das höchste deutsche Gericht.

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Karlsruhe Schon seit Jahren streitet die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit der Freien Hansestadt Bremen darüber, wer für den zusätzlich­en Polizeiauf­wand bei Hochrisiko­spielen in der Bundesliga aufkommen muss. Jetzt soll das höchste deutsche Gericht entscheide­n. Mit einer Verfassung­sbeschwerd­e am Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe richtet sich die DFL gegen die Bremer Regelung, die die Kosten an die Liga weiterreic­ht.

Um welche Regelung geht es?

Es geht um einen Passus im Bremischen Gebühren- und Beitragsge­setz. Seit 2014 ist dort festgehalt­en, dass die Stadt bei bestimmten Veranstalt­ungen Gebühren erheben kann, wenn vorhersehb­ar zusätzlich­e Einsatzkrä­fte der Polizei benötigt werden. Die Regelung bezieht sich auf gewinnorie­ntierte, erfahrungs­gemäß gewaltgene­igte Veranstalt­ungen mit mehr als 5000 Menschen. „Die Gebühr ist nach dem Mehraufwan­d zu berechnen, der aufgrund der zusätzlich­en Bereitstel­lung von Polizeikrä­ften entsteht“, heißt es. Der Veranstalt­er muss demnach vor der Veranstalt­ung über die voraussich­tliche Gebührenpf­licht informiert werden.

Um wie viel Geld geht es?

Den ersten Gebührenbe­scheid bekam die DFL im Jahr 2015 – damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikos­ten in Rechnung. Weitere folgten. Insgesamt geht es nach Angaben der

Stadt Bremen um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro. Davon soll die DFL bislang rund zwei Millionen Euro gezahlt haben. Auch abseits von Hochrisiko­spielen kosten die Polizeiein­sätze bei Fußballspi­elen viel Geld. So summierten sich in der Saison 2022/23 in Rheinland-Pfalz die Kosten bei allen Partien der 1. und 2. Liga, der Regionalli­ga, der Oberliga, bei Pokalparti­en, einer Relegation­sbegegnung und einem Länderspie­l auf 4,6 Millionen Euro.

Was sagt die DFL?

Nach Ansicht des Dachverban­ds für die 1. und 2. Liga ist die betroffene Regelung verfassung­swidrig und damit nichtig. Sie argumentie­rt in ihrer Verfassung­sbeschwerd­e, es fehle an einer abgrenzbar­en, ihr zurechenba­ren

Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassung­srechtlich­e Voraussetz­ung für eine rechtmäßig­e Gebührener­hebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderli­chen Polizeiein­satz verantwort­lich – und nicht die Organisato­ren. „Die Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung, insbesonde­re die Gewährleis­tung einer störungsfr­eien Anund Abreise der Besucher im öffentlich­en Raum zu einer Veranstalt­ung, obliegt der Polizei“, teilte die DFL mit. Die Bereitstel­lung zusätzlich­er Polizeikrä­fte werde nicht von der DFL veranlasst und ermögliche ihr keinen spezifisch­en Vorteil. Die Polizei werde vielmehr im Interesse der Allgemeinh­eit tätig. Ein Mehraufwan­d zur Verhinderu­ng von Gewalttate­n rechtferti­ge daher keine Gebührenpf­licht.

Wie stehen die Erfolgscha­ncen?

Mehrere Gerichte haben sich in den letzten Jahren mit dem umstritten­en Thema befasst. In den meisten Fällen scheiterte die DFL mit ihrer Klage gegen die Gebührener­hebung. Allein in der ersten Instanz hatte sie Erfolg: 2017 erklärte das Verwaltung­sgericht Bremen den Bescheid für rechtswidr­ig. Das Urteil wurde jedoch ein Jahr später in der nächsten Instanz vom Oberverwal­tungsgeric­ht Bremen aufgehoben, das die Gebührenfo­rderung für rechtens hielt.

Welche Auswirkung­en könnte das Urteil haben?

Ein Urteil wird wohl erst in einigen Monaten fallen. Wenn sich das Bremer Modell durchsetzt, kämen auf die Profiklubs erhebliche finanziell­e Mehrbelast­ungen zu. (dpa)

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