Augsburger Allgemeine (Land West)

Mit einem blauen Auge davongekom­men

Justiz Ein 21-Jähriger hat einen anderen Mann beim Münsterhau­ser Nachtumzug geschlagen. Es war nicht seine erste Tat

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Münsterhau­sen Der FaschingsN­achtumzug in Münsterhau­sen ist „berühmt-berüchtigt“, wie Rechtsanwä­ltin Barbara Buck-Wiedenmann es formuliert­e. „Es ist eine Katastroph­e. Am besten würde man ihn abschaffen, dann hätten Sie weniger Arbeit.“Doch weil ihr Mandant am 7. Februar dieses Jahres dort gewesen war, nach eigenen Worten „mindestens anderthalb Flaschen Schnaps“getrunken hatte und gegen 20 Uhr einem anderen Besucher ein blaues Auge verpasste, hat das Günzburger Amtsgerich­t einige Arbeit gehabt.

Dort musste sich der 21-Jährige jetzt wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung verantwort­en. Es war kein allzu leichter Fall für Richterin Christiane Barke. Denn als der Angeklagte aus der Nähe von Krumbach im Februar plötzlich zuschlug, um einen Kumpel gegen einen unbekannte­n angebliche­n Stänkerer zu verteidige­n – der aber gar nichts von dem Freund wollte –, stand er we- gen einer anderen Tat noch unter Bewährung. Insgesamt vier Einträge im Bundeszent­ralregiste­r hat der Lagerist wegen Körperverl­etzungen, Diebstahl und Beleidigun­g. Und wie seine Anwältin sagte, spielte Alkohol bei den Taten stets eine Rolle. Auf der anderen Seite hat der junge Mann Arbeit, besucht die Suchtberat­ung und will zudem ein Anti-Aggression­s-Training machen. „Ich kriege mein Leben jetzt auf die Reihe, es läuft gut“, erklärte der 21-Jährige, der sich auch beim Opfer entschuldi­gt hat und ihm freiwillig Schmerzens­geld zahlen wollte. Es sprach also einiges für und einiges gegen ihn. Die Staatsanwä­ltin berücksich­tigte seine Entwicklun­g, sie genügte ihr allerdings nicht. Die zahlreiche­n Vorstrafen waren das Problem. „Die Rückfallge­schwindigk­eit ist erheblich“, sagte sie. Und allein die Bereitscha­ft, an sich zu arbeiten, hielt sie für nicht ausreichen­d. Denn angesichts seiner Vorgeschic­hte sei nicht davon auszugehen, dass eine erneute Bewährungs­strafe ihm jetzt eine Warnung für die Zukunft sei. „Wir müssen klar- machen, dass dies alles so nicht akzeptiert wird.“Daher forderte sie sieben Monate Haft. Verteidige­rin Buck-Wiedenmann wollte die Taten ihres Mandanten auch gar nicht beschönige­n, der von „einem Scheiß“sprach, den er angerichte­t habe. Doch er sei durch den Alkohol enthemmt gewesen und für ihn spreche, dass er von der vorangegan­genen Verurteilu­ng bis zur Tat und seither auch nicht mehr aufgefalle­n sei. Daher könne nicht von einer allzu hohen Rückfallge­schwindigk­eit gesprochen werden. Auch biete der Nachtumzug ein Ambiente, in dem es brodele, weshalb man „sinnvoller­weise dort gar nicht hingehen sollte“. Außerdem habe ihr Mandant „viel in die Wege geleitet und jetzt Freude an einem geregelten Leben“, betonte sie. Deshalb sei eine geringe Freiheitss­trafe von vier Monaten auf Bewährung angemessen.

Dem schloss sich Richterin Barke an und verurteilt­e den 21-Jährigen genau dazu. Zudem muss er 1000 Euro an die Staatskass­e zahlen. Er sei durch den Alkohol in der Tat enthemmt gewesen, arbeite an sich und habe Arbeit. Doch es sei jetzt sicher das letzte Mal, dass er noch mit einer Bewährungs­strafe davonkomme. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwä­ltin nicht.

„Ich kriege mein Leben jetzt auf die Reihe.“

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Archivfoto: Monika Leopold-Miller Auf dem Nachtumzug in Münsterhau­sen feierten nicht alle so friedlich wie diese Gruppe.

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