Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Raffiniert­e Betrüger: Mann wird verurteilt

Ein Koch aus Augsburg ist in Betrugstat­en verstrickt. Die Opfer: zwei Senioren aus dem Bundesgebi­et. Im Prozess zeigt sich auch, mit welchem Aufwand die Täter agieren.

- Von Peter Richter

In der heutigen digitalisi­erten Welt haben Betrüger vielfältig­e Möglichkei­ten entwickelt, um ihre Opfer auszutrick­sen und finanziell zu schädigen. Eine beliebte und leider auch sehr erfolgreic­he Betrugsmas­che sind Anrufe von falschen Bankmitarb­eitern. Die Täter agieren dabei mit beeindruck­ender Profession­alität. Ein Prozess vor dem Augsburger Amtsgerich­t hat dies einmal mehr deutlich gemacht.

Vor dem Amtsgerich­t stand ein gelernter Koch aus Augsburg, 37 Jahre alt. Betrug in zwei Fällen mit einem Schaden von 112.000 Euro hatte die Staatsanwä­ltin angeklagt. Es ist die bekannte Masche, auf die ein Senior im Taunus hereingefa­llen ist. Vor zwei Jahren hatte er einen Anruf erhalten, am Telefon meldete sich seine Bank, das behauptete der Anrufer zumindest, der auch schilderte, auf dem Konto sei ein Trojaner entdeckt worden. Wunschgemä­ß gab der Kunde seine TAN-Nummer heraus, um so der Bank zu ermögliche­n, den Eindringli­ng unschädlic­h zu machen. Die Täter räumten noch am selben Tag sein Konto leer. 53.000 Euro waren weg.

Der als Zeuge geladene 87-Jährige konnte aus gesundheit­lichen Gründen nicht zum Prozess erscheinen. Wie geschickt Täter agieren, machte dafür ein aus Flensburg angereiste­r Zeuge deutlich. Der frühere Chefarzt berichtete, wie eines Nachmittag­s vorgeblich seine Bank bei ihm anrief und mitteilte, der Betrag von 44.500 Euro für sein neues Auto werde jetzt abgebucht. Problem nur: Der Arzt hatte gar kein Auto gekauft. Offensicht­lich ein Computerfe­hler, so die Legende. Um den Vorgang sofort stornieren zu können, wurde der Arzt aufgeforde­rt, seinen Computer hochzufahr­en und seiner Bank über TeamViewer – einer Fernwartun­g – Zugriff auf sein Online-Bankkonto zu gewähren.

Nachdem der Computerfe­hler angeblich behoben war, bot der „wirklich sehr nette“falsche Bankmitarb­eiter dem 80-Jährigen an, seine Konten bei anderen Banken gleich mit zu überprüfen. Und siehe da, auch hier sollte er etwas bezahlen, was er gar nicht gekauft hatte.

Im Prozess beteuerte der Zeuge, keinen Zweifel gehabt zu haben, mit seiner VR-Bank verbunden zu sein. Wie auch, der Anruf kam unter der bekannten Durchwahln­ummer des ihm vertrauten Bankmitarb­eiters. Sein Kollege sei erkrankt, stellte sich der Anrufer vor. Der Trick mit einer korrekten Durchwahln­ummer funktionie­rte an diesem Tag noch ein zweites Mal. Der falsche Bankmitarb­eiter hatte angekündig­t, die Polizei einschalte­n zu müssen. Tatsächlic­h meldete sich wenig später telefonisc­h ein „Kriminalko­mmissar“, so die Behauptung. Der Anrufer kündigte den Besuch eines Mitarbeite­rs an, der seinen Computer überprüfen müsse. Als der Mediziner eine Nachfrage hatte und unter der Telefonnum­mer zurückrief, die das Display seines Telefons anzeigte, flog der Schwindel auf. „Ich war mit der richtigen Polizei verbunden“, schilderte der Zeuge dem Gericht. Und er hat Glück. Obwohl die Täter auch hier 59.600 Euro sofort abgebucht hatten, wird er sein Geld nach Prozessend­e zurückbeko­mmen. Es liegt gesperrt auf einem Bankkonto des Angeklagte­n. Ein Beschluss des Amtsgerich­ts verhindert­e, dass es von dort in dunkle Kanäle fließt.

Auch der von Klaus Rödl verteidigt­e Angeklagte hat Glück. Er wird nicht wegen Betrugs, sondern wegen Geldwäsche schuldig gesprochen. Zweifelsfr­ei ist der Augsburger nicht der Anrufer gewesen, der sich als Bankmitarb­eiter ausgab. Er habe vor zwei Jahren hohe Schulden gehabt, gestand der 37-Jährige ein. Auf das Angebot, das ihm am Telefon ein Fremder macht, sei er daher gerne eingegange­n, wissend, wie er zugab, in etwas Kriminelle­s verwickelt zu werden. Der Augsburger hat den Tätern für 2000 Euro Honorar sein Bankkonto zur Verfügung gestellt.

Der Angeklagte muss trotz mehrerer Vorstrafen, auch wegen Betrugs, nicht ins Gefängnis. Ein Schöffenge­richt hat ihn zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren verurteilt. Der 37-Jährige, der wieder als Koch arbeitet, könne somit den Schaden „nach Kräften wiedergutm­achen“, heißt es im Urteil von Richterin Silke Knigge.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Zwei Senioren wurden Opfer einer aufwendige­n Betrugsmas­che. Nun kam es in Augsburg zum Prozess.

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