Augsburger Allgemeine (Land West)
Mit einem blauen Auge davongekommen
Justiz Ein 21-Jähriger hat einen anderen Mann beim Münsterhauser Nachtumzug geschlagen. Es war nicht seine erste Tat
Münsterhausen Der FaschingsNachtumzug in Münsterhausen ist „berühmt-berüchtigt“, wie Rechtsanwältin Barbara Buck-Wiedenmann es formulierte. „Es ist eine Katastrophe. Am besten würde man ihn abschaffen, dann hätten Sie weniger Arbeit.“Doch weil ihr Mandant am 7. Februar dieses Jahres dort gewesen war, nach eigenen Worten „mindestens anderthalb Flaschen Schnaps“getrunken hatte und gegen 20 Uhr einem anderen Besucher ein blaues Auge verpasste, hat das Günzburger Amtsgericht einige Arbeit gehabt.
Dort musste sich der 21-Jährige jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Es war kein allzu leichter Fall für Richterin Christiane Barke. Denn als der Angeklagte aus der Nähe von Krumbach im Februar plötzlich zuschlug, um einen Kumpel gegen einen unbekannten angeblichen Stänkerer zu verteidigen – der aber gar nichts von dem Freund wollte –, stand er we- gen einer anderen Tat noch unter Bewährung. Insgesamt vier Einträge im Bundeszentralregister hat der Lagerist wegen Körperverletzungen, Diebstahl und Beleidigung. Und wie seine Anwältin sagte, spielte Alkohol bei den Taten stets eine Rolle. Auf der anderen Seite hat der junge Mann Arbeit, besucht die Suchtberatung und will zudem ein Anti-Aggressions-Training machen. „Ich kriege mein Leben jetzt auf die Reihe, es läuft gut“, erklärte der 21-Jährige, der sich auch beim Opfer entschuldigt hat und ihm freiwillig Schmerzensgeld zahlen wollte. Es sprach also einiges für und einiges gegen ihn. Die Staatsanwältin berücksichtigte seine Entwicklung, sie genügte ihr allerdings nicht. Die zahlreichen Vorstrafen waren das Problem. „Die Rückfallgeschwindigkeit ist erheblich“, sagte sie. Und allein die Bereitschaft, an sich zu arbeiten, hielt sie für nicht ausreichend. Denn angesichts seiner Vorgeschichte sei nicht davon auszugehen, dass eine erneute Bewährungsstrafe ihm jetzt eine Warnung für die Zukunft sei. „Wir müssen klar- machen, dass dies alles so nicht akzeptiert wird.“Daher forderte sie sieben Monate Haft. Verteidigerin Buck-Wiedenmann wollte die Taten ihres Mandanten auch gar nicht beschönigen, der von „einem Scheiß“sprach, den er angerichtet habe. Doch er sei durch den Alkohol enthemmt gewesen und für ihn spreche, dass er von der vorangegangenen Verurteilung bis zur Tat und seither auch nicht mehr aufgefallen sei. Daher könne nicht von einer allzu hohen Rückfallgeschwindigkeit gesprochen werden. Auch biete der Nachtumzug ein Ambiente, in dem es brodele, weshalb man „sinnvollerweise dort gar nicht hingehen sollte“. Außerdem habe ihr Mandant „viel in die Wege geleitet und jetzt Freude an einem geregelten Leben“, betonte sie. Deshalb sei eine geringe Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung angemessen.
Dem schloss sich Richterin Barke an und verurteilte den 21-Jährigen genau dazu. Zudem muss er 1000 Euro an die Staatskasse zahlen. Er sei durch den Alkohol in der Tat enthemmt gewesen, arbeite an sich und habe Arbeit. Doch es sei jetzt sicher das letzte Mal, dass er noch mit einer Bewährungsstrafe davonkomme. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin nicht.
„Ich kriege mein Leben jetzt auf die Reihe.“