Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Risikospiele können teuer werden
Bei Fußballbegegnungen hat die Polizei oft alle Hände voll zu tun. Die Stadt Bremen stellt der DFL die Mehrkosten dafür teils in Rechnung. Ob sie das darf, prüft nun das höchste deutsche Gericht.
Karlsruhe Schon seit Jahren streitet die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit der Freien Hansestadt Bremen darüber, wer für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei Hochrisikospielen in der Bundesliga aufkommen muss. Jetzt soll das höchste deutsche Gericht entscheiden. Mit einer Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richtet sich die DFL gegen die Bremer Regelung, die die Kosten an die Liga weiterreicht.
Um welche Regelung geht es?
Es geht um einen Passus im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz. Seit 2014 ist dort festgehalten, dass die Stadt bei bestimmten Veranstaltungen Gebühren erheben kann, wenn vorhersehbar zusätzliche Einsatzkräfte der Polizei benötigt werden. Die Regelung bezieht sich auf gewinnorientierte, erfahrungsgemäß gewaltgeneigte Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen. „Die Gebühr ist nach dem Mehraufwand zu berechnen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht“, heißt es. Der Veranstalter muss demnach vor der Veranstaltung über die voraussichtliche Gebührenpflicht informiert werden.
Um wie viel Geld geht es?
Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 – damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere folgten. Insgesamt geht es nach Angaben der
Stadt Bremen um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro. Davon soll die DFL bislang rund zwei Millionen Euro gezahlt haben. Auch abseits von Hochrisikospielen kosten die Polizeieinsätze bei Fußballspielen viel Geld. So summierten sich in der Saison 2022/23 in Rheinland-Pfalz die Kosten bei allen Partien der 1. und 2. Liga, der Regionalliga, der Oberliga, bei Pokalpartien, einer Relegationsbegegnung und einem Länderspiel auf 4,6 Millionen Euro.
Was sagt die DFL?
Nach Ansicht des Dachverbands für die 1. und 2. Liga ist die betroffene Regelung verfassungswidrig und damit nichtig. Sie argumentiert in ihrer Verfassungsbeschwerde, es fehle an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren
Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich – und nicht die Organisatoren. „Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Gewährleistung einer störungsfreien Anund Abreise der Besucher im öffentlichen Raum zu einer Veranstaltung, obliegt der Polizei“, teilte die DFL mit. Die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte werde nicht von der DFL veranlasst und ermögliche ihr keinen spezifischen Vorteil. Die Polizei werde vielmehr im Interesse der Allgemeinheit tätig. Ein Mehraufwand zur Verhinderung von Gewalttaten rechtfertige daher keine Gebührenpflicht.
Wie stehen die Erfolgschancen?
Mehrere Gerichte haben sich in den letzten Jahren mit dem umstrittenen Thema befasst. In den meisten Fällen scheiterte die DFL mit ihrer Klage gegen die Gebührenerhebung. Allein in der ersten Instanz hatte sie Erfolg: 2017 erklärte das Verwaltungsgericht Bremen den Bescheid für rechtswidrig. Das Urteil wurde jedoch ein Jahr später in der nächsten Instanz vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung für rechtens hielt.
Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben?
Ein Urteil wird wohl erst in einigen Monaten fallen. Wenn sich das Bremer Modell durchsetzt, kämen auf die Profiklubs erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. (dpa)